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Frage zu einer Fatwa


Yare Rahbar

Empfohlene Beiträge

Bezogen auf folgenden Thread: http://www.shia-forum.de/index.php?/topic/39249-der-umgang-mit-nicht-mahram-personen-wenn-diese-noch-nicht-religioes-reif-sind/page__pid__327978#entry327978

 

#bismillah#

salam,

 

Entweder ich habe etwas falsch verstanden, oder da stimmt etwas nicht...

 

Imam Reza (ع) wurde gefragt, ob ein sieben jähriger Junge bereits die täglichen Pflichtgebete aufsagen muss und er antwortete: „Er ist nicht dazu verpflichtet, aber man sollte ihn dazu ermuntern. Es ist auch nicht nötig, dass eine Frau seine Haare vor ihm bedeckt, solange er noch nicht die Pubertät erreicht hat."

(Wasail vol. 3, p. 29.)

 

Was ist mit diesem Hadith? Ich habe auch nochmal nach gefragt bei einem Sheikh, der ebenso sagte, dass es erlaubt ist.

 

w salam

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#salam#

 

Liebe Schwester, wenn du ein wenig hochscrollst, steht oben fett und in rot geschrieben, dass man hier nicht schreiben darf. Du musst dazu ein neuen Thread eröffnen. Da aber nun sicher die lieben Mods, das übernehmen werden, werde ich hier antworten.

 

Der Hadith widerspricht nicht der Antwort von Sayyed Khamanei. Er sagt nämlich, dass wenn der Junge anfängt Mädchen bzw. Frauen mit Lust anschaut, auch wenn er noch nicht die religiöse Reife erreicht hat, es dann verboten ist, ihm die Hand zu geben oder sich vor ihm zu entschleiern. Ein sieben jähriger Junge wird es vielleicht nicht, wohl aber vielleicht ein 12 Jähriger, auch wenn er religiös rechtlich nicht reif ist.

 

wassalam

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#salam#

 

Liebe Schwester, wenn du ein wenig hochscrollst, steht oben fett und in rot geschrieben, dass man hier nicht schreiben darf. Du musst dazu ein neuen Thread eröffnen. Da aber nun sicher die lieben Mods, das übernehmen werden, werde ich hier antworten.

 

Oh, Stimmt...Ich bitte um Verzeihung.

 

Der Hadith widerspricht nicht der Antwort von Sayyed Khamanei. Er sagt nämlich, dass wenn der Junge anfängt Mädchen bzw. Frauen mit Lust anschaut, auch wenn er noch nicht die religiöse Reife erreicht hat, es dann verboten ist, ihm die Hand zu geben oder sich vor ihm zu entschleiern. Ein sieben jähriger Junge wird es vielleicht nicht, wohl aber vielleicht ein 12 Jähriger, auch wenn er religiös rechtlich nicht reif ist.

 

 

Frage: 1.) Ein Mädchen ist baligh, ist es ihr erlaubt ihre Hand einem Jungen zu reichen, der noch nicht baligh (und 12 Jahre alt) ist? 2.) Ist es ihr erlaubt ihr Hijab vor diesem Jungen auszuziehen?

Antwort: 1.) Es ist nicht erlaubt. 2.) Es ist eine Vorsichtsmaßnahme, dass sie ihren Hijab trägt.

 

Wo steht dein Geschriebenes in der Fatwa?

 

wsalam

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Frage: 1.) Ein Mädchen ist baligh, ist es ihr erlaubt ihre Hand einem Jungen zu reichen, der noch nicht baligh (und 12 Jahre alt) ist? 2.) Ist es ihr erlaubt ihr Hijab vor diesem Jungen auszuziehen?

Antwort: 1.) Es ist nicht erlaubt. 2.) Es ist eine Vorsichtsmaßnahme, dass sie ihren Hijab trägt.

 

Wo steht dein Geschriebenes in der Fatwa?

 

wsalam

 

#salam#

 

Es steht im ersten Beitrag dieses Threads. Aber auch diese Antwort von ihm widerspricht nicht dem, was im Hadith steht. Im Hadith steht nicht, dass, nur weil er so klein ist, auch Frauen lüsternd anstarren darf. In der Antwort wurde das Entschleiern als Vorsichtsmaßnahme erklärt.

 

wassalam

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salam

 

ich habe mich genau das gleiche gefragt..

 

warum darf eine islamisch erwachsene frau/mädchen denn keinen jungen die hand geben der 12 ist, er ist doch noch nicht religiös reif.. und die hand zu geben ist doch in dem sinne nichts "extremes" wie zb sich vor dem jungen umziehen oder ähnliches

 

warum ist es also haram??

 

ich dachte immer, es wird erst haram wenn der junge dann religiös reif ist (ab 14)

 

salam

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#salam#

 

Ich denke, es liegt daran, weil er schon ein Bewusstsein dafür hat. Ein 12 Jähriger liegt in den 2. Abschnitt der sog. "drei 7 Jahren", indem die Eltern den Kindern die religiösen Pflichten nahebringen sollen.

Was es mit den "drei 7 Jahren" auf sich hat, ist, dass es eine Überlieferung gibt, in der steht: „Lass ihn für sieben Jahre frei, erziehe (diszipliniere) ihn für sieben Jahre, und sei sein Gefährte für sieben Jahre".

 

Man sollte diesbzgl. eine Fatwa an Imam Khamanei schicken, wenn Unklarheit besteht.

 

wassalam

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