Ahlul_bait Geschrieben 3. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Juni 2010 Ich brauche Fatwas von Sayed ALi khaminei ob diese erwähnten sachen erlaubt oder verboten sind. Schwimmbad: Es gibt dazu einen Hadiths der besargt das es nicht erlaubt sei vom Propheten gesagt. da sagt der Prophet dass man halt von dem anderen geschlecht nicht so rum laufen soll und das es ein ort der sünden ist und wer da ist gehört zu den sündern aber ohne quelle :S:S Kontaklinsen: Man´tragt es nur so um die Augenfarbe zu ändern ist es nicht verboten denn zum beispiel man verändert das was Allah für das auge als farbe bestimmte.... Und wen man das trägt ist es nur zu schönheit und könnte das andere geschlecht verführen das ja ebendfallas verboten ist .... Nagellack (frauen) : Ich hatte mal ne diskution zwischen meinen tanten gehört eine seite sagt es sei verboten wegen es drine ist was das gebet ungültig machen würde und die einen meinten erlaubt auch wessen grund auch immer ... Ist es verboten oder erlaubt wen ja auch dan bitte mit begründung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zainab Geschrieben 3. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Juni 2010 Diese Rechtsgutachten sind von Imam Khamenai. Schwimmbad: http://www.shia-forum.de/index.php?showtop...mp;hl=schwimmen Kontaktlinsen: http://www.shia-forum.de/index.php?showtop...l=kontaktlinsen Die rituelle Waschung ist ungültig, wenn man Nagellack auf den Fingern hat. Wenn man jedoch die Fußnägel lackiert, und einen Zeh auslässt, ist Wudu´gültig. Das gilt aber nicht für Ghusul. InshaAllah kann jemand die Fatwa reinposten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al shii Geschrieben 3. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Juni 2010 salam hat auch jemand fatwas von sayyed al sistani? wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali al Murtadha Geschrieben 3. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Juni 2010 Diese Rechtsgutachten sind von Imam Khamenai. Schwimmbad: http://www.shia-forum.de/index.php?showtop...mp;hl=schwimmen Kontaktlinsen: http://www.shia-forum.de/index.php?showtop...l=kontaktlinsen Die rituelle Waschung ist ungültig, wenn man Nagellack auf den Fingern hat. Wenn man jedoch die Fußnägel lackiert, und einen Zeh auslässt, ist Wudu´gültig. Das gilt aber nicht für Ghusul. InshaAllah kann jemand die Fatwa reinposten. Im Name Allahs, Aber das geht meines Wissens nach nicht für die Muqalideen von Imam Sistani und Imam Khamenei,sondern ist das eine Fatwa von Sayed Fadlallah. Korrigiert mich wen ich da falsch liege. Wa salam alaikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KARIMA2 Geschrieben 3. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Juni 2010 salam nein die fatwas sind von imam khamenei. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ahlul_bait Geschrieben 4. Juni 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 4. Juni 2010 Und was ist mit Nagellack ?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KARIMA2 Geschrieben 4. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 4. Juni 2010 salam nagellack ist es so,das man für den wudu bei den füssen ein zeh auslassen muss,bei den Händen keiner.Also darf keiner drauf sein.Für gusul muss man aber auch bei den Zehen den Lack erst wegmachen.Ist bei allen rechtsgelehrten gleich. aber ne fatwa weis jetzt nicht wo die ist^^ haben das Thema aber im schwesternbereich ausführlcich diskutiert. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KARIMA2 Geschrieben 4. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 4. Juni 2010 salam so habe noch gesucht: Nr. 46669e Frage: is it enough to make 'Mas-h' over one toe? Antwort: Mas-h should be done from the tip of one of the toes until the ankle and it is not necessary that it is made over the all toes. D.h. es genügt, wenn man Mas-h über einen Fußzeh macht. hier auch noch: http://www.shia-forum.de/index.php?showtopic=29129&st=0 wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ahlul_bait Geschrieben 4. Juni 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 4. Juni 2010 salam nagellack ist es so,das man für den wudu bei den füssen ein zeh auslassen muss,bei den Händen keiner.Also darf keiner drauf sein.Für gusul muss man aber auch bei den Zehen den Lack erst wegmachen.Ist bei allen rechtsgelehrten gleich. aber ne fatwa weis jetzt nicht wo die ist^^ haben das Thema aber im schwesternbereich ausführlcich diskutiert. wasalam Also wie ich verstanden habe ist es erlaubt aber wen man Wudu machen muss muss das weg gemacht werden ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KARIMA2 Geschrieben 4. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 4. Juni 2010 salam nagellack an den Händen ja,den muss mann immer entfernen,nagellack an den Füssen nur einen auslassen.wen man aber guhsul macht muss man den auch bei den Füssen vollständig entfernen. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ahlul_bait Geschrieben 4. Juni 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 4. Juni 2010 salam nagellack an den Händen ja,den muss mann immer entfernen,nagellack an den Füssen nur einen auslassen.wen man aber guhsul macht muss man den auch bei den Füssen vollständig entfernen. wasalam ok danke dir schwestr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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