Mohamad A. Geschrieben 12. September 2010 Melden Teilen Geschrieben 12. September 2010 Frage: Ich habe gehört, dass wenn eine Person kein "Taqleed"*1 macht, jedoch an Imam al-Zamans (aj) Existenz und an die hohe Position des Islam glaubt, seine Taten nicht angenommen werden, so tugendhaft er auch sein mag. Stimmt dies? Antwort: Derjenige, der das Level des "Ijtihad"*2 nicht vorweisen kann, ist nicht in der Lage seine Taten vor Allah (swt) zu rechtfertigen, es sei denn, sie stimmen mit den Aussagen eines religiösen Rechtsgelehrten (Marja') überein, wobei er dann für Fehler entschuldigt ist - falls welche da sind. Ohne das Folgen eines religiösen Rechtsgelehrten wird derjenige jedoch für seine Taten allesamt zur Rechenschaft gezogen, sofern sie nicht mit der Religion übereinstimmen. *1Taqleed = Nachahmung eines religiösen Rechtsgelehrten (Marja') *2 Ijtihad = selbstständige Rechtsfindung Danke sehr Lieber Bruder, Anhand solch einer Fatwa kann man wirklich erkennen was für eine Barmherzigkeit doch der Taqlid ist. Auf den Maraje3 lastet eine sehr große Verantwortung währenddessen sie diese Verantwortung auch annehmen um uns das Leben auf Erden und im Hiernach zu erleichtern. Möge Allah alle Maraje3 die rechtschaffen sind mit der höchsten Stufe des Paradieses belohnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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