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Freiwilliges und Pflicht Fasten


Ahlul_bait

Empfohlene Beiträge

#salam#

 

Inschaallah gehts euch gut :)

Ich wollte fragen wen jemand NachholFasten noch hat und es kam dan ein tag zum beispiel 3id al ghadir

und man bekommt die belohnung für das fasten am tag wird auch gleichzeitig der tag als Nachgeholter Tag

gezählt oder braucht der wieder einen anderen Tag ?

 

#salam#

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#salam#

 

Die Frage habe ich schon einmal gestellt, guck mal hier #pfeilrechts#http://www.shia-foru...__1#entry238810

 

#wasalam#

 

 

#salam#

 

Muhsin ibn Batul :

Also du musst aufjedenfall, wenn du fasten willst, als allererstes die Tage nachfasten, die du noch nachfasten musst, und danach darfst du erst mustahab fasten. Und du musst die Niyyah (Absicht) haben, dass du diesen Tag nachholst. Allerdings wenn dieser Tag auf einen Mustahab Tag fällt, wirst du inshaAllah dafür auch noch belohnt.

 

Dies habe ich aber nicht verstanden ich verstehe den ersten Satz das man erst Nacholen soll dan erst Mustahab

fasten darf ... beim 2 satz verstehe ich wenn ich trotzdem die Absicht zum hachholen dan n wrd es trotzdem belohnt...

:? :? :? :?

#salam#

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#bismillah#

#salam#

 

Er meint damit, dass wenn du noch Tage nachholen musst, nicht ausschließlich mit der Absicht fasten darfst, diesen Tag als mustahab-Tat zu fasten. Aber wenn du einen Tag nachholen möchtest und es gleichzeitig mustahab ist an diesem Tag zu fasten, dann wirst du inschallah auch dafür belohnt.

 

#salam#

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#bismillah#

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Er meint damit, dass wenn du noch Tage nachholen musst, nicht ausschließlich mit der Absicht fasten darfst, diesen Tag als mustahab-Tat zu fasten. Aber wenn du einen Tag nachholen möchtest und es gleichzeitig mustahab ist an diesem Tag zu fasten, dann wirst du inschallah auch dafür belohnt.

 

#salam#

 

#salam#

 

DankeSchön :D

 

#salam#

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