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Zwei Fragen


ChechenMuslim

Empfohlene Beiträge

#bismillah#

 

 

Ich hätte drei Fragen:

 

 

1. Ist man religionsrechtlich verpflichtet einen Tag in der Woche nicht zu arbeiten, damit man sich ausruhen sollte und sich viel dem Gottesdienst widmen kann?

Soweit ich weiß, war es zu Zeiten des Propheten Moses (s.) den Kindern Israels auferlegt worden, an einem Tag sich nur dem Gottesdienst zu widmen und nicht Handel zu treiben oder zu arbeiten.

 

2. Ist Zina (Unzucht) erst dann, wenn jemand Geschlechtsverkehr hat, oder ist z.B. das Küssen auch als Zina zu bezeichnen?

 

3. Ist es für eine Frau verpflichtend (wajib), indifferente Handlung (Mubah) oder empfehlenswert (Mustahab) nach der Heirat den Nachnamen des Mannes annzunehmen?

 

 

 

wa salam

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#salam#

 

1. Nicht dass ich wüsste. Auch freitags z.B. ruht die Arbeit in muslimischen Ländern nicht ganz, es gibt zumeist nur eine Pause für das Freitagsgebet. Es ist natürlich gut, je mehr Zeit man für Ibada aufwendet, aber von einer Regel, dass man einen Tag nur dafür nutzen "muss" habe ich zumindest noch nicht gehört.

 

2. Man spricht bei verbotenen Blicken auch von "Zina mit den Augen". Strafrechtlich gesehen ist aber meines Wissens der Akt entscheidend sowie die Anwesenheit von vier Adil Zeugen. Was nicht heißt, dass es erlaubt wäre, einen Namahram zu küssen, zu umarmen oder sonstwas. Im Gegenteil, auch das ist haram.

 

3. Eine Frau kann, darf, aber muss nicht den Namen ihres Mannes annehmen. Es ist allerdings im Orient eher unüblich. Sowas wie Nachnamen, wie wir sie heute kennen, gab es dort ohnehin bis vor einigen Jahrzehnten eher weniger. Stattdessen wurde die Kunya, also ein Beiname benutzt, wie Abu xy, ibn xy, Umm xy, bint xy etc oder aber etwas, was sich auf die Herkunft (genetisch oder örtlich) bezieht, wie al Maghribi oder al Kandi (als Beispiele). Meines Wissens ist das im persischen Sprachraum ähnlich, daher kommen ja auch die Nachnamen, die auf -zadeh enden, oder eben genetische oder geografische Abstammung anzeigen.

Die Nachnamengeschichte stammt soweit ich weiß aus dem christlichen Abendland, wo man davon aus geht, dass die Frau nach der Heirat vom "Besitz" des Vaters in den "Besitz" des Mannes gelangt. Im islamischen Wirkungsraum jedoch behielt die Frau ihren Namen und damit auch eine gewisse namentliche Eigenständigkeit.

 

Ein Verbot zur Annahme des Namens des Mannes gibt es aber zumindest in der Shia nicht, von Hanefiten habe ich auch noch nix davon gehört. Lediglich unsere salafitischen "Freunde" sehen es teilweise etwas anders.

 

 

Ich bitte um Korrektur, sollte ich daneben liegen.

 

Wassalam

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#bismillah#

 

 

Vielen Dank liebe Schwester für deine ausführlichen Antworten.

 

Bei den dummen Salafiten ist sowieso alles anders. Wegen deren falsche Ausübung des Islam, werden viele Nicht-Muslime abgeschreckt.

 

 

wa salam

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