Zahra Geschrieben 15. Juni 2005 Melden Teilen Geschrieben 15. Juni 2005 Salam alaikum ich würde gerne wissen wie die Urteile zu folgendem aussehen: Jemand verlässt das Haus nach dem Mittaggebet und reist zu jemanden um dort ungefähr einen Tag zu verbringen. Entfernung ist ca. 50 km. Er reist am nächsten Tag am abend wieder zurück. Soll er das Gebet verkürzen?? Und: Jemand ist beruflich ständig unterwegs, aber meistens immer nur für einen oder maximal 2 Tage. Soll er das Gebet auch verkürzen obwohl es sein Beruf ist? wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Noor-Alzahra Geschrieben 16. Juni 2005 Melden Teilen Geschrieben 16. Juni 2005 Salam alykom wr wb Also liebe Zahra.. soweit ich weiß, ja. Man soll ab 22 km verkürzt beten. Des weiteren spielt die Zulässigkeitsgrenze eine Rolle. Das heisst man sollte dann nicht mehr den Gebetsruf seiner Stadt hören und auch nicht die Mauern bzw. Gebäude seiner Stadt sehen, um verkürzt beten zu können. Zum anderen habe ich etwas aus dem buch Antworten auf Rechtsfragen (Sayed Al Qa'ed) wo es heisst: Das Urteil für sie beim Studium oder beim Arbeitsplatz ist (wie) das Urteil für die anderen Reisenden mit der Verpflichtung zur Verkürzung des rituellen Gebets (salah) und mit der Ungültigkeit des Fastens (sawm), solange sie nicht die zehn (Tage) Aufenthalt beabsichtigen. Des weiteren dies noch aus Fiqh für Muslime im Westen: 72. Ein Reisender ist verpflichtet, sein Gebet zu verkürzen. Er betet das Mittags-, Nachmittags- und Abendgebet zwei rak´ah statt vier raka´at. Bedingung ist, dass er vom letzten Haus seines Heimatortes mindestens, Hin- und Rückweg gerechnet, 44 Kilometer zurücklegt. Es gibt detaillierte und besondere Regeln in der Handhabung der Verkürzung der Gebete auf Reisen. Fe aman Allah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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