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Bankkaufmann/frau haram?


zahra-bint-resa

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zahra-bint-resa

As-salamu aleikum wr. wb. liebe Geschwister,

 

ich habe eine Frage wäre es Haram als Bankkaufmann/frau zu arbeiten denn die Aufgabe eines Angestellten liegt ja in der Beratung des Kunden in allen Fragen der Kontoführung, des Zahlungsverkehrs, von Krediten, Baufinanzierungen sowie der Geld- und Vermögensanlage.

So wenn jemand zu einem/r Bankkaufmann/frau kommen würde und sagen würde ich will gerne eine Bar eröffnen (dort wird natürlich auch Alkohol verkauft) und dieser Person einen Kredit verlangt und diesen Kredit will weil er keinen anderen Job findet oder aus welchem Grund auch immer, dann müsste man als Bankaufmann/frau diesen Kredit doch genehmigen aber aus islamischer Sicht würde man eine Haramtat doch unterstützen oder sehe ich da etwas falsch oder ist die Aufgabe eines Bankkaufmanns eine andere?

 

Vielen Dank im Vorraus #salam#

 

wasalam

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Salam

 

Also ich sehe das nicht so, denn das läuft ja eigentlich alles unabhängig von der Bankkauffrau-/mann... Das ist ja dein Job in dem Sinne, du machst es ja nicht, weil du da jemanden "von dir aus" unterstützen willst, sondern einfach weil es deine Pflicht ist!

 

Würdest du z.B. jemanden Geld ausleihen, damit er/sie eine Bar eröffnet, dann würdest du ihn unterstützen eine Haramtat zu begehen und das wäre dann falsch!

 

Ich hoffe es ist verständlich, was ich meine...

 

wassalam

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Salam,

 

ich habe dazu eine Fatwa von Imam Khamenei. Es ist auf persisch und ich verstehe es mit meinem persisch um ehrlich zu sein, nur einige Begriffe.

 

Kann sie jemand übersetzen? Die erste Frage bezieht sich auf die Frage, ob man in einer Bank arbeiten dürfe. Die zweite Frage bezieht sich auf das Jura-studium. Kann das jemand genau übersetzen und dann auch in die Fatwas von Imam Khamenei im Forum tun?

 

wasselam

 

 

 

 

Nr. (142593p)

 

 

سلام عليکم و رحمة الله و برکاته

بسمه تعالى

ج1) در فرض مذكور كار كردن جايز نيست.

ج2) در صورتى مستلزم خلاف شرع مىشود، جايز نيست.

موفق و مؤيد باشيد.

 

 

 

بسمه تعـــالی

السلام علیکم و رحمة الله

فرارسیدن اعیـــــاد بزرگ اسلام ؛ عیــــد سعید أضحی و عیــــد غـــدید الأغر را محضر امام خــــامنه ای (دام ظلّه العالی) تبریک و تهنئت عرض میکنم.

آیا کار کردن در بانکـــهای کشــــور های غیر اسلامی مثـــل آلمـــان، انگلیس و یا هرجای دیگــــر که با ســـود و ربا کارمیکنند جـــــائز است؟

بعضی از بانکهــــــا مثل Sparkasse" که بهره هائی را که از به کار انداختن پولهای مراجعینشرا به امـــور بهبـــودی خود این بانک و تأمیـــــن حقوق الذمّــــۀ کارمندانش خرج منکنند؛ کار کردن در چنین بانک چه حکمی دارد؟

2- کارکردن مسلمان به عنــــوان قاضی؛ دادستان و یا وکیـــــل مدافع در کشورهای اروپائی جــــائز است یا خیـــر؟ بنــــده الآن دانشجوی حقـــوق هستم و مشاهد هستم که قـــــوانین اروپا در خیــــلی موارد با شـــــرع مقـــدّس اسلام ناب محمـّـــدی (ص) ســـــازگار نیست، تکلیف چیست؟

آیا این درست است که رســــالۀ توضــــیح المســـــائل امام امّت خامنه ای عزیز (حفظه الله تعالی) در شرف چــــاپ است و به زودی منتشــــر میگـــردد؟

التمـــــاس دعــــای خیر از محضر امام امّـت دارم و از خــــداوند متعــــال برای ایشـــان طــول عمـــر مسئلت مینمایم.

لطفـــاً هرچه سریع جواب بدهیــــد

خـــداحافظ

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zahra-bint-resa

salamu aleikum liebe Geschwister,

 

ich danke euch für eure Mühen, möge Allahswt) euch beschützen und euch die Tore zum Paradies öffnen.

Ich werde meine Frage an ein Büro von Aghae Sistani schicken, dann werde ich es auch nochmal posten, aber vielen dank nochmal.

 

wasalam

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#bismillah#

#salam#

 

@Majnonnem

 

Ich habe diese deutsche Fatwa von Imam Khamenei gefunden:

 

F. 877: Ich bin Angestellter der Bank und arbeite in einer der Bankfilialen außerhalb des Landes. Und es ist in diesem Land unabdingbar, dessen Bankgeschäften zu folgen, die Zinshandlungen und Anderes beinhalten.

 



  1. Ist es erlaubt, diese Aufgabe anzunehmen und in diesen Banksystem zu arbeiten?
  2. Wie ist das Urteil zum Gehalt, das ich dort von der Bankfiliale erhalte?

A: Der Ursprung der Durchführung der Aufgabe hat kein Hindernis, aber es ist für ihn nicht erlaubt, sich mit der Durchführung der Zinshandlungen zu beschäftigen, und ihm steht kein Lohn und Gehalt dafür zu. Aber die Annahme von Gehalt des Einkommens der Bankfiliale ist zulässig, sofern er nicht über die Existenz von verbotenen Geld in dem, was er erhält, weiß.

 

http://islam-pure.de/risala2/bankgeschaefte.htm#ArbeiteninBanken

 

#salam#

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  • 11 Jahre später...
Am 27.1.2010 um 22:51 schrieb zahra-bint-resa:

Ich werde meine Frage an ein Büro von Aghae Sistani schicken, dann werde ich es auch nochmal posten, aber vielen dank nochmal.

Hat jemand eine Fatwa von Sayyed Sistani?

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