Akhi Ulrich Geschrieben 5. November 2010 Melden Teilen Geschrieben 5. November 2010 Was ist der Unterschied, zwischen Sure, Hadith und Fatwa?Und was ist, eine 'eindeutige' Fatwa? Je mehr ich, hier im Forum lese, desto mehr schwirrt mir der Kopf. Ist der Niqab, in Iran verboten?Sayyed Sistani sagt, dass Niqab kein Muss ist.Aber ein Kopftuch, ist doch Vorschrift, oder? Ich persönlich, finde ein Kopftuch(Hijab), in der Öffentlichkeit sehr viel unauffälliger, als einen Schleier(Niqab).Gerade die Augen sind es für mich, bei einer Frau, die ich schön finde.Das ist, ein ästhetisches Empfinden. Das ist doch oft das Entscheidende(z. b. bei Musik): Veranlasst mich etwas, zur Unkeuschheit, oder nicht! Viele Fragen, danke im Voraus! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
steffi Geschrieben 5. November 2010 Melden Teilen Geschrieben 5. November 2010 Lieber Ullrich, unter www.éslam.de findest du zu ziemlich allem eine Aufklärung. Das wäre auch für die Zukunft für dich interessant denke ich. http://www.eslam.de/begriffe/u/ueberlieferung.htm http://www.eslam.de/begriffe/s/sure.htm http://www.eslam.de/begriffe/r/religioeses_rechtsurteil.htm Wü+nsche dir viel Spass beim Lesen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 5. November 2010 Melden Teilen Geschrieben 5. November 2010 Assalamu Alaikum, Was ist der Unterschied, zwischen Sure, Hadith und Fatwa?Und was ist, eine 'eindeutige' Fatwa? Eine Sure ist ein Kapitel aus dem heiligen Qurʾān. Ein Hadīth ist hauptsächlich eine überlieferte Erzählung, Aussage oder Nachricht des Propheten (s.a.a.s) oder seiner Ahlulbait (a.s), manchmal auch über den Propheten (s.a.a.s) und seine Ahlulbait (a.s). Eine Fatwa ist ein religionsrechtliches Urteil. Mit eindeutiger Fatwa kann die Eindeutigkeit des Inhalts der Fatwa gemeint sein, d.h. dass es kaum Interpretierungsmöglichkeiten gibt oder aber dass der Rechtsgelehrte ein "echtes" Urteil zu einem gewissen Thema hat und nicht nur eine Vorsichtsmaßnahme. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Akhi Ulrich Geschrieben 5. November 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 5. November 2010 Zum Thema Hadithe, fand ich durch Eure Anregungen, auch das sogenannte 'Überlieferungsverbot' von Abu Bakr, das den Koran, vor Verfälschungen bewahren sollte.Es wurde, von Imam Ali, wieder aufgehoben. Ich persönlich, neige den schiitischen Rechtsgelehrten(mudschtahid) zu, die für Ihre Rechtsfindung(idschtihad), die verwendeten Hadithe(Überlieferungen), selbst beurteilen müssen.Für mich bedeutet das, dass die Idschtihad aktuell ist, nicht auf alten Überlieferungen beruht, wie bei sunnitischen Rechtsgelehrten. Gruss, Ulrich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abdullah Geschrieben 10. November 2010 Melden Teilen Geschrieben 10. November 2010 Ich persönlich, neige den schiitischen Rechtsgelehrten(mudschtahid) zu, die für Ihre Rechtsfindung(idschtihad), die verwendeten Hadithe(Überlieferungen), selbst beurteilen müssen.Für mich bedeutet das, dass die Idschtihad aktuell ist, nicht auf alten Überlieferungen beruht, wie bei sunnitischen Rechtsgelehrten. Das mit dem Beurteilen der Hadithe bedeudet nicht, dass die Hadithe dadurch aktueller werden oder sind, sondern dass der Mujtahid genau weiss, auf was sein Urteil baut. Denn eine Aussage des Propheten bleibt immer eine Aussage des Propheten zu seiner #ass# Lebenszeit und somit zu einem Vorgang von vor ca. 1400 Jahren. Aber der Gelehrte muss Gewissheit haben, ob sein Urteil korrekt ist oder nicht und dazu gehört das genaue Wissen über der/die verwendeten Überlieferungen. Wenn er z.B. Überlieferungen verwendet, von denen er nicht weiss, ob sie wahr sind oder nicht (d.h. er weiss nicht, ob sie sahih sind oder nicht), so hat sein Urteil genau diese Unsicherheit, die er selbst über das Kenntnisse der Hadithe hat. Stellt er z.B. fest, dass ein oder mehrere Ahadih, die er in seinem Urteil verwendet hat nicht sicher sind, so muss er das Urteil auf Fehlerhaftigkeit prüfen und eventuell sogar ändern. Es gibt z.B. auch Fatawa, die auf Sicherheit berufen. Zum Beispiel sagt der eine odr andere Marja, dass das Waschen in der Maschine aus Sicherheitsgründen nicht "Reinigend" ist und man aus Vorsorgegründen, Kleidund, die najs ist mit der Hand waschen. Hat man jedoch eine Waschmaschine, die mit Sicherheit einen Waschgang mit reinem fliessenden Wasser (z.B. Spülgang) hat, so brauch man nicht nach der Fatwa zu gehen, das man selbst weiss, dass die Maschine Najis reinigt. Fataawa dieser Art stammen von z.B. älteren Marja, deren Amt als Marja begann bzw. zu einer Zeit war, in der die automatischen Waschmaschinen noch ziemlich neu waren und/oder die Programme sehr unterschiedlich (sind sie jetzt auch noch). Meines Wissens nach ist bei allen Marja es so, dass das Handwaschen der Kleidung, die najis ist, bei einer Maschine, duie den entsprechenden Spülgang hat nicht nötig ist sondern nur Vorsichtsmassnahme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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