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zeitehe mit einschränkung?


redrose02

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salam alaikum liebe brüder und schwestern

Zur zeitehe

Ich hab mal gehört, dass man diese ehe einschränken kann

Das heißt, dass man dann nicht die erlaubnis des vaters braucht

Ist es richtig, dass wenn man vorher vereinbart, die zeitehe einschränkt also zB. Kein GV hat, dass keine einverständnis vom vater haben muss

 

Und darf man,als brautgabe 1 euro nehmen, wenn die frau nichts anderes annimmt??

Bitte um schnelle antwort da ich sehr neugierig bin

U alsalam

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Muhsin ibn Batul

#bismillah#

#salam#

 

Ich hab mal gehört, dass man diese ehe einschränken kann

Das heißt, dass man dann nicht die erlaubnis des vaters braucht

Ist es richtig, dass wenn man vorher vereinbart, die zeitehe einschränkt also zB. Kein GV hat, dass keine einverständnis vom vater haben muss

Man braucht die Erlaubnis trotzdem, egal ob mit Geschlechtsverkehr oder ohne.

 

Und darf man,als brautgabe 1 euro nehmen, wenn die frau nichts anderes annimmt??

Ja, es würde auch 1 Cent reichen.

 

#salam#

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#bismillah#

 

#salam#

 

nach einigen Marajis brauchst du keine Erlaubnis vom Vater wenn du schon dein eigenes Geld verdienst und nicht mehr beim Vater wohnst, oder wenn dein vater und dessen Vater nicht mehr leben oder verschollen sind. Oder wenn dein Vater aus islamisch nicht korrekten Gründen nicht erlaubt zu heiraten, da musst du dich mal genau informieren was dein Marja dazu sagt.

Natürlich brauchst du auch keine Erlaubnis wenn du schonmal verheiratet warst.

 

 

Einschränken kannst du deine Zeitehe immer bevor du sie schleißt. Also vereinbaren in wieweit etwas erlaubt ist, du kannst die Bedingungen auch nachträglich lockern. Was die Erlaubnis des Vaters aber trotzdem voraussetzt (ausser die oben genannten Ausnahmen)

 

 

ws

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dankeschöön vielmals

Also ist der ehevertrag dann nichti??

Auch wenn man es nicht wusst?

Also wenn der vatef keine ahnung hat mein ich jetz

Danke nochmals

Salam

#bismillah#

 

Ob der Vertrag nichtig ist hängt wie schon gesagt davon ab ob du z.B. noch bei deinen Eltern wohnst und was dein Marja diesbezüglich sagt.

 

ws

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#bismillah#

#salam#

 

nach einigen Marajis brauchst du keine Erlaubnis vom Vater wenn du schon dein eigenes Geld verdienst und nicht mehr beim Vater wohnst, oder wenn dein vater und dessen Vater nicht mehr leben oder verschollen sind. Oder wenn dein Vater aus islamisch nicht korrekten Gründen nicht erlaubt zu heiraten, da musst du dich mal genau informieren was dein Marja dazu sagt.

 

Wenn das Mädchen alleine und unabhängig von ihren Eltern wohnt und wenn die Gründe nicht islamisch gerechtfertigt sind, dann kann man ohne die Erlaubnis des Vaters heiraten. Aber manchmal denkt man, dass die Gründe nicht islamisch gerechtfertigt sind, obwohl sie es in Wirklichkeit wären, daher sollte man um sicher zu gehen z.B. einen Gelehrten kontaktieren, um keine Gefahr zu laufen eine ungültige Ehe zu schließen und Haram zu begehen. Das als Zusatz...

 

#salam#

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Khademet Zainab
#bismillah#

#salam#

 

 

Man braucht die Erlaubnis trotzdem, egal ob mit Geschlechtsverkehr oder ohne.

 

 

Ja, es würde auch 1 Cent reichen.

 

#salam#

 

salam

 

eine frage, man braucht doch die erlaubniss des vaters nur wenn die frau eine jungfrau ist..und wenn sie keine ist, dann nicht.. also das bedeutet doch das die entjunferung an sich das "problem" ist das eine frau ohne erlaubniss des vaters keine zeitehe machen darf..jetzt meine frage, wenn dass der schwerpunkt ist..bzw die "gefahr" für das mädchen, wieso ist es dann bei der absicht keinen gv zuhaben, dennoch verboten ohne erlaubniss des vaters??

 

salam

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#bismillah#

#salam#

 

Es geht nicht nur um die Entjungferung an sich, sondern darum, ob sie schonmal eine islamische Ehe führte und dabei entjungfert wurde. Erst dann bräuchte sie die Zustimmung des Vaters nicht mehr. Sollte sie z.B. durch Zina oder Vergewaltigung entjungfert worden sein, dann braucht sie immernoch die Zustimmung.

 

#salam#

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#bismillah#

 

Es geht an sich nicht um das Jungfernhäutchen. Es geht nur darum ob man schon einmal mit der Erlaubnis des Vaters Nikah bzw Aghd gemacht hat oder nicht, ob die Ehe dann in diesem Sinne durchgeführt worden ist oder nicht hat meines wissens nichts damit zutun.

 

ws

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#bismillah#

#salam#

 

Wovor schützt sie denn der Vertrag? Davor schlecht behandelt zu werden? Oder ihrem Ruf zu schaden? Oder an einen zu geraten, der sie nur ausnutzen wollte? Auch bei einer Zeitehe ohne GV kann man sehr weit gehen.

 

#salam#

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salam

 

ja da hast du wohl recht

aber ich meine ja nur, man muss ja nicht jeden heiraten, den man mal mag

ich rede über die kennlernphase

also

wenn sich zum beispiel ein junge und ein mädchen

beide sehr reif vorausgesetzt natürlich

sich entschließen wollen eine zeitehe miteinander einzugehen, aber nicht eine große geschichte daraus machen wollen?

ich meine, jegliche berührungen, umarmungen, in einem raum geschlossen alleine sitzen ist ja haram

und wenn man sich halt begrüßt will man sich nun mal umarme, die hand geben

etc

und man möchte ja keine sünde begehen, also schließt man eine zeitehe, mit der und der vereinbarung

außerdem, nehmen wir mal an der junge ist mit bösen absichten

er vergewaltigt das mädchen (das schlimmste, ich weiß bin etwas pessimistisch baer nun ja man weiß ja nie)

so heutztage ist das ja nicht so, als wüsste der mann nicht, dass nicht alle frauen, ein jungfernhäutchen haben oder etc.

ich meine damit sicherlich nicht, dass sie ihn anlügen sollte, ihren(falls sie sich von ihrem zeitehemann trennt, jemand anders heiratet etc) mann aber er würde es verstehen, wenn er sie liebt

und daher finde ich

die erste priorität ist, sich möglichst sicher zu sein, wen man da vor sich hat, was er denkt und versuchen, nicht allzu misstrauisch z sein.

nehmen wir mal an, der vater erlaubt es seiner tochter nicht eine zeitehe zu schließen, dann müsste sie in sünde leben

ihr vaters schuld, nicht?

zu jung zum heiraten finden die eltern das mädchen und sie selbst ist noch nicht für eine dauerehe bereit.

außerdem dauerehen tragen mehr pflichten mit sich, mehr verantwortung und etc.

und um nicht in sünde zu leben will man eine zeitehe eingehen

das erscheint mir seeeehr logisch

nur das mit dem vater ist sehr aufwendig

außerdem kommt es auf den charackter des vaters an....

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Khademet Zainab

salam

 

danke schwester naynawa, ich verstehe es etwas besser ^^

 

@ schwester redrose

 

du sagtest "nehmen wir mal an, der vater erlaubt es seiner tochter nicht eine zeitehe zu schließen, dann müsste sie in sünde leben,ihr vaters schuld, nicht"

 

nein süße das ist nicht die schuld des vaters, weil erstens selbst wenn ein mädchen keine zeitehe eingeht, heißt es nicht das sie sich nicht kontrollieren kann und sich in eine sünde stürzt. ganz besonders mädchen haben nicht diesen "drang" wie bei männern es eher der fall ist, und laufen nicht so sehr gefahr eine sünde zu begehen..

 

selbst wenn sie sich nicht zügeln könnte und eine sünde begeht, ist es ihre schuld, schließlich lies sie sich vom Satan verführen zu dieser sünde

und der vater oder überhaupt, "kein mensch kann die last einer anderen tragen" (koran)

 

außerdem, nehmen wir an das mädchen kann sich nicht zügeln und läuft gefahr sünden zu begehn, dann ist es ihre pflicht alles zu versuchen um dies zu vermeiden ..ZB das sie mit ihren vater spricht ..und ihn nach der zeitehe fragt oder mit dem "bräutigam" spricht um zu sehen ob man nicht eine verlobung mit katab kteb (islamische heirat) vorverlegen kann...und später kann man sich immer noch entscheiden "umzuziehen" oder nicht

 

so oder so, jeder der eine sünde begeht ist selbst verantwortlich und schuld daran, nur der der einen zur sünde überredet kann mitbestraft werden.. aber ganz bestimmt nicht der vater ^^

 

salam

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salam

 

also es gibt für alle regeln ja auch gründe.

manche dienen zum schutz (der frau zb) und andere um probleme zu vermeiden.

 

nicht wissende würden vllt sagen "alkohol schadet dir doch nicht, also ist diese verbot nur eine einschränkung deines lebens" - falsch, alkohol kann sehr wohl schaden, einen selbst oder gar andere (zb bei alkohol am steuer-unfallgefahr)

 

also kann man das aus der persektive sehen oder sagen "alhamdulillah das Allah swt uns dies verbat und wir somit der gefahr durch den konsum und der gefahr des sucht-risikos nicht ausgesetzt sind"

 

es gibt für alles bestimmte regeln oder pflichten, dass alles seinen grund und zweck hat. auch wenn wir manche auf anhieb nicht verstehen oder nachvollziehen können.. Allah weiß es am besten, also wenn wir etwas nicht verstehen, dann müssen wir einfach sagen "Allah schützt uns vor dem bösen und liebt uns und will unser heil, also alhamdulillah für alles und du (swt) weißt es am besten (und wir wissen nicht)"

 

nshallah werden wir dinge später verstehen, wenn wir sie heute leider noch nicht verstehen können. und selbst wenn wir sie nie verstehen, Allah weiß warum er uns dies gebot und jenes verwehrt.

 

also sollten wir nicht unsere köpfe zerbrechen über ein bestimmtes thema wenn es nicht ganz klar für uns ist.

 

kheir inshallah und alhamdulillah #bismillah#

 

salam

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#bismillah#

#salam#

 

Wenn jeder das so machen würde wie er will (ohne die Eltern mit reden zu lassen oder so) dann wäre die islamische Welt ja schon fast wie die momentane westliche Welt was Beziehungen angeht.

Ich finde es gut, dass man die Erlaubnis braucht. Und man sollte das nicht einfach ignorieren.

Auch wenn man keinen GV hat, auch küssen oder umarmen oder Hand geben ist schon sehr intim.

Und das kann man auch bereuen. Es gibt viele die danach denken "hätte ich das nicht gemacht, hätte ich gewartet" etc.

 

Wenn sie sich für die Dauerehe nicht bereit fühlt, dann könnt ihr ja erst in Verlobungsphase etwas leben.

Also versprochen sein etc. aber keine intimen Dinge.

Dann können auch die Eltern davon wissen. Am besten erstmal mit der Mutter sprechen.

Eventuell wird es dann erlaubt.

Ich weiß ja nicht wie alt das Mädchen ist aber islamisch gesehen ist die Reife früh gegeben.

Man muss nicht umbedingt direkt zusammenziehen oder Körperkontakt haben.

 

Bei uns war es so dass wir auch fast ein halbes Jahr Kennenlernphase hatten, wo aber schon eigentlich alles sicher war.

Und dann haben wir die islamische Dauerehe geschlossen. Vorher wurde nur Zeitehe gemacht, da man da vereinbaren kann, das man nichts miteinander macht.

Und ein Jahr nach der islamischen Ehe wurde die Feier veranstaltet, es war vorher nicht möglich (fam. Gründe)

 

So kann man es alles gut vereinbaren! Kommt immer auf die Situation an. Wenn die Eltern es zu früh finden dann kann man ja erstmal verloben und muss nicht direkt heiraten. Es ist die Tochter dann nicht direkt weg aus dem Haus, dann ist es für die Eltern auch etwas leichter als wenn man direkt von jetzt auf gleich die Dauerehe schließt.

Kann das schon verstehen.

 

Außerdem wollen die meisten Eltern immer das beste für die Kinder. Wenn man verliebt ist ist man oft wirklich blind.

Da sind die Eltern oft objektiver und schauen auf wesentliche Dinge.

 

#rose#

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  • 2 Wochen später...
  • 1 Monat später...
salam alaikum liebe brüder und schwestern

Zur zeitehe

Ich hab mal gehört, dass man diese ehe einschränken kann

Das heißt, dass man dann nicht die erlaubnis des vaters braucht

Ist es richtig, dass wenn man vorher vereinbart, die zeitehe einschränkt also zB. Kein GV hat, dass keine einverständnis vom vater haben muss

 

Und darf man,als brautgabe 1 euro nehmen, wenn die frau nichts anderes annimmt??

Bitte um schnelle antwort da ich sehr neugierig bin

U alsalam

 

 

salam ,

 

wenn die Frau noch Jungfrau ist, dann braucht Sie erlaubnis... und einschränkung würde es nicht geben können, denn verheiratet ist verheiratet...( meine Meinung bezieht sich auf keine Fatwa, sondern nur logisch gesehen)

 

wassalam

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#bismillah#

#salam#

 

und einschränkung würde es nicht geben können, denn verheiratet ist verheiratet...( meine Meinung bezieht sich auf keine Fatwa, sondern nur logisch gesehen)

 

Verheiratet heißt aber nicht, dass GV unbedingt dazu gehören muss. Bei der Zeitehe kann man es festlegen, dass kein GV stattfinden darf, bei der Dauerehe aber nicht.

 

#salam#

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#bismillah#

#salam#

 

Wenn man während der Heirat GV hatte, dann braucht man religionsrechtlich gesehen keine Erlaubnis.

Aber allein aus Respekt, wenn man noch im Elternhaus lebt, sollte man soetwas nicht heimlich tun. Zudem ist die Zeitehe nicht mehr erlaubt, wenn man z.B. seinem Ruf dadurch zu sehr schaden würde oder andere schlimme Folgen daraus resultieren.

 

#salam#

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