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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

F.: Wenn der Fastende, während der Gebetswaschung beim Gurgeln, das Wasser runterschluckt, sollte er das Fasten von diesem Tag nachholen?

 

A.: Sein Fasten ist gültig und er muss das Fasten von diesem Tag nicht nachholen

 

Quelle für alle Fatwas: http://www.fadlallah.de/fatwas/fasten-sawm/

 

 

 

 

 

Geschrieben

F.: Ist das Schauen von pornografischen Filmen, ohne Erregung oder Samenerguss von den Dingen, die das Fasten brechen?

 

A.: Es ist nicht erlaubt pornografische Filme zu schauen. Es bricht jedoch das Fasten nicht, sofern kein Samenerguss entsteht.

 

 

Geschrieben

F.: Ist der tiefe Schlaf vom Gebetsruf am Morgen bis zum Gebetsruf am Abend zulässig? Und wird das Fasten angenommen?

 

A.: Das Fasten ist gültig.

 

 

Geschrieben

F.: Ist das Liebkosen der Ehefrau am Tage während Ramadan erlaubt? Und ist das begehrende Küssen auf den Mund der Ehefrau zulässig (ohne dass es zu einem Erguss kommt)?

 

A.: Dies macht das Fasten nicht gültig, allerdings ist es verpönt (makruh) während des Fastens mit der Ehefrau Zärtlichkeiten auszutauschen.

 

 

Geschrieben

F.: Macht das Singen von Liedern das Fasten ungültig während dem Monat Ramadan. Ich singe Lieder, die ich selbst schreibe, auch wenn sie den Liedern ähneln, die ich im Fernsehen höre…?

 

A.: Das Singen macht das Fasten nicht ungültig, selbst wenn es verbotene Lieder sind. Allerdings sollte man hiervon Abstand nehmen, sei es im Monat Ramadan oder auch in anderen Zeiten. Wir sollten versuchen Allah (swt) in diesem Monat näher zukommen.

 

 

Geschrieben

F.: Wie ist das Urteil über das Verwenden eines Nahrungsschlauchs während des Monats Ramadan?

 

A.: Der Fastende bricht durch das Verwenden eines Nahrungsschlauchs das Fasten.

 

 

Geschrieben

F.: Ist es erlaubt Tabletten zu sich zu nehmen, die die Monatsblutung verhindern, im Monat Ramadan. Sodass, man die Tage während der Monatsblutung nicht nachfasten muss.

 

A.: Es ist erlaubt, sofern keine gesundheitliche Schäden entstehen

 

 

Geschrieben

F.: Einige Ärzte, die nicht praktizierend sind, verbieten dem Kranken das Fasten während dem Monat Ramadan, aufgrund der möglichen Schäden. Sind die Worte der Ärzte ein Rechtfertigungsgrund oder nicht ?.

 

A.: Ihre Aussagen sind ein Rechtfertigungsgrund und sind zu befolgen.

 

 

Geschrieben

F.: Wenn das Klima in einer Region gefüllt ist von Staub und Erde und ihre Bewohner sicher sind, dass diese in den Mund und in den Bauch gelangen, wie ist das Urteil über das Fasten in diesem Fall ?

 

A.: Das notwendige Tatbestandsmerkmal, zum Urteil über die Ungültigkeit des Fastens, ist das vorsätzliche Eindringen. Sollte es aber zwangsweise geschehen, so verletzt das nicht die Gültigkeit des Fastens.

 

 

Geschrieben

F.: Führt das vorsätzliche Berühren einer fremden Frau zur Ungültigkeit des Fastens?

 

A.: Nur das Berühren, macht das Fasten nicht ungültig

 

 

Geschrieben

F.: Ist das Zähneputzen mit Zahncreme während des Monat Ramadan erlaubt?

 

A.: Dies ist erlaubt und es ist nicht von den Dingen, die das Fasten brechen, sofern man nichts davon runterschluckt.

 

 

Geschrieben

F.: Wird mein Fasten gebrochen, wenn ich aus Versehen einwenig gegessen habe, auch wenn ich diesen Tag dann nachholen würde?

 

A.: Das Essen ohne Vorsatz verletzt die Gültigkeit des Fastens nicht.

 

 

Geschrieben

F.: Ist es für eine muslimische Frau erlaubt, die ihre Monatsblutung hat, öffentlich zu Essen, in einem westlichen Land. Die Muslime dort sind eine Minderheit, aber es könnte sein, dass trotzdem einige Muslime sie sehen würden. Diese Frau trägt auch ein Kopftuch.

 

A.: Sie sollte es unterlassen, öffentlich zu Essen.

 

 

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