ali_ Geschrieben 24. September 2010 Melden Teilen Geschrieben 24. September 2010 Frage: Macht das Rauchen die Gebetswaschung ungültig? Antwort der Vertrauten (Schüler) der religiösen Autorität Sayyed M.H.Fadlallah (r.): Die rituelle Waschung (Wudhu) wird dadurch nicht ungültig, doch das Rauchen an sich ist verboten (haram), selbst wenn der religiös Erwachsene (Mukallaf) keine rituelle Gebetswaschung (wudhu) hat. Anlage: Original_Fatwa aus dem Büro Seiner Eminenz (r.) in arabischer Sprache. Fatwa Rauchen.Gebetswaschung.pdf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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