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Das Buch des Gebets -> Das Gebet der beiden Festtage


3aliy

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Das Buch des Gebets

Über das Gebet der beiden Festtage

Übersichtsverzeichnis

  1. Definition und Urteil
  2. Absicht
  3. Zeit und Grundaufbau
  4. Spezielle Eigenschaft
  5. Das bekannte Bittgebet im Qunut
  6. Urteile des Gemeinschaftsgebet
  7. Unstimmigkeiten
  8. Azan und Iqama

Definition und Urteil:

Die Festtage sind der Fastenbrechenfesttag und der Opferfesttag. In diesen beiden Tagen ist dieses1 Gebet verpflichtend, falls der Imam (a.s) anwesend ist und die Regierung in der Hand hat und alle weiteren Beindungen erfüllt sind. Und in der Zeit der Verborgenheit ist das Gebet erwünscht.

 

Absicht:

Es ist als Vorsichtsmaßnahme verpflichtend es in dieser Zeit (der Verborgenheit) als Einzelgebet zu verrichten. Ja es ist kein Problem es mit der Absicht der gehegten Hoffnung, dass es angenommen wird, in Gemeinschaft zu verrichten, ohne zu beabsichtigen, dass es geboten ist.

 

Zeit und Grundaufbau:

Seine Zeit erstreckt sich vom Sonnenaufgang bis zum Mittag und kann nicht nachgeholt werden, falls es verpasst wird. Es besteht aus zwei Gebetseinheiten, in denen man jeweils Al-Fatiha und eine weitere Sure verliest. Dabei ist es besser, wenn man in der ersten Gebetseinheit die Sure Al-Schams und in der zweiten die Sure Al-Ghaschiya verliest oder in der ersten die Sure Al-A'la und in der zweiten die Sure Al-Schams.

 

Spezielle Eigenschaft:

Und nach der Sure in der ersten Gebetseinheit sagt man fünf mal "Allahu Akbar" und macht fünf Qunuts. Jeweils ein Qunut nach jedem "Allahu Akbar". In der zweiten Gebetseinheit sagt man nach der zweiten Sure viel mal Allahu Akbar und macht vier Qunuts. Auch hier ein Qunut nach jedem "Allahu Akbar". Es reicht dabei aus, in jedem Qunut irgendein Dua oder Dhikr aufzusagen, so wie es bei den anderen Gebeten der Fall ist. Und wenn man die bekannten Duas aufsagt, mit der Absicht der gehegten Hoffnung, dadurch belohnt zu werden, ist es in Ordnung und besser.

 

Das bekannte Bittgebet im Qunut:

Das erwähnte Dua ist: "Allahumma ahlal-kibriyaʾi wal-ʿazama wa ahlal-ǧūdi wal ǧabarūt wa ahlal-ʿafwi war-raḥma wa ahlat-taqwa wal Maġfira, asʿaluka biḥaqqi haḏal yawmil laḏi ǧaʿaltahu lilmuslimīna ʿidan wa li-muḥammadin sallal-lahu ʿalayhi wa alihi ḏuḫran wa šarafan wa karāmatan wa mazīdan an tusalli ʿala muḥammadin wa āli muḥammad, wa an tudḫilanī fi kulli ḫayrin adḫalta fīhī Muḥammadan wa ala Muḥammadin salawatuka ʿalayhi wa ʿalayhim, allahumma inni asʿaluka ḫayra ma saʿalaka bihi ʿibadukas-saliḥūn wa aʿūḏu bika mimma istaʿaḏa minhu ʿibadukal-Muḫlisūn"

 

Urteile des Gemeinschaftsgebets:

Wenn man es mit der gehegten Hoffnung der Annahme in Gemeinschaft verrichtet, so sollten zwei Predigte in ihm auch mit der gehegten Hoffnung der Annahme gehalten werden, und es ist erlaubt sie zu unterlassen in der Zeit der Verborgenheit und es ist erwünscht, dass der Imam laut verliest und auch der Betende, falls er es alleine verrichtet, und die Hände hochzuheben beim Aufsagen der Takbirat, dabei ist es erwünscht es in der Wüste zu verrichten, außer in Mekka, zudem ist es verpönt, dass man es unter einem Dach verrichtet. Der Imam übernimmt in diesem Gebet nur das Verlesen sowie bei allen anderen Gemeinschaftsgebeten. Wenn man zweifelt, wie oft man "Allahu Akbar" bisher gesagt hat oder wie viele Qunuts man verrichtet hat, dann nimmt man die kleinere Anzahl an.

 

Unstimmigkeiten:

Wenn man etwas macht, was Sujud As-Sahw notwendig macht, dann ist es als Vorsichtsmaßnahme verpflichtend es mit der absicht der gehegten Hoffnung, dass es angenommen wird zu verrichtet, auch wenn der Beweis der Nichtverpflichtung relativ stark ist, und so ist es auch, was das Nachholen der vergessenden Taschahud und Sajda betrifft.

 

Azan und Iqama:

In diesem Gebet gibt es keinen Gebetsruf(azan) und auch keinen Gebetsaufruf(Iqama). Ja es ist erwünscht, dass der Gebetsrufer dreimal "Assalat" sagt.

 

1. D.h. das im Titel erwähnten Gebet.

2.

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