JamilabdAllah 92 Geschrieben 10. August 2006 Melden Teilen Geschrieben 10. August 2006 Ist die Schwester meiner Frau mahram für mich oder nicht? wa salam Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Gast Fatima Geschrieben 10. August 2006 Melden Teilen Geschrieben 10. August 2006 Ist die Schwester meiner Frau mahram für mich oder nicht? wa salam Nein. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Abdullah 149 Geschrieben 10. August 2006 Melden Teilen Geschrieben 10. August 2006 Nein. Aber man darf sie nicht gleichzeitig heiraten. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
JamilabdAllah 92 Geschrieben 10. August 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. August 2006 darf ich ihr die hand geben? Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Gast Fatima Geschrieben 10. August 2006 Melden Teilen Geschrieben 10. August 2006 darf ich ihr die hand geben? nein, einer nicht- Mahram - -frau darfst du nicht die Hand geben oder sie sonstwie berühren. Da macht die Schwester deiner Frau keine Ausnahme. Die Regel, dass ein Mann nicht zwei Schwestern gleichzeitig heiraten darf, berührt die Mahram- Regel nicht. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
JamilabdAllah 92 Geschrieben 10. August 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. August 2006 In Surat 33 Ayat 55 steht: Es ist kein Vergehen von ihnen, (sich) ihren Vätern (zu zeigen) oder ihren Söhnen oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder den Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist Zeuge aller Dinge. mit Rechts wegen besitzen ist wohl gemeint der ehemann und der schwiegervater da wird eindeutig beschrieben wer für frauen mahram ist aber wo steht das für die männer? wa salam Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
JamilabdAllah 92 Geschrieben 10. August 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. August 2006 braucht nicht mehr antworten habe die ayat schon gefunden trotzdem vielen dank für eure bemühungen Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Gast Fatima Geschrieben 10. August 2006 Melden Teilen Geschrieben 10. August 2006 In Surat Tauba Ayat 55 steht: Es ist kein Vergehen von ihnen, (sich) ihren Vätern (zu zeigen) oder ihren Söhnen oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder den Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist Zeuge aller Dinge. mit Rechts wegen besitzen ist wohl gemeint der ehemann und der schwiegervater Meines bescheidenen Wissens sind damit die gemeint, die sie als Kriegsgefangene genommen haben. aber wo steht das für die männer? 4 : 23- 24 wa salam Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
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