Rukaiya Geschrieben 7. November 2010 Melden Teilen Geschrieben 7. November 2010 liebe Geschwister, könnte bitte jemand das Büro von Sayed Ali Khamenae für mich anschreiben,da ich kein arabisch kann.Oder gibt es schon so eine ähnliche Fatwa Ich hätte gerne gewußt: Welche Vorrausetzungen muß man erfüllen um ein fremdes Kind zu stillen? Ab welcher bestimmten Stillzeit-oder Menge zählen die Kinder als Stillgeschwister. Ist nun dieses Kind, was von der fremden Mutter gestillt wurde,von allen Kindern dieser Mutter als Stillgeschwister zu sehen? Was ist zu tun,wenn die Oma der Mutter das Kind voll gestillt hat? Vieln Dank im vorraus wa alikum salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Noor-Alzahra Geschrieben 7. November 2010 Melden Teilen Geschrieben 7. November 2010 salam alaykom ich habe zwar keine fatwa zur hand, werde aber diese posten wenn ich sie finde insha Allah. Aber soweit ich weiß sind nur jene Milchgeschwister, welche von ein und derselben Person zur selben Zeit gestillt wurden. Das würde heißen wenn z. B. Baby A vor 2 Jahren von Person C gestillt wurde, so ist Baby B, was 4 Jahre zuvor von Person C gestillt wurde, nicht sein Milchbruder. So kenn ich das. Aber wie gesagt, such ich noch mal nach der Fatwa. fee aman Allah Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Yaamira Geschrieben 7. November 2010 Melden Teilen Geschrieben 7. November 2010 salam alaikum ich hab das eigentlich so in erinnerung,dass wenn die Frau ein Baby 40 mal gestillt hat. salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KARIMA2 Geschrieben 7. November 2010 Melden Teilen Geschrieben 7. November 2010 salam um stillgeschwister zu werden muss das <baby min. 40 mal volgestillt werden,das heisst es muss danach satt sein.das Baby das in der selben zeit gestillt wurde ist dan das geschwisterkind.andere Kinder der mütter sind nicht betroffen. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 8. November 2010 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2010 slm Nach Sayyid Sistani sind es keine 40 mal, sondern nur 15 bzw. einen kompletten Tag und Nacht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Israa Geschrieben 8. November 2010 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2010 Salam, soviel wie ich jetzt weis ist es doch verboten das die Oma stillt, darf sie nicht!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vivi Geschrieben 15. Juli 2016 Melden Teilen Geschrieben 15. Juli 2016 Salam Hat jemand eine Fatwa von Sayed Sistani dazu? Gilt das nur fürs stillen oder gilt das auch für abgepumpte Muttermilch? wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tanii Geschrieben 8. August 2016 Melden Teilen Geschrieben 8. August 2016 Salam Hat jemand eine Fatwa von Sayed Sistani dazu? Gilt das nur fürs stillen oder gilt das auch für abgepumpte Muttermilch? wasalam Salamu3aleikum, was genau meinst Du denn? Falls Du das mit der Oma meinst, so sieht es Sayyed Sistani als problematisch an. Wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vivi Geschrieben 10. August 2016 Melden Teilen Geschrieben 10. August 2016 Salam Sind es auch Stillgeschwister, wenn die Muttermilch abgepumpt wurde? Das Kind wird nicht an die Brust gehalten. Die Fatwa -Anfrage war für die 15Tage bzw einen kompletten Tag und eine Nacht. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ya Aziza lzahra Geschrieben 18. September 2016 Melden Teilen Geschrieben 18. September 2016 Salam alaykum Folgende vorraussetzungen gelten für die verwandtschaft durch stillen 1. Die milch bei der stillmutter muss aus einer geburt in einer religionsrechtlich richtigen ehe sein. Wenn die stiltmutter das stillkind stillt vor der geburt, so zählt dieses stillen noch nicht zum stillen das die verwandschaft verbreitet. Das heist ist die milch ohne eine geburt enstanden oder ist dir milch aus einer nicht religionsrechtlichen ehe so wird diese verwandschaft nicht verbreitet. 2. Die milch muss vom stillkind direkt von der brust gesaugt werden 3. die anzahl des stillens: a) Ein tag und eine nacht ohne das eine andere frau dazwischen stillt und ohne das das stillkind dazwischen etwas anderes isst oder trinkt b) 15 volle stillvorgänge und aich hier ohne das eine andere frau dazwischen stillt wenn jedoch zwiachen duech etwas anderes gegessen oder getrinkt wird es ist in ordnung c) so viele vorgänge bis es zutrifft dass die knochen und das fleisch des stilkindes durch das stillen durch diese eine frau gestärkt wurde und hier isr es kein problem das zwischendurch eine andere frau sillt mot der bedingung dass das stärken des kindes immer noch zur ersten bezogen wird und auch ist es hier kein problem das etwas anderes getrunken oder gegessen wird. 4. Die milch die oben genanntes erfüllt muss wie gesagt von ein und derselben frau geachen ist. Und die milch muss vom gleichen ehemann existieren. Das heist wurden 2 kinder von der gleichen frau gestillt jedoch war die frau beim ersren mal von x schwanger und beim 2 mal in neuer ehe von y so sind diese kinder nicht 7alal zu einander. Die verwandsfjagt verbreitet wich nur wenn dies alles geschieht bevkr das stollkind 2 jahre erreicht hat. Zum punkt mit der oma. wenn schwiegermutter eines mannes ihr enkelkind also das kind ihrer tochter stillt also das kind des mannes ihrer tochter Stillt so woe oben genannt mit einer milch die durch eine geburt vom sxhwiegerbater resultiert, so wird die ehe zwsichen ihrer tochrer und dem mann ungültig. Hoxffentlich iat es verständlich Salam alaylkum Salam alaylim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.