Khademet Zainab Geschrieben 24. September 2010 Melden Teilen Geschrieben 24. September 2010 salam geschwister ich habe ein paar fragen.. 1 stimmt es dass wenn man beim gebet seinen rücken nach dem beugen (wenn man wieder hochkommt/sich streckt) nicht ganz gerade macht, dass das gebet dann ungültig ist?? ist es nur bei männern so oder auch bei frauen? 2 stimmt es das man wenn man mitten im gebet (zb ein nachholgebet für dhur) und dann (aus welchen gründen auch immer) doch zuerst ein anderes gebet machen will (zb nachholgebet für fajr), dass man dabei nur die niya (in gedanken) ändern muss und das gebet dann so gültig ist (ohne das man nochmal von vorne anfangen muss) ? 3 macht es einen unterschied ob man beim morgengebet sagt "ousalle fard el sobo7.." oder man sagt "ousalle fard el fajr.." ?? ist beides dann gültig oder nur eins von beidem? danke schön, salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 24. September 2010 Melden Teilen Geschrieben 24. September 2010 Zur 1): Du musst wieder aufrecht stehen und in einen ruhigen Zustand kommen, ansonsten ist das Gebet ungültig. Man darf immer auch nur im ruhigen Zustand sprechen, also nicht wenn man sich gerade bewegt. Außer wenn man von der Niederwerfung wieder aufsteht und sagt "Bi 7aul illahi...." Zu 2): Das bezweifele ich, aber ich kann dir leider nicht sagen, ob das stimmt. Zu 3): Das ist gleich. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
7assan ibn 3ali Geschrieben 25. September 2010 Melden Teilen Geschrieben 25. September 2010 Zu 3): Das ist gleich. Zur zweiten, dritten Frage, man ist nicht verpflichtet das auszusprechen, die Absicht trägt man im Herzen, du kannst auch mitten im Gebet deine Niyya ändern. Wichtig ist hier die Niyya. Allafidh laysa wajiban. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jasmina Geschrieben 25. September 2010 Melden Teilen Geschrieben 25. September 2010 Zur zweiten, dritten Frage, man ist nicht verpflichtet das auszusprechen, die Absicht trägt man im Herzen, du kannst auch mitten im Gebet deine Niyya ändern. Wichtig ist hier die Niyya. Allafidh laysa wajiban. Nach einigen Gelehrten ist es aber Pflicht, es mit der Annäherung an Gott zu sagen bzw. zu meinen. Man muss es aber nicht aussprechen. wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.