Aqilah Geschrieben 2. Mai 2010 Melden Teilen Geschrieben 2. Mai 2010 Es gibt ein Hadith wo Imam Ali (as.) sagt,dass wenn man ein Muslim verägert,dann ihn (as.) selbst verärgert.Doch ist es dann egal die Person zu verägern,wenn ich ihn mit dem Religion "nerve" und die Person dann von mir verärgert ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mahdi_mohajjer Geschrieben 2. Mai 2010 Melden Teilen Geschrieben 2. Mai 2010 Salam, du ärgerst diejenige Person ja nicht wenn du ihm/ihr was über die Religion beibringst. Das ist ja wajeb, insofern gibt es ausnahmen. ich würde darauf wetten dass mit verärgern das Ärgern an sich gemeint ist, also jemanden zu beschimpfen oder gegen jemand anderen Aufzuziehen und ihn auf jemanden zu hetzen. Das Beibringen von Religion ist ja wajeb und eine wichtige Sache, die meiner MEinung nach nicht als ärgern empfinden werden kann. Das ist wie wenn du versuchst einer totkranken Person zu sagen "wenn du diese tablette ist, dann stirbst du, also ess sie nicht" und die Person sich dann genervt fühlt weil du ihr sagst was sie zu tun hat. Das ist kein Ärgern, sondern ein Ratschlag. Wsalam,Mahdi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aqilah Geschrieben 2. Mai 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 2. Mai 2010 Jazakumallah kheiran für deine Antwort. In diesem Sinne bin ich also verplichtet weiter zu nerven. ^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 2. Mai 2010 Melden Teilen Geschrieben 2. Mai 2010 Du darfst der Person den Gottesdienst nicht verhasst machen. Das ist nämlich fatal. Du musst auf sie eingehen und dann versuchen ihr das alles zu erklären. Man kann nicht einfach sagen: Du musst beten, du musst fasten, du darfst dies und jenes nicht.... usw. Die Person wird sich dagegen stellen. Der Mensch kann nur das aufnehmen, was er versteht. Du müsstest etwas an deiner Methode ihr die Religion nahe zu bringen was ändern. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-Sadr Geschrieben 2. Mai 2010 Melden Teilen Geschrieben 2. Mai 2010 Salam, du ärgerst diejenige Person ja nicht wenn du ihm/ihr was über die Religion beibringst. Das ist ja wajeb, insofern gibt es ausnahmen. ich würde darauf wetten dass mit verärgern das Ärgern an sich gemeint ist, also jemanden zu beschimpfen oder gegen jemand anderen Aufzuziehen und ihn auf jemanden zu hetzen. Das Beibringen von Religion ist ja wajeb und eine wichtige Sache, die meiner MEinung nach nicht als ärgern empfinden werden kann. Das ist wie wenn du versuchst einer totkranken Person zu sagen "wenn du diese tablette ist, dann stirbst du, also ess sie nicht" und die Person sich dann genervt fühlt weil du ihr sagst was sie zu tun hat. Das ist kein Ärgern, sondern ein Ratschlag. Wsalam,Mahdi Nicht so schnell. Du darfst beispielsweise deine Nachbarn nicht "ärgern", indem du zum Beispiel 24 Stunden laut Koran hörst oder Majlis oder Latmiyya. Wenn man befürchtet, dass eine Person es satt hat was über den Islam zu hören und die Gefahr besteht, dass eher der negative Effekt eintritt, so ist man verpflichtet, damit aufzuhören. Zwang gibt es in der Religion nicht. Die Situation muss man individuell einschätzen können. Dazu sollte man den Gesprächspartner kennen und seine Reaktion vorausahnen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aqilah Geschrieben 2. Mai 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 2. Mai 2010 Die Situation muss man individuell einschätzen können. Dazu sollte man den Gesprächspartner kennen und seine Reaktion vorausahnen können. Aber wenn ich die Person auf ein Fehler aufmerksam machen will und sie dadurch verärgert ist,weil es öfters passiert,ist es mir dann erlaubt weiter zu tun oder zuunterlassen wenn die Person kein Interesse drauf hat? Ich hoffe ihr versteht mich,weil ich immer kompliziert rede. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 2. Mai 2010 Melden Teilen Geschrieben 2. Mai 2010 Aber wenn ich die Person auf ein Fehler aufmerksam machen will und sie dadurch verärgert ist,weil es öfters passiert,ist es mir dann erlaubt weiter zu tun oder zuunterlassen wenn die Person kein Interesse drauf hat? Ich hoffe ihr versteht mich,weil ich immer kompliziert rede. Wenn du sie beim ersten Mal und auch beim zweiten Mal aufmerksam gemacht hast, und zwar so, dass sie versteht warum das falsch ist, dann bist du nicht mehr verpflichtet, ihr ein weiteres Mal was zu sagen. Du hast deine Aufgabe erledigt. Du kannst niemanden rechtleiten, du kannst aufmerksam machen... wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aqilah Geschrieben 2. Mai 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 2. Mai 2010 Achso ok,ich habe es alhamdullilah verstanden.Allah swt belohne dich für die Auflärung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mahdi_mohajjer Geschrieben 2. Mai 2010 Melden Teilen Geschrieben 2. Mai 2010 Nicht so schnell. Du darfst beispielsweise deine Nachbarn nicht "ärgern", indem du zum Beispiel 24 Stunden laut Koran hörst oder Majlis oder Latmiyya. Wenn man befürchtet, dass eine Person es satt hat was über den Islam zu hören und die Gefahr besteht, dass eher der negative Effekt eintritt, so ist man verpflichtet, damit aufzuhören. Zwang gibt es in der Religion nicht. Die Situation muss man individuell einschätzen können. Dazu sollte man den Gesprächspartner kennen und seine Reaktion vorausahnen können. Salam Bruder, wir meinen das selbe, aber ich habe mich wohl etwas schwer verständlich ausgedrückt. ^^ wsalam,Mahdi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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