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darf man als Pizzataxifahrer arbeiten?


navidios

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salamu alaikum liebe Geschwister,

 

ich wollte Fragen ob man als Pizzataxifahrer arbeiten kann, obwohl man da auch Haramfleisch ausliefert bzw. Alkohol.

 

ich bedanke mich im Voraus für die Antworten.

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salam,

also wenn man logisch überlegt natürlich NICHT!

nach imam khamenei darf man nicht einmal bei der produktion von flaschen tätig sein, wenn diese für alkohol verwendet werden.

gibt es denn keinen anderen job, den du machen könntest?

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#salam#

 

ich arbeite auch bei einem Pizzaservice. Ich denke wenn du evtl aus finaziellen Gründen auf den Job angewiesen bist, sieht die Sache ganz anders aus.

Es ist nicht immer einfach hier einen guten Nebenjob zufinden, der in keiner Art und Weise nicht mit etwas Haram zu tun hat.

Jedoch bin ich der Meinung, dass du ja kein Geld an dem Alkohol/haram fleisch verdienst sondern an deiner liefernden Tätigkeit.

 

Ich arbeite bei einem Laden, der alhamdulillah kein Schwein oder Alkohol verkauft. Nur das andere Fleisch ist teilweise halal geschlachtet oder zumindestens halal Tiere.

 

#bismillah#

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#bismillah#

 

#salam#

 

An sich ist es einem Muslim nicht erlaubt, verbotene Gegenstände (Alles dessen Konsum als Haram deklariert wurde) zu verkaufen, zu bringen oder auch zu verschenken. Vor allem, wenn man sein Geld damit verdient. Da sind sich alle Maraje einig.

 

Seyyed Fadhlallah (ra) hat diesbezüglich jedoch, wenn die Person wirklich gezwungen ist, eine (etwas) andere Ansicht. Er sagt:

 

 

"Solange er "gezwungenerweise" diese Arbeit macht, ist die Tätigkeit nicht verboten (haram) und das Geld, welches er verdient ist legitim (halal). Er muss jedoch weiterhin nach einer angemesseneren Arbeit suchen."

 

http://www.fadlallah.de/fatwas/arbeitsangelegenheiten/

 

Diese Fatwa hat er aber auch nur unter den Bedingungen einer existenziellen Notlage gegeben (Garkeine Hilfe vom Staat, keinerlei andere Möglichkeiten etc.)

 

Ob diese Bedingungen im Einzelfall zutreffen muss jeder selber entscheiden. Zudem betrifft diese Fatwa nur Anhänger von Seyyed Fadhlallah (ra.).

 

#rose#

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#bismillah#

 

#salam#

 

ich arbeite auch bei einem Pizzaservice. Ich denke wenn du evtl aus finaziellen Gründen auf den Job angewiesen bist, sieht die Sache ganz anders aus.

Es ist nicht immer einfach hier einen guten Nebenjob zufinden, der in keiner Art und Weise nicht mit etwas Haram zu tun hat.

Jedoch bin ich der Meinung, dass du ja kein Geld an dem Alkohol/haram fleisch verdienst sondern an deiner liefernden Tätigkeit.

 

Lieber Bruder,

 

bitte bei solchen Angelenheiten nicht die eigene Meinung als Basis von Handlungen nehmen. Dies ist religionsgesetzlich nicht zulässig. Denn religionsgesetzlich ist auch das Liefern, schenken oder bringen von Haramlebensmitteln nicht erlaubt. Vor allem was das Alkohol angeht gibt es klare Regeln. Was die Meinung der Marjas angeht, bitte den obigen Thread betrachten.

 

 

#rose#

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#salam#

 

 

Lieber Bruder,

 

bitte bei solchen Angelenheiten nicht die eigene Meinung als Basis von Handlungen nehmen. Dies ist religionsgesetzlich nicht zulässig. Denn religionsgesetzlich ist auch das Liefern, schenken oder bringen von Haramlebensmitteln nicht erlaubt. Vor allem was das Alkohol angeht gibt es klare Regeln. Was die Meinung der Marjas angeht, bitte den obigen Thread betrachten.

 

Natürlich. Du hast recht. Ich habe nur meiner Meinung kundgetan und habe/wollte kein Rechtsurteil (ge-)geben #rose#

Ich werde meinen Marja ebenfalls fragen ob meine Tätigkeit islamisch richtig ist.

 

#bismillah#

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#bismillah#

 

#salam#

 

An sich ist es einem Muslim nicht erlaubt, verbotene Gegenstände (Alles dessen Konsum als Haram deklariert wurde) zu verkaufen, zu bringen oder auch zu verschenken. Vor allem, wenn man sein Geld damit verdient. Da sind sich alle Maraje einig.

 

Seyyed Fadhlallah (ra) hat diesbezüglich jedoch, wenn die Person wirklich gezwungen ist, eine (etwas) andere Ansicht. Er sagt:

 

 

"Solange er "gezwungenerweise" diese Arbeit macht, ist die Tätigkeit nicht verboten (haram) und das Geld, welches er verdient ist legitim (halal). Er muss jedoch weiterhin nach einer angemesseneren Arbeit suchen."

 

http://www.fadlallah.de/fatwas/arbeitsangelegenheiten/

 

Diese Fatwa hat er aber auch nur unter den Bedingungen einer existenziellen Notlage gegeben (Garkeine Hilfe vom Staat, keinerlei andere Möglichkeiten etc.)

 

Ob diese Bedingungen im Einzelfall zutreffen muss jeder selber entscheiden. Zudem betrifft diese Fatwa nur Anhänger von Seyyed Fadhlallah (ra.).

 

#rose#

salam

 

dazu beachten ist das man in deutschland nicht zu einer arbeit gezwungen werden kann.

 

wasalam

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#salam#

 

ich habe folgendes soeben aus dem Büro von Ayatullah Sistani bekommen.

 

In the Name of Allah, the Beneficent, the Merciful

 

A Muslim is allowed to serve meat of an animal that was not slaughtered according to Islamic laws to those who consider it lawful like Christians, Jews, and others. Similarly, it is permissible for him to work in preparing and cooking that meat. The money that he receives in return for that work can be legitimized by the rule of tanãzul (withdrawing your exclusive right from that meat).

 

 

It is not permissible for a Muslim to sell pork to those who believe it is lawful for them among the Christians and others. Based on obligatory precaution, one should not even serve that meat to them.

 

 

A Muslim is not allowed to serve intoxicating drinks to anyone at all, even to those who believe it is lawful to them. He is not [even] allowed to wash the dishes or give them to others, if that washing and giving is part of the drinking of intoxicants.

 

Wassalamu Alaykum

 

Ich warte noch auf die Antwort von Ayatullah Khamenei und werde diese inshAllah dann posten

 

#bismillah#

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