rasulalrahma Geschrieben 16. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 16. August 2010 Alsalamu aleikum geschwister ich glaube ich habe alles richtig verstanden. Ich möchte jedoch nochmal sicher gehen. 1. ich fahre nächste woche von meinem Heimatort an einen Ort der 300km entfernt ist. Ich werde dort jedcoh 14 tage bleiben und deswegen kann ich dort nromal fasten da ich ja die mindestens 10 Tage absicht gefasst habe. Meine Frage bezieht sich jedoch auf den Tag der HInfahrt und der Rückfahrt. Um am Tag der Hinfahrt weiterfasten zu können müsste ich doch nach dem Mittagsgebet meinen Heimatort verlassen oder? dann faste ich die nächsten 14 tage an dem anderen ort ganz normal und am rückreisetag muss ich nach dem mittagsgebet den reiseort verlassen um weiterfasten zu können oder? 2. Dieser reiseort der aufgrund der 10tageabsicht vorübergehen als heimat gilt: Hab ich diesen Ort erst verlassen und muss dann die absicht neu fassen wenn ich von dort aus die massafa hinterlege oder darf ich die vorübergehen heimat(reiseort) gar nicht verlassen auch wenn es nur 10 km sind? 3. wenn ich am reiseort an dem ich die 10 tage absicht habe vor dem mittagsgebet verlasse und vor dem mittagsgebet auch wwieder zurückkomme, habe ich dann die 10 tage absicht gebrochen? ich hoffe ihr versteht es. alsalamu aleikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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