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Sind Taten ohne Taqleed gültig?


al-Sadr

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Frage:

Ich habe gehört, dass wenn eine Person kein "Taqleed"*1 macht, jedoch an Imam al-Zamans (aj) Existenz und an die hohe Position des Islam glaubt, seine Taten nicht angenommen werden, so tugendhaft er auch sein mag. Stimmt dies?

 

Antwort:

Derjenige, der das Level des "Ijtihad"*2 nicht vorweisen kann, ist nicht in der Lage seine Taten vor Allah (swt) zu rechtfertigen, es sei denn, sie stimmen mit den Aussagen eines religiösen Rechtsgelehrten (Marja') überein, wobei er dann für Fehler entschuldigt ist - falls welche da sind.

Ohne das Folgen eines religiösen Rechtsgelehrten wird derjenige jedoch für seine Taten allesamt zur Rechenschaft gezogen, sofern sie nicht mit der Religion übereinstimmen.

 

 

*1Taqleed = Nachahmung eines religiösen Rechtsgelehrten (Marja')

*2 Ijtihad = selbstständige Rechtsfindung

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