HIZBOLLAH Geschrieben 16. September 2010 Melden Teilen Geschrieben 16. September 2010 salam 3alaikum ich habe einige Fragen zu den Rechtsfragen zum Fasten von Ayatollah as-Sayyed Ali al-Husseini al-Khamenei link rechtsregeln zum Fasten hier 2 Beispiele b) Wenn man sich den Mund für etwas anderes als eine rituelle Reinigung ausspült, wie z.B. zum Abkühlen oder zum Reinigen, so ist das Fasten ungültig und man muss sich für den restlichen Tag von allem was das Fasten bricht fernhalten und diesen Tag nachholen ohne eine Sühne ablegen zu müssen. 15) Wenn man beabsichtigt das Fasten an sich abzubrechen, so ist das Fasten ungültig und man muss sich die restliche Zeit von allem was das Fasten ungültig macht fernhalten und diesen Tag nach fasten. warum muss man sich für den rest des Tages von allem fernhalten was das Fasten ungültig macht,obwohl das fasten für einen durch eine bestimmte Sache sowieso ungültig geworden ist? (73)Wenn man mit eigenen Willen und absichtlich einen der Fastenbrecher begangen hat, so gibt es drei verschiedene Arten: a) Beim absichtlichen Erbrechen gibt es keine Sühne b) Als pflichtverbundene Vorsichtsmaßnahme muss man beim absichtlichen kompletten Eintauchen des Kopfes in Wasser und beim flüssigen Einfluss die Sühne leisten c) Bei den restlichen Fastenbrechern ist die Sühne Pflicht. warum muss man beim absichtlichen erbrechen keine Sühne leisten? und bei allen anderen sachen die absichtlich geschehen schon? (127)Es gibt drei Gruppen, die vom Fasten verschont bleiben: Die Schwangere und die Stillende, für die das Fasten sie oder ihrem Kind schädigt. Sie darf dann das Fasten brechen und muss die versäumten Tage nachfasten. Wenn sie Angst hat, dass ihr das Fasten schädigt, so muss sie keine Sühne leisten, wenn sie jedoch Angst hat, dass es dem Kind schädigt, so muss sie die Sühne leisten. warum muss die schwangere nur dan sühne leisten wen sie Angst hat das es ihrem Kind schadet?warum nicht auch dan wen sie Angst hat das es ihr schadet? Warum dieser Unterschied zwischen Mutter und Kind gibt es dazu einen bestimmten Grund? inschallah kann mir jemand meine fragen beantworten ich wäre euch sehr dankbar Salam 3alaikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 16. September 2010 Melden Teilen Geschrieben 16. September 2010 b) Wenn man sich den Mund für etwas anderes als eine rituelle Reinigung ausspült, wie z.B. zum Abkühlen oder zum Reinigen, so ist das Fasten ungültig und man muss sich für den restlichen Tag von allem was das Fasten bricht fernhalten und diesen Tag nachholen ohne eine Sühne ablegen zu müssen. warum muss man sich für den rest des Tages von allem fernhalten was das Fasten ungültig macht,obwohl das fasten für einen durch eine bestimmte Sache sowieso ungültig geworden ist? Den genauen Grund kenn ich nicht, aber es kann eine Vorsichtsmaßnahme sein... 15) Wenn man beabsichtigt das Fasten an sich abzubrechen, so ist das Fasten ungültig und man muss sich die restliche Zeit von allem was das Fasten ungültig macht fernhalten und diesen Tag nach fasten. Hier ist es eine andere Situation. Es geht um denjenigen, der die Absicht fasst ohne religionsrechtlichen Grund das Fasten zu brechen. Wenn derjenige trotzdem nichts isst oder trinkt, dann muss er keine Sühne leisten. Wenn er jedoch etwas isst oder trinkt, dann muss er Sühne leisten. (127)Es gibt drei Gruppen, die vom Fasten verschont bleiben:Die Schwangere und die Stillende, für die das Fasten sie oder ihrem Kind schädigt. Sie darf dann das Fasten brechen und muss die versäumten Tage nachfasten. Wenn sie Angst hat, dass ihr das Fasten schädigt, so muss sie keine Sühne leisten, wenn sie jedoch Angst hat, dass es dem Kind schädigt, so muss sie die Sühne leisten. warum muss die schwangere nur dan sühne leisten wen sie Angst hat das es ihrem Kind schadet?warum nicht auch dan wen sie Angst hat das es ihr schadet? Warum dieser Unterschied zwischen Mutter und Kind gibt es dazu einen bestimmten Grund? Derjenige, dem das Fasten selbst schadet muss keine Auslösung zahlen, also wie z.B. Kranke. Beim Stillen oder während der Schwangerschaft bricht man sein Fasten für jemand anderes, daher wohl der Unterschied. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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