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Der Umgang mit nicht-Mahram Personen, wenn diese noch nicht religiös Reif sind


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Fatwa Nr.: 56105

Frage:

 

1.) Bis zu welchem Alter ist es einem Mädchen erlaubt einem nicht-Mahram Jungen die Hand zu geben? 2.) Bis zu welchem Alter ist es einem Jungen erlaubt, nicht-mahram Mädchen ohne Hijab zu sehen?

 

Antwort:

 

1.) Es gibt keinen Zweifel darüber, dass die nicht urteilsfähigen Jungen und Mädchen, nicht in den Urteiln bzgl. des Anfassens und Anschauens zw. nicht-Mahrams miteinbegriffen sind, wenn dies ohne Lust geschieht; andernfalls ist ihnen selbst das verboten, wenn die Vermutung besteht, dass ein sexueller Anreiz besteht.

 

2.) Es ist einem Mann erlaubt das Mädchen ohne Lust anzuschauen, bevor sie das Alter der Pubertät (gemäß der Shari'a) erreicht. Allerdings ist es bei diesem Urteil als Vorsichtsmaßnahme vorzuziehen, es auf die (Körper)-Teile zu beschränken, welche normalerweise bei herkörmmlicher Kleidung nicht bedeckt werden, wie (z.B.) das Haar, das Gesicht, die Hände, die Arme und die Füße, jedoch nicht Dinge (Körperteile) wie der Hüfte, dem Rücken, dem Brustkorb und der Brust und es ist ratsam die Vorsichtsmaßnahme in dieser Angelegenheit nicht zu vernachlässigen. Es ist ebenfalls eine Vorsichtsmaßnahme, sie nicht zu küssen oder sie in den Schoß zu legen, wenn sie die sechs Jahre erreicht.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Fatwa Nr.: 59978

 

Frage: 1.) Ein Mädchen ist baligh, ist es ihr erlaubt ihre Hand einem Jungen zu reichen, der noch nicht baligh (und 12 Jahre alt) ist? 2.) Ist es ihr erlaubt ihr Hijab vor diesem Jungen auszuziehen?

Antwort: 1.) Es ist nicht erlaubt. 2.) Es ist eine Vorsichtsmaßnahme, dass sie ihren Hijab trägt.

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