Layali Geschrieben 30. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 30. März 2010 FRAGE: Ist ein Stiefvater für die Stieftochter mahram? Darf er sie ohne Hijab sehen oder berühren (z. B. umarmen oder die Hand geben zur Begrüßung)? ANTWORT: Ja, er ist einer der Maharim (Mehrzahl von Mahram) und darf sie deswegen ohne Hijab sehen. von welchem gelehrten ist diese fatwa, wenn ich fragen darf? wa salam. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mariam Al-Azraa Geschrieben 30. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 30. März 2010 Von Ayatullah Ya'qoobi. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ShiaSchwester Geschrieben 31. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 31. März 2010 Salam Für mich klingts grad nicht so wirklich logisch..? Er ist doch kein Blutsverwandter und es gibt ja auch Blutsverwandte die für eine Frau nicht mahram sind.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
steffi Geschrieben 31. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 31. März 2010 Ich denke das ist nach jedem Marjaa so. Genauso wenig bist du mit deinem Schwiegervater blutsverwandt, und trotzdem ist er mahram.Und wird es auch immer bleiben, auch nach einer Scheidung. ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*Jasmin* Geschrieben 31. März 2010 Melden Teilen Geschrieben 31. März 2010 Salam Das hat wohl damit zu tun, dass auch ein Stiefvater seine anvertraute Stieftochter nicht mehr heiraten darf, da sie die Tochter seiner Ehefrau ist, vorausgesetzt, er hat mit ihr die Ehe vollzogen. "Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, – wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch (, deren Töchter zu heiraten) – und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind, und (verboten ist es euch,) daß ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig." [4:23] Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Layal Geschrieben 6. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 6. August 2010 Ich hätte dies bezüglich eine Frage, Der Mann meiner Mutter ist ja praktisch mein Stiefvater ich habe aber nicht mit denen zusammen gelebt. Darf er mich sehen ohne Kopftuch ? Bis jetzt hab ich das KT immer angelassen und ihm nie die Hand gegeben. Weil mein Mann meinte er wär kein richtiger Stiefvater, sowie er zb. bei meiner Tochter. Mein Marja ist Ayatollah Sistani. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
~Zehra~ Geschrieben 6. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 6. August 2010 salam es ist ja egal ob du bei ihnen gelebt hast oder nicht, sobald er mit deiner mutter die ehe vollzogen hat, ist er mahram für dich, solange sie deine leibliche mutter ist. meine frage wäre, was ist, wenn sie sich scheiden lassen würden? also mutter und stiefvater? bleibt er dann immer noch mahram? wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ali_ Geschrieben 7. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 7. August 2010 Salam Das hat wohl damit zu tun, dass auch ein Stiefvater seine anvertraute Stieftochter nicht mehr heiraten darf, da sie die Tochter seiner Ehefrau ist, vorausgesetzt, er hat mit ihr die Ehe vollzogen. "Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, – wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch (, deren Töchter zu heiraten) – und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind, und (verboten ist es euch,) daß ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig." [4:23] Wasalam Sehr schöne antwort. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
alinyazimsin Geschrieben 7. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 7. August 2010 Salam, muss die Ehe denn religiös vollzogen worden sein? Was ist, wenn nur standesamtlich geheiratet wurde? Eigentlich zählt es ja nicht wirklich... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Layal Geschrieben 8. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 8. August 2010 ja das ist eine gute frage denn meine Mutter ist nur standesamtlich verheiratet. Und ich hab sie kennengelernt da war sie ja schon verheiratet, deswegen bin ich ja nicht sicher ob es dann auch mein Stiefvater ist??? wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zahra Geschrieben 8. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 8. August 2010 Salam alaikum ich nehme an deine Eltern sind keine Muslime? Frag doch deinen Marja, also Seyed Sestani. wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Layali Geschrieben 19. Oktober 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 19. Oktober 2010 slm, hab mich erkundigt: nach khamenei und sistani ist der stiefvater mahram! wa salam! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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