azeri_gedesi Geschrieben 4. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 4. Juni 2010 Allahumma sale 'ala Muhammed wa ale Muhammed Assalamu Alaikum Taha (s.a.w.a.w.s.) & Ahle Yaseen (s.a.w.a.w.s.) wa Assalamu Alaikum Geschwister Gestern war ich, zum Geburtstag von Sayyedina Fatima al-Zahra (as.), in der iranischen Moschee hier in Köln. Als es Gebetszeit war haben wir alle normal Gebetet und als es zum Qunut kam, hab ich alles wie immer gemacht: a) Hände nach oben gehalten, b) Dua rezitiert und c) mir dann mit den Händen über mein Gesicht gestrichen ... (und danach Hände zu den Ohren wegen "Allahu Akbar") Mein iranischer Freund, der nebenmir gebetet hat, meinte dann, er sei sich aber nicht sicher, aber er habe im Iran von einem Sheikh gehört, dass (mein punkt c)), dass Gebet ungültig machen würde. Dies sei nur bei Mustahab Gebeten machbar aber bei Pflichtgebeten würde es das Gebet ungültig machen. Sein Marja ist Ayatollah Khamanei. Habe dann den iranischen Sheikh gefragt (ich nehme mal an bin mir nicht sicher, aber ich denke mal der folgt auch Großayatollah Sistani), ob dass das Gebet ungültig machen würde und er antwortete mir, dass es bei allen Marjas Makruh angesehen wird, dass wenn man nach dem Qunut sich mit den Händen übers Gesicht streichen würde. Ich und mein iranischer Freund sind jetzt am Zweifeln, denn er selber (hat er gesagt), hat das aus dem Iran von einem Sheikh selber gehört, dass das übers Gesicht streichen, nach dem Qunut, dass ganze Gebet ungültig machen würde. Meine Fragen wären: 1) Macht das Hände übers Gesicht streichen nach dem Qunut, dass ganze Gebet ungültig ? 2) Wenn es Makruh ist, warum ist es Makruh (würde mich Interessieren) ? 3) Existiert eine Fatwa darüber, von den Marjas (am besten Großayatollah Sistani), bezüglich dieses Themas ? und was mir eigentlich Sorgen macht 4) Wurden die Gebete, die ich bis heute verrichtet habe, als Ungültig gezählt, weil ich mir nach dem Qunut übers Gesicht gestrichen habe ? ... Denn anders habe ich das nicht gelernt/beigebracht (also teils teils) bekommen. wa Assalamu Alaikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abu Dharr Geschrieben 4. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 4. Juni 2010 ich denke mal das diese Fatwa all deine fragen beantwortet , mir wurde auch gesagt das alle Grossgelehrten in diesem Punkt einig sind. Imam Khamenei Q.502: Frage: Macht das Überstreichen des Gesichtes mit den Händen nach dem Qunut das Gebet ungültig? (...) Antwort: Es ist makruh, aber es macht das Gebet nicht ungültig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-Sadr Geschrieben 4. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 4. Juni 2010 Wenn man es als Pflicht / Bestandteil des Gebetes sieht, dann ist das Gebet ungültig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abu Dharr Geschrieben 4. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 4. Juni 2010 bruder , was wenn er es unbewusst als Pflicht ansieht , macht es trotzdem das Gebet ungültig ? (ich denke nicht). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 5. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 5. Juni 2010 Dass jemand es als Pflicht sieht, ist unwahrscheinlich... Warum es makruh ist? Es ist, soweit ich weiß, an sich makruh sich im Gebet zu bewegen. Und da diese Bewegung kein Bestandteil des Gebets ist, ist es besser, wenn man sie nicht macht. Hier eine Überlieferung: Ali Sohn Abraham's nach seinem Vater nach Muhammad Sohn Ismael's nach Al-Fadl Bin Schathan Alle nach Hammad Bin Issa nach Hariz nach Zurara, dass er sagte, dass Abu Dscha'far(a.s)(Imam Muhammad Al Bakir) sagte: "Wenn du zum Gebet aufstehst, schenke ihm deine Aufmerksamkeit, denn aus dem Gebet wird dir das zugerechnet, was du deine Aufmerksamkeit geschenkt hast, so spiele weder mit deinen Händen noch mit deinem Kopf noch mit deiner Bart herum, und sprich nicht mit dir selbst (Denken an das Diesseits) und gähne nicht und strecke deine Hände nicht aus und mache keinen Takfir (Eine Hand über die andere Legen), denn dies machen die Magier (Zoroaster, Madschuss) und verdecke dein Gesicht nicht und berühre nicht den Boden mit deinem Bauch und gucke nicht, so wie die Kamele gucken und sitze nicht auf deinem Fußende und stütze dich nicht auf deinem Arm und knalle nicht deine Finger denn dies alles zieht vom Gebet (Lohn) ab und steh zum Gebet weder faul noch müde noch schwer auf, denn das ist ein Zeichen von Heuchelei, denn Allah (Gepriesen sei Er) hat es den Gläubigen verboten, dass sie berauscht zum Gebet aufstehen und meinte dabei den Rausch des Schlafs und Er sagte den Heuchlern "Und wenn sie zum Gebet aufstehen, stehen sie faul auf, sie geben bei den Menschen an und sie Gedenken Allah nicht, außer ein wenig."" (Al-Kafi 3. Buch, Kapitel über Demut im Gebet und die Verpönung des Spielens, Seite 299). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khademet Zainab Geschrieben 25. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 25. Februar 2011 salam kann mir jemand sagen ob es nach dem dua (nicht im gebet) über das gesicht zu streichen mustahab, wajib oder auch makruh ist? danke euch, salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.