Latif Geschrieben 13. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2010 Salam Aleikum wa rahmetUllah, ich habe morgens nach dem Essen meine Zähne geputzt und war laut meinem Handy genau in der Zeit und in der letzten Minute angelangt. Als ich danach am Pc war, merkte ich, dass mein Handy eine Minute zurück geht. Bei uns war 03:17 Uhr die Morgendämmerung und davon muss man ja 10Minuten abziehen. Laut meinem Handy war es genau 03:07Uhr. Doch später merkte ich, dass es doch 03:08Uhr war. Ist mein Fasten gültig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hossein al-Neyshaburi Geschrieben 13. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2010 Salam Bruder Latif, diese 10 Minuten dienen ja genau für solche Probleme, das ist die Sicherheitszeit, theoretisch kann man bis Morgendämmerung essen und trinken. Aber wir nehmen den Imsak als Reservezeit. Also du hast alles richtig gemacht. Hossein P.S.: Zähne Putzen bricht das fasten nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ali_ Geschrieben 13. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2010 Salam Bruder Latif, P.S.: Zähne Putzen bricht das fasten nicht. Ja, dass stimmt. Laut Sayyed Sistani. Sayyed Sistani: Frage: Was ist Ihre Entscheidung über das Putzen der Zähne mit der Bürste und Zahnpasta? Antwort: Das Putzen der Zähne mit der Bürste und Zahnpasta macht das Fasten nicht ungültig, solange die Person den Speichel, welcher mit der Zahnpasta vermischt ist, nicht hinunterschluckt. Wie auch immer, der Nachgeschmack der Pasta, welcher sich mit dem Speichel vermischt, tut das Fasten nicht beeinflussen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khademet Zainab Geschrieben 13. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2010 salam also ich schme mich ja so für meinen blöden fehler heute und habe total das schlechte gewissen. normalerweise stehe ich nicht zum "shur/frühtsück vor der morgendämmerung" auf und daher wusste ich auch die zeiten nicht ich hatte dann mal im internet geguckt und las dann ca. "4:40 und ein paar minuten" am nächsten tag wollte ich zum shur aufstehen um was zu essen be4 ich faste, auf jeden fall ging ich dann von diese zeit aus und als es ca. 4 uhr wahr sah ich dann nochmal im internet nach auf IZH und sah das die morgendämmerung schon um 3:15 war (und wusste im nachinein auch überhaupt nicht wie/warum und wo ich diese 4:40 gelesen habe) ich habe also das fasten verpasst und habe ich total das schlechte gewissen, es war ja auch nicht meine absicht und war ein blödes missgeschick muss ich jetzt nach shaher Ramadan 30 tage nachholen? denn ich war ja nicht krank oder so anderseits habe ich das fasten nicht absichtlich verpasst bzw gebrochen weiß jemand was ich in so einem fall tun muss? salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 13. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 13. August 2010 Assalam Alaikum, Ich habe womöglich eine gute Nachricht für dich: Wenn man überprüft und zur (religionsrechtlichen) Sicherheit gelangt, dass der Morgen noch nicht gedämmert hat bzw. dass es immernoch nacht ist, dann darf man essen. Sollte man später feststellen, dass man falsch lag, dann ist das Fasten trotzdem weiterhin gültig. Das gilt aber nur für den Monat Ramadhan. Sollte man sich auf die Aussage eines Zeugen verlassen, der vom Verbleib der Nacht berichtete, während in Wirklichkeit der Morgen gedämmert hatte, dann muss man nur diesen einen Tag nachholen. D.h. in beiden Fällen gibt es keine Sühne, höchstens nur die Wiederholung dieses einen Tages. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khademet Zainab Geschrieben 14. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 14. August 2010 salam @ bruder 3aliy also als ich bemerkte es das es schon viel zu spät war, habe ich nicht gefastet.. ich hatte überlegt ob ich trotzdem weiter fasten soll, aber ich war mir sicher das wenn ich mit dem fasten noch nicht begonnen habe und wie in diesem fall ja schon gegessen hatte, da habe ich es dann nicht mehr gemacht meine frage ist jetzt obwohl mein fastenbruch nicht absichtlich war, muss ich dennoch 30 oder nur 1 tag nachholen? es heißt ja wenn man absichtlich sein fasten nicht einhält muss man 30 tage nachholen für einen tag das habe ich ja nicht absichtlich gemacht aber anderseits heißt es auch das man nur vom fasten "entschuldigt" ist wenn man zb krank ist etc das war ich ja auch nicht was muss ich jetzt tun? salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 14. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 14. August 2010 Also nochmal zum Verständnis: Du hast an einem Tag aus Versehen zu spät was gegessen (also s7ur), als du es gemerkt hast, hast du dein Fasten nicht mehr weiter geführt? Und übrigens, wenn man absichtlich nicht fastet, muss man entweder 60 Tage nachfasten (davon 31 Tage durchfasten an einem Stück), 60 Arme sättigen bzw. jeden von den 60 Armen einen Mudd schenken, (oder Freilassung eines Sklavens). Ich habe ja mal von meinem A7kam Buch erzählt, und da steht: Wenn man im Monat Ramadann unbeachtet, ob es bereits Morgendämmerung ist oder nicht, etwas tut, dass das Fasten ungültig macht, wie z.b. Wasser trinken, und dann feststellt, dass es bereits Fastenzeit war, muss man den Tag nachholen ohne Kaffarah zu bezahlen. Dein Fasten wurde ja ungültig, also denke ich, dass du den Tag einfach nur nachholen musst, wie Br. 3aliy schon sagte. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khademet Zainab Geschrieben 14. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 14. August 2010 salam ok , danke dir schwester jasmina salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 14. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 14. August 2010 Assalam Alaikum, Es gibt drei mögliche Fälle: Erster Fall: Du hast überprüft und warst dir sicher, dass es noch Nacht ist, dann hast du gegessen und dann hast du fest gestellt, dass es doch nicht mehr Nacht war. Bis dahin war dein Fasten immer noch gültig. Dann aber hast du dein Fasten absichtlich gebrochen (auch wenn du nicht wusstest, dass es weiterhin gültig war). Also kann man wohl schlussfolgern, dass du in diesem Fall: als Sühne entweder 2 Monate Fasten (31 Tage hintereinander und dann der Rest wie es günstig ist) [evt. schwerere Variante] oder 60 Armen speisen [evt. leichtere Variante] und den Tag nachholen. musst. Zweiter Fall: Du warst dir nicht sicher, dass es noch Nacht ist, sondern du hast dich nur auf die Aussage eines anderen gestützt, dann ist dein Fasten nachdem du das erste Mal gegessen hast ungültig und somit hast du, als du das zweite Mal gegessen hast, dein Fasten nicht absichtlich gebrochen, daher müsstest du nur den Tag nachholen. Dritter Fall: Die letzte Möglichkeit ist, dass du gegessen hast, weil du nicht wusstest ob es noch Nacht ist oder nicht. Da man in diesem Fall essen darf, ist dein Fasten zwar ungültig aber du bist entschuldigt und musst daher nur den Tag nachholen. Wallahu A'lam. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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