7assan ibn 3ali Geschrieben 4. Juli 2010 Melden Teilen Geschrieben 4. Juli 2010 Der richtige Hijab 1. Einleitung 2. Hijab in der Rechtswissenschaft (Fuquh Al7ijab) 3. Definition (Alta3rif) 4. Rechtswissenschaftliche Fragen (Masa2il Fiqhiyya) 5. Fehler und Vorsichtsmaßnahmen (A5ta2 wa Tanbihat) Einleitung: Lobpreis sei Gott, dem Gepriesenen und Erhabenen, dem Herrn der Welten, und Sein Frieden und Segen seien mit unserem Propheten Muhammad, seine reine Nachkommenschaft und seinen rechtschaffenen Gefährten. Es ist meine persönliche Beobachtung, dass es leider viele Schwestern gibt, die den Sinn und die tatsächliche Bedeutung des Hijab nicht verstehen. Hijab heißt nicht nur ein ''Tuch'' auf den Kopf zulegen, sondern sich auch bescheiden und angemessen zukleiden und alles zu verdecken ohne das man die Figur und die Kurven des Körpers sieht. Viele Frauen bzw. Mädchen tragen zwar das Kopftuch, doch sind meist trotzdem auffällig und anziehend, weil sie bunte, verzierte Kopftücher und Kleider tragen. Viele binden sich das Kopftuch nach hinten, dann sieht man den Hals und die Ohren, was verboten ist. Auch aber schminken sich viele stark, und vieles mehr wie Schmuck tragen (Ketten, Ringe, Armbänder, Schmucknadeln etc.). Es hat kein Sinn ein Kopftuch zutragen und gleichzeitig enge Kleidung zutragen, hierdurch betone ich die Reize meines Körper bzw. Figur. Der Sinn besteht darin, sich ganz zu verhüllen (abgesehen vom Gesicht und den Händen) um die Reize die von Allah swt gegeben wurde andere nicht zusehen bekommen. Reicht es aus nur ein Tuch auf den Kopft zulegen? Was könnte das Mädchen antworten, wenn jemand sie nach dem Grund des Tragen dieses Kopftuches fragt? -Um meine Schönheit zuverdecken- Widerspricht sie sich nicht selbst? Sie trägt zwar das Kopftuch aber auf der anderen Seite beschmückt und verschönert sie sich, in der Rechtswissenschaft (Fuquh) nennt man diese Art des Hijab, ''Hijab Almise5''. Dies aufgezählte ist selbstverständlich verboten in Gegenwart eines fremden Mannes. [33:59] ''Oh Du Prophet! Sag zu deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen über sich ziehen von ihren Galabib. Solches ist eher, dass sie erkannt und nicht belästigt werden. Und Gott ward sehr vergeben, sehr erbarmend.'' Islamische Reife (Taklif) Mädchen werden nach der Vollendung des 9. Lebensjahr als reif betrachtet. Der Prophet Muhammad (sa.) hat gesagt: ''Wenn ein Mädchen die Pubertät erreicht, soll sie ihren Körper verhüllen, bis auf ihre Hände und ihr Gesicht.'' Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muhsin ibn Batul Geschrieben 4. Juli 2010 Melden Teilen Geschrieben 4. Juli 2010 Masha'Allah, sehr schönes und wichtiges Thema, Schwester. Jazaki'Allahu kheiran. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nijme Geschrieben 12. Juli 2010 Melden Teilen Geschrieben 12. Juli 2010 salaamualaikum, sehr schön schwester danke für diesen beitrag. inscha allah wird allah dich reichlich belohnen dafür. ich finde es auch sehr wiedersprüchlich wenn man sich übertrieben schminkt und unglaublich viel glitzer trägt an der kleidung oder als kleidung. wa salaam anjulie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
7assan ibn 3ali Geschrieben 13. Juli 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 13. Juli 2010 Danke euch, tut mir leid dauert ein wenig, bitte um eure Gedult Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
7assan ibn 3ali Geschrieben 14. Juli 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 14. Juli 2010 Der Hijab in der Rechtswissenschaft (Fuquh Al7ijab) Die islamische Scharia gibt uns die gesetzliche Kleidungsregel einer Frau in gegenwart eines fremden Mannes an. Die Frau muss ihren ganzen Körper verdecken, außer das Gesicht und ihre Hände. Die obligatorische Kleidungsregel besteht aus: das Kopftuch Kleidung, dass den ganzen Körper verdeckt Socken oder Schuhe Kleidungsregel nach Gesetz: Die Kleidung muss den ganzen Körper verdecken außer das Gesicht und die Hände. Die Kleidung soll breit und nicht eng sein, da man sonst die Figur bzw. Körperform sehen kann. Die Kleidung soll nicht transparent sein, sodass man hindurch die Kleidung die Haut sehen kann. Die Kleidung sollte nicht auffällig sein, wie zB. knallige Farben, Verzierungen, Löcher ...haben. Die Kleidung sollte nicht als Schmuck betrachtet werden, sie sollte dunkel sein, damit sie die Blicke der fremde nicht zu sich ziehen lässt. Sie dürfen nicht die Feinde des Islam (Zionisten) in irgeneiner Art und Weise unterstützen, sonst wäre das Werbung. Sie sollten nicht der fremden Gesellschaft oder Männerkleidung ähneln. Die Grenzen des Hijab: Das Gesicht: Das Kopftuch soll den ganzen Kopf bedecken, vom Haaransatz (wo die Haare anfangen zuwachsen) bis unter dem Kinn. Die Länge und die Breite des Gesichts was unbedeckt bleiben darf, soll die Distanz zwischen Daumen und mittlerer Finger sein. Ein wenig mehr zubedecken,''Es ist eine obligatorische Vorsichtsmaßnahme''. Das Gesicht sollte nicht geschminckt sein, oder mit irgenwelchen Schmuck und auffallende Sachen beschmückt sein, wie zB.: Kayal, Piercings, unechte Augenwimpern, etc., noch das auftragen von Make up ist erlaubt. Die Hände: Die Kleidung einer Frau muss ihren ganzen Körper bedecken bis zur ihren Handgelenken. Vom Handgelenk bis zu den Spitzen ihrer Finger darf unbedeckt bleiben. Es ist aber empfohlen ein wenig mehr zubedecken aus Sicherheit. Die Kleidung muss die Handgelenke bedecken. Irgendwelche Art von Schmuck ist verboten, wie zB.: Ringe, Armbänder, etc., weil es auffallend ist. Die Füße: Frauen bzw. Mädchen dürfen nicht ihre Füße zum Vorschein bringen, vom Knöchel bis zur Fußsohle muss bedeckt werden. Der Prophet (sa.) sagte Sinngemäß zur einer Frau: Um Zina zubegehn musst du nicht mit einem Fremden schlafen, es reicht aus deine Füße unbedeckt zulassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
7assan ibn 3ali Geschrieben 26. Juli 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 26. Juli 2010 Definition (Alta3rif) Die Verschönerung: Alles was die Frau verschönert, sie auffallend macht ist verboten ( in Gegenwart eines Fremden). Schmuck,zB.: Gold, Accessories etc..Schminke, zB.: sich unechte Nägel machen lassen, Nagellack, make up etc.. Transperente Kleidung: Kleidung welch man hindurch den Körper sehen kann, ist verboten. Auffallende knallige Farben: Die starken und hell glänzenden Farben sind sehr auffallend und somit verboten. Dazu gehören zB.:helle, rot oder pink etc. Diese Farben sind verboten, die,die Gelehrten als Schmuck aufgerufen haben, die sie aus den Worten Allahs des Allmächtigen entnommen haben (...sie sollen ihren Schmuck nicht zur Schau tragen-bis auf das, was davon sichtbar sein darf...). Kleidung der Ungläubigen: Das Tragen von Kleidung, welch Islamfeindliche Menschen herstellen und tragen ist verboten. Wir sollten das Tragen dieser Art Kleidung vermeiden. Imam AlSadiq (as.) sagte, das einer der Propheten Allah des Allmächtigen sagte: ''tragt nicht die Kleidung meiner Feinde und esset nicht das Essen meiner Feinde und benehmt euch nicht wie meine Feinde, denn sonst seit ihr meine Feinde sowie sie meine Feinde sind.'' Fortsetzung folgt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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