Ya Baqiyatullah Geschrieben 24. Juni 2010 Melden Teilen Geschrieben 24. Juni 2010 F.: Können Sie uns bitte den islamischen Rahmen erläutern, inwiefern ein Muslim/a in Deutschland als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin tätig werden darf? Was muss man genau beachten? A.: Der Beruf des Rechtsanwalts stellt kein Bedenken dar, solange dies keine Taten hervorbringt, die aus islamischer Sicht haram sind. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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