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Berufswahl Notar


azeri_gedesi

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#bismillah#

#salam#

 

Allahumma sale 'ala Muhammed wa ale Muhammed

 

Assalamu Alaikum Taha (s.a.w.a.w.s.) & Ahle Yaseen (s.a.w.a.w.s.)

wa Assalamu Alaikum Geschwister

 

 

Letztens habe ich mich mit Freunden unterhalten und wir kamen auf das Thema Studium und zukünftige Berufsmöglichkeiten. Ein Freund (mehr oder weniger praktizierender Moslem) meinte dann, dass er Jura studieren möchte. Klar hab ich ihm dann darauf hingewiesen, dass es Schwierigkeiten gäbe würde (siehe Suchfunktion Threads über Jura). Und er antwortete mir dann, dass er gar kein Anwalt werden möchte sondern Notar und da ich so richtig gar nicht weiß, was ein Notar so für Aufgaben machen muss und ich mir auch nicht sicher war ob er überhaupt mit dem Gesetzt etwas zutun hat, habe ich dann nichts mehr gesagt.

 

Meine Frage lautet daher, ob man als Moslem Notar werden darf? (ob es im Einklang mit der Religion wäre?)

 

 

#wasalam#

wa Assalamu Alaikum

 

 

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#bismillah#

#salam#

 

Zunächst vielleicht ein kleiner, sehr hilfreicher Überblick zum Beruf des Notars:

 

Was ist ein Notar? / Wozu könnte ich einen brauchen?

 

Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der die Beteiligten unparteiisch zu betreuen hat.

Er berät den Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften und hat darauf hinzuwirken, dass bei Beurkundungen der Wille der Beteiligten klar und eindeutig niedergelegt wird.

Der Notar sichert also, dass Rechtsgeschäfte mit persönlich oder wirtschaftlich weitreichenden Folgen so abgewickelt werden, wie die beteiligten Personen es wünschen.

 

Ein Notar wird vornehmlich eingeschaltet bei:

 

  • Ehe und Familie: Ehevertrag, Adoption, Scheidungs- und Partnervertrag, Vorsorgevollmacht
  • Immobilien: Kauf, Schenkung, Überlassung, Grundschuldbestellung, Dienstbarkeit
  • Testament und Erbe: Testament und Erbvertrag, Nachlassverwaltung, Erbscheinsanträge
  • Gesellschaftsrecht: Gründung und Umwandlung einer Gesellschaft, Registeranmeldung
  • Sachenrechtsbereinigung: Zusammenführung von Nutzungsrecht und Grundeigentum
  • Rechtsverkehr mit Auslandsbezug: Errichtung von Urkunden mit ausländischen Beteiligten oder für den internationalen Rechtsverkehr (z. B. Eheverträge zwischen Ehepartnern unterschiedlicher Nationalitäten)

Wie wird man Notar?

 

Ein Notar ist ein besonders qualifizierter und erfahrener Jurist. Er muss wie ein Rechtsanwalt die Befähigung zum Richteramt haben. Diese wird durch eine juristische Ausbildung an einer Universität und zwei juristische Staatsexamina erlangt.

Zusätzlich ist für das hauptberufliche Notaramt auf Lebenszeit eine Vorbereitungszeit von drei Jahren als Notarassessor erforderlich. In den Bundesländern, in denen es den "Anwaltsnotar" gibt, ist eine mindestens fünf Jahre bestehende Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder eine anwaltliche Berufspraxis von drei Jahren in dem jeweiligen Amtsbereich nachzuweisen.

Der Notar wird als Amtsperson vom jeweiligen Ministerium der Justiz ernannt. Bei der Auswahl der Bewerber werden strenge Maßstäbe angesetzt. - Eine persönliche und fachliche Eignung unter Berücksichtung eines deutlich über dem Durchschnitt abgeschlossenen Staatsexamens sind Grundvoraussetzung.

Während seines Berufslebens bewahrt sich der Notar seine hohe fachliche und soziale Qualifikation. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich ständig fortzubilden. Zu diesem Zweck unterhält das deutsche Notariat eigene Fortbildungseinrichtungen.

Häufig sind Notare, genauso wie Anwälte, Autoren bedeutender wissenschaftlicher Veröffentlichungen; sie sind Ausdruck eines hohen Berufsethos und Qualifikationsniveaus.

 

Was unterscheidet den Notar vom Rechtsanwalt?

 

Ein Anwalt ist Vertreter einer Partei. Er handelt also nicht unparteiisch, sondern vertritt die Interessen seiner Klienten, wenn diese rechtliche Probleme haben.

Ein Notar hingegen ist ein unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten. Er darf niemanden bevorzugen oder benachteiligen, sich nicht mit einer Partei identifizieren und niemandem gegenüber voreingenommen sein.

Die Pflicht zur Unparteilichkeit gilt nicht nur bei Beurkundungen, sondern bei allen Amtstätigkeiten des Notars.

In einigen Bundesländern gibt es die hauptberuflichen Notare, die nicht gleichzeitig Inhaber eines besoldeten Amtes seien dürfen. In den meisten Ländern handelt es sich aber um Anwaltsnotare, die Rechtsanwalt und Notar zugleich sind.

 

Pflichten und Aufgaben des Notars

 

Der Notar ist grundsätzlich dazu verpflichtet, den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären, die Erklärungen der Beteiligten klar zu formulieren und über die rechtliche Tragweite des betreffenden Rechtsgeschäfts zu informieren. Dabei soll er Irrtümer und Zweifel vermeiden, unerfahrene Beteiligte vor Nachteilen bewahren, eventuelle Bedenken gegen ein Rechtsgeschäft mit den Beteiligten erörtern und Alternativen aufzeigen.

Nach einer Beurkundung überwacht der Notar Zahlungen, verwahrt treuhänderisch Gelder und sorgt für Eintragungen im Grundbuch und im Handelsregister .

Gegenüber Dritten unterliegt der Notar wie der Rechtsanwalt einer Schweigepflicht.

 

http://www.123recht....?a=287&ccheck=1

__________________________________________

 

Ich sehe also nicht unbedingt ein Problem. Wenn du magst, könnte man aber sicherheitshalber dennoch eine Anfrage an einen Rechtsgelehrten senden.

 

#wasalam#

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  • 2 Wochen später...
Mariam Al-Azraa

#bismillah#

#salam#

 

Hier die Antwort auf eine Anfrage an das Büro von Imam Khamenei:

Fatwa-Nr.: 65640

 

Frage: Ist es erlaubt, als Notar in einem nicht-muslimischen Land tätig zu sein?

 

Antwort: Solange dies nicht mit einer Haraam-Tätigkeit verbunden ist, ist es an sich kein Problem.

 

#wasalam#

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#bismillah#

#salam#

 

Allahumma sale 'ala Muhammed wa ale Muhammed

 

Assalamu Alaikum Taha (s.a.w.a.w.s.) & Ahle Yaseen (s.a.w.a.w.s.)

wa Assalamu Alaikum Schwester

 

 

Danke Schwester für die Fatwa, jedoch bäruchte ich (falls mich noch umentscheide und doch Notar werden möchte #lol#) , eine Fatwa von Sayyed Sistani. Aber trotzdem danke #rose#.

 

wa Assalamu Alaikum

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Mariam Al-Azraa

#bismillah#

#salam#

 

Bitte, Bruder.

 

Selbige Antwort vom Büro von Sayyed Sistani:

 

Frage: Ist es erlaubt, als Notar in einem nicht-muslimischen Land tätig zu sein?

Antwort: Es ist kein Problem, solange dies mit keiner verbotenen Handlung verbunden ist.

 

#wasalam#

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