tammam Geschrieben 20. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 20. August 2010 Salam Alaikum Wie viele Jahre darf man eine Fatwa folgen obwohl der Marja verstorben ist also nach seinem ableben gibt es hierzu auch eine fatwa oder wer bestimmt die Jahre?? wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rasulalrahma Geschrieben 20. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 20. August 2010 alsalamu aleikum man darf einem verstorbenen marja3 nur nachahmen wenn man zu lebzeiten ein Nachahmer dieses Marja3s war. UNd all die Angelegenheiten die vom verstorbenen marja3 nicht behandelt wurden bzw. bei neuen fragen muss man dem a3lam, also dem meistwissenden lebenden marja3 folgen. Man darf jedoch nur beim Nachahmen des verstorbenen marja3 bleiben, wenn dieser zu seinen lebzeiten auch erlaubt hat nach dem Tod eines Marja3s auf seiner Nachahmung zu Verbleiben. alsalamu aleikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ali_ Geschrieben 20. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 20. August 2010 Das Büro von Sayyed Ali Khamenei: Frage: Mein Marja al Taqleed war Sayyed Mohammad Hussein Fadlallah (ra). Er wurde nicht als der Meistwissende betrachtet. Wenn ich Ihre Eminenz in neuen Angelegenheiten nachahme, kann ich Sayyed Fadlallah (ra) weiterhin in den alten nachahmen, obgleich er nicht der Meistwissende war? Bezüglich der Bestimmung des islamischen Monats, wie der Monat Ramadan, muss ich Ihre Ansicht darin nachahmen oder kann ich bei der Ansicht Sayyed Fadlallahs (ra) bleiben, welcher nach der globalen Sichtung ging und die astronomischen Berechung durchführte? Antwort: 1. Was auch immer der Fall sein möge, es ist erlaubt einen verstorbenen Mujtahid weiterhin nachzuahmen. 2. Wie in der Vergangenheit, dürfen sie ihm in Angelegenheiten folgen, bei denen sie im Taqleed eines anderen Mujtahid (EDIT:)noch nicht gewechselt sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tammam Geschrieben 20. August 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 20. August 2010 Salam Alaikum Vielen Dank lieber Bruder, aber wie lang kann man Sayyid Fadlallah noch folgen?? Also 2 oder 3 Jahre oder wie lang und wer bestimmt diese Jahre?? Wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-Sadr Geschrieben 20. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 20. August 2010 Salam Alaikum Vielen Dank lieber Bruder, aber wie lang kann man Sayyid Fadlallah noch folgen?? Also 2 oder 3 Jahre oder wie lang und wer bestimmt diese Jahre?? Wa salam Es sind dem keine Grenzen gesetzt. Wenn man einen Marji zu seinen Lebzeiten nachgeahmt hat und dieser verstirbt, so kann man bei seinen Fatwas / Risala bleiben, bis man selber stirbt. Informationen zu neuen Angelegenheiten werden bei einem lebenden Marji eingeholt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
josi*amin Geschrieben 25. August 2010 Melden Teilen Geschrieben 25. August 2010 salam Accordingly, it is permissible for the emulators of our master, the renovating jurisprudent, the late Religious Authority, Sayyed Muhammad Hussein Fadlullah (ra), to continue to emulate him in all matters and issues. Ich weiß nicht wie gut dein Englisch ist, aber kurz gefasst: ja du darfst weiterhin Sayyed Fadlallah, ra7matullahi 3leika, nachahmen l7amdellah. Offiziel von seinem Büro bestätigt. Und zum Thema ob man einen verstorbenen marja3 nachahmen darf, wenn man 'anfängt' so zu sagen...steht im Artikel dieses: There are even some jurists who deem it permissible to start emulating by choosing a deceased Marjaa. kurz gefasst: auch das ist laut manchen erlaubt. Zum Thema Fragen und fatwas gibt es die Aussage, dass das Büro des Sayyed, ra7matullahi 3leika, weiterhin zur Verfügung stehen wird. Und noooch ein Punkt: das thema meistwissender...wenn ich mich nicht irre, gibt es eine Aussage des Sayyeds, ra7matullahi 3leika, dass es diesen 'Titel' meistwissender nicht geben sollte: Frage:Wie können wir wissen, wer der Meistwissende Marja' (Rechtsgelehrte) ist, welchen wir nachahmen sollten? Gibt es da allgemeine Regeln, mit denen alle Gelehrten übereinstimmen? Antwort: Der Marja, der nachgeahmt wird, muss in der Lage sein, gesetzmäßige Entscheidungen herzuleiten, schon viele Forschungsarbeiten geschrieben haben etc. Unserer Meinung nach, muss er deswegen nicht der meistwissende Gelehrte sein. Denn in Wirklichkeit gibt es keinen Meistwissenden. Einige Rechtsgelehrte betrachten es jedoch als eine obligatorische Vorsichtsmassnahme, dass der Mujtahid (sehr) wissend sein sollte. Dies ist jedoch problematisch, weil es eine intensive Kenntnis über alle (Forschungs-)Arbeiten/Erfahrungen aller lebenden religiösen Rechtsgelehrten bedarf. Dies jedoch ist erschwerend (für den Mukallaf) sich anzueignen. Einige jedoch bauen ihre Urteile auf subjektive Ansichten und Meinungen, welches definitionsgemäß nicht wissenschaftlich ist. Es besteht daher keine Realität für die Existenz eines meistwissenden Gelehrten, und wie man sagt für jeden Duft gibt es eine Rose. ma3assalame Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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