hosseini-ershad Geschrieben 15. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2006 Salam, eben, dir sind 20 EUro zu viel, mir eben schon diese 1,30 oder wieviel sie kosten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 15. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2006 Sorry aber bei den Preisen von den Fahrscheinen, braucht es dich doch nicht wunden, das alle Schwarzfahren. Würde man das Prinzip so wie in New York machen, in dem man überall 5 oder 10 Cent bezahlt, würde, keiner etwas dagegen haben. Imam Khamenei hat es zur Pflicht erklärt, den Gesetzen des Landes, in denen wir leben, zu folgen: http://www.muslim-markt.de/demokratie/rechtstreue.htm Ich denke, das sagt alles. Außerdem: Ich kann doch auch nicht einfach ins Geschäft gehen, eineWinterjacke minehmen, weil ich gerade eine brauche, und dann sagen: "Sorry, aber die ist zu teuer, dann braucht es Sie doch nicht zu wundern, wenn die Leute Diebstahl begehen..." Hallo? Was für ein Rechtsverständnis ist das? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammed Geschrieben 15. September 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. September 2006 Salamu Aleikum Bruder, nimm mir das doch nicht böse. Ich will dich doch nur vor einer Sünde bewahren :schock: (ich denke das es haram ist schwarz zu fahren!!!). Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Fatima Geschrieben 15. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 15. September 2006 Einige Beiträge bzw. auch die Antworten darauf wurden gelöscht wegen Aufruf zu einer Straftat, und Schwarzfahren ist ein Straftatbestand, das dürfte sich inzwischen wohl herumgesprochen haben! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mohammed Geschrieben 16. September 2006 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. September 2006 Salamu Aleikum Hast du uns vergessen Schwester Zaman oder hast du nichts mehr gefunden??? Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rajaa Geschrieben 16. September 2006 Melden Teilen Geschrieben 16. September 2006 Salam ... also auch ohne schriftlichen Nachweis, ich find es auch einfach nicht mehr ... so wie ich es verstanden habe, ist ein Unterschied, ob jemand wirklich in Not ist, oder ob er einfach seinen Gelüsten nachgibt. Wer halb am Verhungern ist, dürfte eine kleine Menge Lebensmittel an sich nehmen. Aber wer einfach Appetit auf unbezahlte Erdbeeren hat, begeht Diebstahl. Allerdings muss man sich ohnedies an die staatlichen Gesetze halten!! Und das sagt das deutsche Gesetz: Mit Mundraub wird eine früher privilegierte Form des Diebstahls bezeichnet, bei der die Tat nur auf Antrag verfolgt wurde (= Antragsdelikt), wenn der Täter Nahrungs- und Genußmittel in geringer Menge zum alsbaldigen Verbrauch entwandte (§ 370 Nr. 5 StGB a.F.). Mittlerweile kommt es für die Privilegierung nur noch auf den Wert der entwendeten Sache an (§ 248a StGB). http://www.lexexakt.de/glossar/mundraub.php Wassalam Rajaa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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