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Mehrere Fragen zum Islam


_Sabine_

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich habe ein paar Fragen zum Islam und würde mich sehr freuen, wenn ich Antworten darauf bekäme.

 

Meine ersten Fragen betreffen das Tragen eines Bartes.

Ich habe hier im Forum gelernt, daß hinter den Regeln des Islams immer ein vernünftiger Grund steht, was ist der Sinn hinter der Vorschrift/ Empfehlung sich einen Bart stehen zu lassen?

Ist es "nur" empfohlen (wie heißt das nochmal?;) ) sich einen Bart stehen zu lassen, oder ist es haram wenn man es nicht tut? Oder kommt das darauf an, welchen Gelehrten man fragt?

 

Und wie ist es mit dem hijab, Pflicht oder erwünscht?

 

Das ist dann auch gleich die Überleitung zu meiner nächsten Frage, warum gelten die Regeln der Bedeckung bestimmter Körperstellen nicht für Männer?

ZB. schöne Haare oder Oberarme eines Mannes können sehr anziehend auf eine Frau wirken. Wäre es nicht auch als Mann besser sich vorsichtshalber zu bedecken, damit man keine Frau zu unreinen Gedanken verführt? Verstehe ich nicht.

 

Liebe Grüße

Sabine

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Bismihi ta'ala,

a salamu aleikum wa rahmatullah,

 

hallo,

 

zum Tragen eines Bartes:

Aus schiitischer Sicht ist es laut Rechtsurteil aller mir bekannten Autoritäten der Nachahmung (also die meistwissenden islamischen Rechtsgelehrten unserer Zeit) verboten sich als Mann den Bart zu rasieren. Es besteht allerdings keine Pflicht zum Tragen eines Bartes. Dies ist streng zu unterscheiden. Es gibt z.B. Männer die haben keinen bzw. keinen sehr starken Bartwuchs- für diese besteht keine Pflicht irgendetwas zu unternehmen, damit ihr Bartwuchs verstärkt wird.

Es ist außerdem zu beachten, dass erstens die Definition des Bartes unterschiedlich gefasst wird. So sehen einige Rechtsgelehrte den Haarwuchs im gesamten Bereich, der im allgemeinen auch hier in Europa als Bart angesehen wird (also Wangen, Kinn, oberer Hals, Bereich unter der Nase), als Bart. Andere Rechtsgelehrte sehen nur den Bereich unter der Nase und um den Mund herum als Bart an.

Zweitens ist außerdem die Definition des Begriffes Rasieren zu beachten. Es besteht praktisch ein Unterschied zwischen Kürzen/Trimmen des Bartes mit einem elektrischen "Rasier"apparat und dem vollständigen Rasieren des Bartes mit einer Klinge, sodass nach dem Vorgang des Rasierens kein Bart mehr im Gesicht der betroffenen Person erkennbar ist. Auch hierüber gibt es verschiedene Rechtsurteile.

Drittens bestehen außerdem Regeln zur Länge des Bartes. So ist es z.B. nach Imam Khamenei verboten einen Bart zu tragen der länger bzw. größer ist, als dass er in eine Faust passen würde.

 

Der für mich erkennbare oberflächliche und wichtigste Grund zum Rasierverbot, ist der Umstand, dass das Rasieren des Bartes in der Geschichte der Menschheit und bis in die heutige Zeit immer die Verfahrensweise der Unterdrücker und Tyrannen (Pharaonen, Imperatoren, Kaiser, Könige usw.) war. Dagegen war das Tragen eines Bartes immer die Verfahrensweise der Propheten und reinen Diener Gottes. Des Weiteren führt das Tragen eines gepflegten Bartes auch dazu, dass man in der Öffentlichkeit und vor allem auch von anderen Muslimen als Muslim erkannt wird, was nicht zuletzt das Gemeinschaftsgefühl stärken kann, aber auch für rein praktische Dinge hilfreich sein kann- so wird man quasi automatisch als Muslim respektiert (heutzutage wohl leider im negativen Sinne), oder muslimische Geschwister, die Fremd an einem Ort sind, können sich bei diese Muslim nach Gebetsorten, Halal-Restaurants usw. erkundigen.

Ein Bart kann bei denjenigen, der ihn trägt außerdem zu dem Bewusstsein führen, dass er aufgrund seines äußerlichen und öffentlichen Auftritts mehr Verantwortung trägt für alles, was er macht oder nicht macht, sagt oder nicht sagt. Dies kann für dessen persönliche Entwicklung nur von Vorteil sein (vorausgesetzt, er entwickelt dieses Bewusstsein auch in sich).

Zur Länge des Bartes gibt es außerdem eine Überlieferung, die u.a. sinngemäß besagt, dass die muslimschen Männer auf ihr äußeres Erscheinungsbild achten sollen, und nicht so auftreten, dass die Möglichkeit der Verwechslung mit Juden besteht, die, sofern sie gläubig sind, recht lange Bärte tragen.

 

 

 

Zum Hijab (Schleier):

Dieser ist für die Frau Pflicht. Diese Pflicht ergibt sich wörtlich aus dem heiligen Quran. Die korrekte Art und Weise des Schleiers ergibt sich zum Einen aus dem Wortlaut des bestimmten Quranverses, sowie auch und vor allem auch aus der Sunnah (Verfahrensweise) des Gesandten Allahs Muhammad #sas# und seiner reinen Nachkommenschaft- in diesem Fall aus dem Vorbild seiner Ehefrauen und seiner Tochter Fatima Zahra #as# . Diese trugen den perfekten Hijab.

 

Zu den Kleidervorschriften für Männer:

Auch für Männer bestehen Kleidungsvorschriften. So ist es für diese verboten den Bereich zwischen Bauchnabel und Knie vor Fremden zu entblößen.

Meines Wissens nach ist es außerdem verpönt den Oberkörper vor Fremden bzw. nur vor fremden Frauen zu entblößen.

Es ist also erlaubt T-Shirt und kurze Hosen zu tragen, die über das Knie hinausgehen.

Allerdings gibt es auch hier wiederrum Brüder (z.B. im Iran oder Libanon, in Deutschland nur vereinzelt), die auch dieses nicht tun, und die außerdem keine engen Oberteile und Hosen tragen, vor allem aus dem Grund den Sie oben genannt haben- die Ober bzw. Unterarme, sowie die gesamte Statur eines Mannesn können sehr reizend auf eine Frau wirken.

 

Für das Verbot der Entblößung gibt es für alle Körperbereiche (bei Männern und Frauen) natürlich Ausnahmen, wenn dies aus medizinischen Gründen notwendig sein sollte. Es sind aber auch hier die Details der Rechtsurteile der Rechtsgelehrten sehr genau zu beachten.

 

Es ist außerdem vor allem bei Männern (bei Frauen besteht diese Gefahr eher weniger, wenn der richtige Hijab getragen wird) zu beachten, dass diese keinen Kleidungsstil nachahmen sollen, der den islamischen Vorschriften widerspricht oder ihm feindlich gegenübersteht, also z.B. den westlichen Kleidungsstil. So ist es z.B. auch verboten seine Haare so zu stylen, dass darin eine Nachahmung eines nichtislamischen Lebensstils erkennbar ist.

 

Zu den Kleidungsfragen hat außerdem der gütige Bruder der Seite Islam ist Frieden in der letzten Zeit einige schöne und für Muslime und Nichtmuslime hilfreiche Artikel geschrieben.

 

Ein letzter Hinweis:

Diese Beiträge zu den drei Themenbereichen erheben längst keinen Anspruch auf komplette Richtigkeit und Vollständigkeit. Möge ALLAH ta'ala mir meine Wissenslücken vergeben und mich noch mehr in seiner Religion lehren, Er ist der Allwissende und derjenige, der zum Erfolg in jeder Hinsicht hilft,

 

wa salamu aleikum wa rahmatullah

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#salam#

 

Der Bart ist der Hijab (Bedeckung) des Mannes, das Hijab (Kopftuch) ist die Bedeckung der Frau.

 

Das war es jedoch nicht, es gibt weitere Kleidervorschriften.

 

Doch das Hijab(Die Bedeckung) die sowohl Mann und Frau verbindet ist es die Blicke zu senken. Dies heisst das sowohl der Mann als auch die Frau die Blicke senken muss in der Öffentlichkeit, deshalb sollte eine Frau auch nicht auf die Oberarme eines Mannes starren und der Mann nicht auf Körperpartien der Frau.

 

Die Veranschaulichung von Mann und Frau ist untersagt, Frauen besitzen bei uns einen Höheren Stellenwert als nur als "Anschauungsobjekte" dieser Gesellschaft zu dienen. Denn zu griechischen und alt Arabischen Zeiten war dies leider der Fall, und heute ist es ebenfalls so.

 

Hijab, dies heißt die Bedeckung sind sowohl für Mann und Frau Pflicht, und die zumeist "Schwerste" Bedeckung ist nicht der Stück Stoff der die Haare einer Frau Bedeckt, oder der Bart und die Kleidungordnung des Mannes, sondern die Blicke zu senken.

 

Deshalb ist deR Mann und die Frau in der Hinsicht des Hijabs gleichberechtigt.

 

Man geht immer vom äußersten Medium aus, um zu vergleichen wer benachteiligt ist und wer nicht-

 

alle Hijabarten sind eine Pflicht, jedoch herscht kein Zwang im Glaube wie der Koran sagt, deshalb darf man seine Tochter nicht zwingen ein Kopftuch anzuziehen.

 

 

 

#wasalam#

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