Hamudi1990 Geschrieben 26. September 2010 Melden Teilen Geschrieben 26. September 2010 Salam liebe Geschwister, wie mache ich ein Nidr? Also einen (Vertrag) mit Allah swt. Was muss ich sagen und was muss ich dafür tun damit der Nidr gültig ist? Ich hoffe ihr wisst was ich meine. Wassalam. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shia-Muslim Geschrieben 26. September 2010 Melden Teilen Geschrieben 26. September 2010 salam alaikum Meinst du Nadhr? spezielle Formel für ein gültiges Gelübde: Die Formel lautet: Lillahi 3alayy (3 wie 3ali). Zum Beispiel: Lil-lahi 3alay-ya, wenn ich gesund werde, dann bezahl ich Sadaqa. Diese Art von Nadhrs nennt man Nadhr-Al-Mujazat. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Esma_ul_husna Geschrieben 26. September 2010 Melden Teilen Geschrieben 26. September 2010 Salam, es gibt zwei Möglichkeiten. 1. Möglichkeit: Es gibt einen bestimmten Satz, den man sagen muss. Wenn du diesen Satz sagst, dann musst du dein Nidr auf jeden Fall machen, wenn du das bekommst, was du dir gewünscht hast von Allah. Wenn du deine Abmachung nicht einhälst, dann ist es haram. 2. Möglichkeit: Du sagst einfach mit deinen normelen Worten deine Abmachung und das, was du dir wünschst. Solltest du es bekommen, dann machst du natürlich deine Abmachung. Solltest du dir aber einmal was gewünscht haben, das du bestimmt für eine lange Zeitlang nicht bekommst und du somit in der Zwischenzeit deine Abmachung vergisst, dann ist es nicht haram, dass du deine Abmachung nicht erfüllst. Verstehst du? Ich mache es immer so: Ya Rabb, wenn ich ... bekomme, dann mache ich 100 Salawat und schenke den Zwab an Um el Baneen (as). Und inschallah bekomme ich das, was ich verlange. Ich persönlich verwende immer die 2.Möglichkeit, weil ich nicht möchte, dass es haram wird, wenn ich einmal meine Abmachung vergessen sollte. Vielleicht kennen es die Geschwister anders ? Wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hamudi1990 Geschrieben 26. September 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 26. September 2010 Ich sag mal so, ich hab morgen eine sehr wichtige Prüfung und woll te einen gewissen Betrag spenden wenn ich erfolgreich sein sollte. Dann macht man ja einen Vertrag mit Allah swt, also den Nidr. Richtig? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shia-Muslim Geschrieben 26. September 2010 Melden Teilen Geschrieben 26. September 2010 Das Gelübde darf nicht Mubah sein, es muss eine Mustahab-Tat sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hamudi1990 Geschrieben 26. September 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 26. September 2010 Wie meinst du das Mubah? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Esma_ul_husna Geschrieben 26. September 2010 Melden Teilen Geschrieben 26. September 2010 salam, Ich sag mal so, ich hab morgen eine sehr wichtige Prüfung und woll te einen gewissen Betrag spenden wenn ich erfolgreich sein sollte. Dann macht man ja einen Vertrag mit Allah swt, also den Nidr. Richtig? Dann mach es doch so: Ya Rabbi, wenn ich morgen in meiner Prüfung erfolgreich bin, dann spende ich ... für ...! Und inschallah wird dein Nidr akzeptiert. Aber vergiss nicht, es reicht nicht nur ein Nidr zu machen, damit du erfolgreich bist. Man muss auch lernen wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hamudi1990 Geschrieben 26. September 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 26. September 2010 Ja klar das weiß ich ja nur wollte ich eine Gute Tat dazu machen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khademet Zainab Geschrieben 26. September 2010 Melden Teilen Geschrieben 26. September 2010 Das Gelübde darf nicht Mubah sein, es muss eine Mustahab-Tat sein salam was bedeutet mubah?? danke ich kenne es auch so, dass man zb eine gewisse zeit mustahab fastet um den wunsch zu bekommen den man hat.. aber dabei wurde im voraus gefastet.. oder ist es so das man die sache erst bekommen muss und erst danach sein versprechen macht?? danke salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khademet Zainab Geschrieben 29. September 2010 Melden Teilen Geschrieben 29. September 2010 salam weiß es keiner? es wäre schön, wenn jemand der sich mit dem thema etwas auskennt mir antworten könnte danke euch, salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 30. September 2010 Melden Teilen Geschrieben 30. September 2010 Assalamu Alaikum, 1. Mubah: Mubah hat in der Regel zwei Hauptbedeutungen: 1. Die spezielle Bedeutung: Es ist ein religionsrechtliches Urteil, was so viel wie neutral bedeutet. D.h. wenn etwas mubah ist, dann ist es erlaubt aber gleichzeitig nicht verpönt, nicht erwünscht und nicht verpflichtend. 2. Weder verboten noch verpflichtend. Es umfasst also das Verpönte, das Mubah im speziellen Sinne, und das Erwünschte. 2. Nadhr: Was das Nadhr betrifft, so gibt es bedingte und unbedingte Nadhrs. Bei einem bedingten Nadhr, muss dieses erst dann erfüllt werden, wenn die Bedingung eintrifft. Beim unbedingten Nadhr, muss man die versprochene Handlung unter Beachtung der ausgesprochenen Formel einfach vollziehen, ohne auf die Erfüllung einer speziellen Bedingung, deren Eintritt ungewiss ist, zu warten, da es ja in diesem Sinne unbedingt ist. Es stimmt aber nicht ganz, dass die Handlung nicht Mubah (im ersten Sinne) sein kann. Es kommt drauf an, ob die Handlung (auf die Religion bezogen) gut ist, auch wenn indirekt. Denn in diesem Fall muss man die Handlung erfüllen. Wenn die Tat auf die Religion oder sogar auf das Diesseits bezogen eher zu unterlassen ist, dann ist der Nadhr ungültig. Wenn es neutral ist, so sollte man auch in diesem Fall die Handlung vollziehen, aber dann als erwünschte Vorsichtsmaßnahme. PS: Sinngemäße Meinung von Imam Khomeini (ra) Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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