Ahlul_bait Geschrieben 20. November 2010 Melden Teilen Geschrieben 20. November 2010 Inschaallah gehts euch gut Ich wollte fragen wen jemand NachholFasten noch hat und es kam dan ein tag zum beispiel 3id al ghadir und man bekommt die belohnung für das fasten am tag wird auch gleichzeitig der tag als Nachgeholter Tag gezählt oder braucht der wieder einen anderen Tag ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Amine Geschrieben 20. November 2010 Melden Teilen Geschrieben 20. November 2010 Die Frage habe ich schon einmal gestellt, guck mal hier http://www.shia-forum.de/index.php?/topic/27280-niyye-zum-fasten/page__p__238810__hl__niyye__fromsearch__1#entry238810 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ahlul_bait Geschrieben 20. November 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 20. November 2010 Die Frage habe ich schon einmal gestellt, guck mal hier http://www.shia-foru...__1#entry238810 Muhsin ibn Batul : Also du musst aufjedenfall, wenn du fasten willst, als allererstes die Tage nachfasten, die du noch nachfasten musst, und danach darfst du erst mustahab fasten. Und du musst die Niyyah (Absicht) haben, dass du diesen Tag nachholst. Allerdings wenn dieser Tag auf einen Mustahab Tag fällt, wirst du inshaAllah dafür auch noch belohnt. Dies habe ich aber nicht verstanden ich verstehe den ersten Satz das man erst Nacholen soll dan erst Mustahab fasten darf ... beim 2 satz verstehe ich wenn ich trotzdem die Absicht zum hachholen dan n wrd es trotzdem belohnt... :? :? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 20. November 2010 Melden Teilen Geschrieben 20. November 2010 Er meint damit, dass wenn du noch Tage nachholen musst, nicht ausschließlich mit der Absicht fasten darfst, diesen Tag als mustahab-Tat zu fasten. Aber wenn du einen Tag nachholen möchtest und es gleichzeitig mustahab ist an diesem Tag zu fasten, dann wirst du inschallah auch dafür belohnt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ahlul_bait Geschrieben 20. November 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 20. November 2010 Er meint damit, dass wenn du noch Tage nachholen musst, nicht ausschließlich mit der Absicht fasten darfst, diesen Tag als mustahab-Tat zu fasten. Aber wenn du einen Tag nachholen möchtest und es gleichzeitig mustahab ist an diesem Tag zu fasten, dann wirst du inschallah auch dafür belohnt. DankeSchön Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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