Maryam a.s. Geschrieben 3. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Salam Alaikum liebe Geschwister, habe einige Fragen zum Thema Pflichtgebet und Nachholgebet. 1. Und zwar würde ich zunächst gerne erfahren, bei welchen Gebeten man den Gebetsruf (Adhan) weglassen kann? Als ich zur schiitischen Rechtschule eingetreten bin, hatte ich meine Pflichtgebete eine Woche lang ohne den Adhan verrichtet. Hatte in dem Zeitpunkt das folgende Video gesehen, wo der Junge den Adhan nicht ausgesprochen hatte. Mir wurde dann aber gesagt, dass ich den Adhan aussprechen sollte bzw. muss. Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen? Muss ich diese Gebete nachholen? Zu meiner 2. Frage: Ich habe ca. vor einem halben Jahr hier im Forum gelesen, dass man die Pflichtgebete, die man nicht gebetet hat, nachbeten muss. Da meine Familie nicht praktizierend ist, was das Beten und Fasten anbelangt, habe ich zwischen meinem 12. und 16. Lebensjahr nicht gewusst, dass ich verpflichtet bin zu beten und zu fasten. Ich habe erst mit 17 Jahren angefangen zu fasten und zu beten. Seit ca. einem halben Jahr hole ich meine Gebete nach. Die Frage, die sich mir stellt ist, ob ich eigentlich verpflichtet bin die Nachholgebete weiterhin zu beten? ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abdullah Geschrieben 3. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Salam Alaikum liebe Geschwister, habe einige Fragen zum Thema Pflichtgebet und Nachholgebet. 1. Und zwar würde ich zunächst gerne erfahren, bei welchen Gebeten man den Gebetsruf (Adhan) weglassen kann? Als ich zur schiitischen Rechtschule eingetreten bin, hatte ich meine Pflichtgebete eine Woche lang ohne den Adhan verrichtet. Hatte in dem Zeitpunkt das folgende Video gesehen, wo der Junge den Adhan nicht ausgesprochen hatte. Mir wurde dann aber gesagt, dass ich den Adhan aussprechen sollte bzw. muss. Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen? Muss ich diese Gebete nachholen? Zu meiner 2. Frage: Ich habe ca. vor einem halben Jahr hier im Forum gelesen, dass man die Pflichtgebete, die man nicht gebetet hat, nachbeten muss. Da meine Familie nicht praktizierend ist, was das Beten und Fasten anbelangt, habe ich zwischen meinem 12. und 16. Lebensjahr nicht gewusst, dass ich verpflichtet bin zu beten und zu fasten. Ich habe erst mit 17 Jahren angefangen zu fasten und zu beten. Seit ca. einem halben Jahr hole ich meine Gebete nach. Die Frage, die sich mir stellt ist, ob ich eigentlich verpflichtet bin die Nachholgebete weiterhin zu beten? ws Zur zweiten Frage: Du hast die Gebete aus Unwissenheit nicht gebetet und hast zunächst mal keine Verpflichtung diese nachzuholen. Die zweite Frage ist jedoch, ob die Unwissenheit zwangsläufig ist oder du die Möglichkeit hattest selbst Nachforschungen zu betreiben um die korrekte Antwort zu erhalten. Bist du der Meinung, dass du es nicht konntest (du solltest dich allerdings nicht selbst belügen), dann brauchst du sie nicht nachzubeten. Hattest du die Möglichkeit es zu wissen, bzw. die Möglichkeit, wenn du andere beim Beten gesehen hast und andere die evt. sogar von der Pflicht berichtet haben, so musst du diese Gebete nachholen. Ich müsste allerdings mal nachfragen, wie es aussieht, wenn du die Möglichkeit der Info erst später, sagen wir mal 14 hattest, ob du dann alle Gebete nachholen musst oder erst ab dem Zeitpunkt der Möglichkeit, es wissen zu können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maryam a.s. Geschrieben 3. Dezember 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Bismillah Bruder, ich weiss, dass ich ein Jahr zuvor, bevor ich angefangen hatte zu gebeten, an Ramadan (Jahr 2005) 10 oder 12 Tage gefastet hatte. Kann mich aber nicht daran erinnern, ob ich in dem Zeitpunkt wusste, ob das Beten etc. für mich Pflicht ist. Ich glaube eher nicht. Erst im Jahr 2006 hatte ich ein intensives Gespräch mit meiner Freundin bezüglich des Praktizierens des Islams gehabt. Ich weiss, dass ich immer an Gott geglaubt habe, aber die Kenntnis über die Pflicht meine Religion praktizieren zu müssen, habe ich später erfahren. ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 3. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Assalamu Alaikum, 1. Und zwar würde ich zunächst gerne erfahren, bei welchen Gebeten man den Gebetsruf (Adhan) weglassen kann? Als ich zur schiitischen Rechtschule eingetreten bin, hatte ich meine Pflichtgebete eine Woche lang ohne den Adhan verrichtet. Hatte in dem Zeitpunkt das folgende Video gesehen, wo der Junge den Adhan nicht ausgesprochen hatte. Mir wurde dann aber gesagt, dass ich den Adhan aussprechen sollte bzw. muss. Kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen? Muss ich diese Gebete nachholen? In der schiitischen Rechtsschule herrscht fast ein Konsens darüber, dass Aḏān und Iqāma sehr erwünscht aber nicht verpflichtend sind. D.h. deine Gebete sind gültig inschaAllah. Zu meiner 2. Frage: Ich habe ca. vor einem halben Jahr hier im Forum gelesen, dass man die Pflichtgebete, die man nicht gebetet hat, nachbeten muss. Da meine Familie nicht praktizierend ist, was das Beten und Fasten anbelangt, habe ich zwischen meinem 12. und 16. Lebensjahr nicht gewusst, dass ich verpflichtet bin zu beten und zu fasten. Ich habe erst mit 17 Jahren angefangen zu fasten und zu beten. Seit ca. einem halben Jahr hole ich meine Gebete nach. Die Frage, die sich mir stellt ist, ob ich eigentlich verpflichtet bin die Nachholgebete weiterhin zu beten? Man muss alle Gebete nachholen. Möge Allah dir dabei beistehen. Dein Lohn wird groß sein inschaAllah. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 3. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Assalamu Alaikum, Achso ich habe eben gemerkt, dass du geschrieben hast, dass du nicht von Geburt aus Schiitin bist, dann musst du die Gebete nicht nachholen [Edit: Das gilt so allgemein nur, falls man keine Muslima gewesen ist, ansonsten siehe meinen nächsten Beitrag]. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maryam a.s. Geschrieben 3. Dezember 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Zuerst Alevitin, dann Sunnitin, dann Schiitin. Bruder 3aly, deine Antwort hört sich so an als gebe es nur in der schiitischen Rechtschule die Pflicht nicht verrichtete Gebete nachzuholen. Oder wie lässt sich das verstehen? ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 3. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Zuerst Alevitin, dann Sunnitin, dann Schiitin. Bruder 3aly, deine Antwort hört sich so an als gebe es nur in der schiitischen Rechtschule die Pflicht nicht verrichtete Gebete nachzuholen. Oder wie lässt sich das verstehen? ws slm leider Schwester ist es in deinem Fall so, dass du die Gebete wie auch das Fasten nachholen musst. Denn du warst in der Lage dir das Wissen anzueignen und aus diesem Grund schützt Unwissenheit nicht vor Strafe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
3aliy Geschrieben 3. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Assalamu Alaikum, @S. Mariam: Es tut mir Leid, falls ich dich bisschen verwirrt habe. Mir war es bisschen eilig, daher habe ich dein Anliegen nicht bis ins letzte Detail verstanden. Du hattest auch nicht genau gesagt, was du vor deinem Schiit-Sein gewesen bist. Die Regel besagt, dass ein Nichtmuslim, nachdem er schiitischer Muslim wird, einfach nur die Gebete vollziehen muss, die nach seinem Schiit-Werden verpflichtend wurden. Ein nichtschiitischer Muslim hingegen, darf sich mit den Gebeten begnügen, die er vor seinem Schiit-Sein nach seiner früheren Richtung korrekt vollzogen hat, sonst muss er in diesem Fall die Gebete nachholen, falls er sie gar nicht oder nicht korrekt verrichtet hat. [imam Khomeini, Tahrir Al-Wasila , Kitab Assalat, Al-qawl fi Salat Al-Qada2]. Es hat also mit Wissen und Unwissen nichts zu tun. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maryam a.s. Geschrieben 3. Dezember 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Salam alaikum Bruder Jamilabdallah, ich komme jetzt garnicht mehr mit. Bruder Abdullah hat gesagt: Zur zweiten Frage: Du hast die Gebete aus Unwissenheit nicht gebetet und hast zunächst mal keine Verpflichtung diese nachzuholen. Die zweite Frage ist jedoch, ob die Unwissenheit zwangsläufig ist oder du die Möglichkeit hattest selbst Nachforschungen zu betreiben um die korrekte Antwort zu erhalten. Bist du der Meinung, dass du es nicht konntest (du solltest dich allerdings nicht selbst belügen), dann brauchst du sie nicht nachzubeten. Hattest du die Möglichkeit es zu wissen, bzw. die Möglichkeit, wenn du andere beim Beten gesehen hast und andere die evt. sogar von der Pflicht berichtet haben, so musst du diese Gebete nachholen. Ich müsste allerdings mal nachfragen, wie es aussieht, wenn du die Möglichkeit der Info erst später, sagen wir mal 14 hattest, ob du dann alle Gebete nachholen musst oder erst ab dem Zeitpunkt der Möglichkeit, es wissen zu können. Und Bruder 3aly hat gesagt: Man muss alle Gebete nachholen. Möge Allah dir dabei beistehen. Dein Lohn wird groß sein inschaAllah. daraufhin sagte Bruder 3aly: Achso ich habe eben gemerkt, dass du geschrieben hast, dass du nicht von Geburt aus Schiitin bist. Dann musst du die Gebete nicht nachholen. Ich habe meine Geschichte erzählt, dass ich im Jahr 2006 durch meine Freundin angefangen habe den Islam zu praktizieren. Das heißt, dass ich zuvor nicht jemanden begegnet bin, der mich auf die Pflicht hingewiesen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maryam a.s. Geschrieben 3. Dezember 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Assalamu Alaikum, @S. Mariam: Es tut mir Leid, falls ich dich bisschen verwirrt habe. Mir war es bisschen eilig, daher habe ich dein Anliegen nicht bis ins letzte Detail verstanden. Du hattest auch nicht genau gesagt, was du vor deinem Schiit-Sein gewesen bist. Die Regel besagt, dass ein Nichtmuslim, nachdem er schiitischer Muslim wird, einfach nur die Gebete vollziehen muss, die nach seinem Schiit-Werden verpflichtend wurden. Ein nichtschiitischer Muslim hingegen, darf sich mit den Gebeten begnügen, die er vor seinem Schiit-Sein nach seiner früheren Richtung korrekt vollzogen hat, sonst muss er in diesem Fall die Gebete nachholen, falls er sie gar nicht oder nicht korrekt verrichtet hat. [imam Khomeini, Tahrir Al-Wasila , Kitab Assalat, Al-qawl fi Salat Al-Qada2]. Es hat also mit Wissen und Unwissen nichts zu tun. Wassalam Ich habe die Bedeutung des dickmarkierten Teil des Textes nicht so ganz verstanden. Kann mir jemand helfen. ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
al-Sadr Geschrieben 3. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Einige Beispiele zur Vereinfachung: 1. Markus ist Christ und wird ab heute shiitischer Muslim. Er muss die Gebete nicht nachholen, die er als Christ versäumt hat. Wird er jedoch Shiite und fängt in drei Monaten an zu beten, so muss er die Gebete dieser drei Monate, in dem er Shiite war, nachholen. 2. Zaid ist Suniite und hat in seiner Zeit als Suniite die Gebete gemäß seiner Rechtsschule richtig verrichtet. Ab heute ist er jedoch Shiite geworden. Auch er muss die Gebete nicht nachholen, die er als Suniite verrichtet hat. Hat aber Zaid in seiner Zeit als Suniite nicht gebetet, so muss er diese Gebete nachholen. Inshallah wurde es nun etwas deutlicher Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maryam a.s. Geschrieben 3. Dezember 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Danke lieber Bruder für die vereinfachte Version ... Die Frage, die sich für mich stellt, ist wie es mit dem Verrichten der Nachholgebete aussieht. Ob ich damals als Alevitin, die keine Kenntnis über die Verpflichtungen ihrer Religion hatte die Pflichtgebete nachholen muss oder nicht. ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 3. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Danke lieber Bruder für die vereinfachte Version ... Die Frage, die sich für mich stellt, ist wie es mit dem Verrichten der Nachholgebete aussieht. Ob ich damals als Alevitin, die keine Kenntnis über die Verpflichtungen ihrer Religion hatte die Pflichtgebete nachholen muss oder nicht. Es kommt darauf an, woran du als Alevitin geglaubt hast, denn es gibt Aleviten, die durch ihre Glaubensinhalte nicht zu den Muslimen gezählt werden, z.B. wenn sie eins der unerlässlichen Elemente der Religion leugnen. Näheres dazu findest du hier: http://www.shia-forum.de/index.php?/topic/19022-antwort-sayyed-fadlallahs-auf-meine-frage-uber-aleviten/ Bzgl. der Unwissenheit: Diese Frage ist erst dann relevant, wenn es um die Entrichtung der Sühneleistung für die nicht gefasteten Tage geht. Die Gebete und das Fasten müssen meines Wissens nach in jedem Fall nachgeholt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maryam a.s. Geschrieben 3. Dezember 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Es kommt darauf an, woran du als Alevitin geglaubt hast, denn es gibt Aleviten, die durch ihre Glaubensinhalte nicht zu den Muslimen gezählt werden, z.B. wenn sie eins der unerlässlichen Elemente der Religion leugnen. Näheres dazu findest du hier: http://www.shia-foru...-uber-aleviten/ Bzgl. der Unwissenheit: Diese Frage ist erst dann relevant, wenn es um die Entrichtung der Sühneleistung für die nicht gefasteten Tage geht. Die Gebete und das Fasten müssen meines Wissens nach in jedem Fall nachgeholt werden. Ich habe schon immer an Allah geglaubt. Mir war aber nicht bekannt, dass ich Verpflichtungen hatte wie beten und fasten etc. Was soll ich jetzt tun? Gibt es keine Fatwas diesbezüglich? ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 3. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Hier hast du schonmal eine Fatwa von Imam Khamenei bzgl. des Fastens: F. 832: Jemand hat aus Unwissen ungefähr zehn Jahre lang nicht gebetet und nicht gefastet. Dann hat er (sein Verhalten) bereut und hat zu Allah dem Erhabenen zurückgefunden und beabsichtigt das, was er (vorher) versäumt hat, nachzuholen. Aber er kann nicht alles, was er vom Fasten versäumt hat, nachholen, und er besitzt (auch) nicht (genügend) Vermögen, um das, was ihm an Sühne obliegt, zu entrichten. Ist es dann für ihn gültig, sich allein mit der Bitte um Vergebung zu begnügen? A: Auf keinen Fall entfällt das Nachholen von dem, was man an Fasten versäumt hat. Aber für die Sühne gilt, daß, wenn man nicht zwei Monate fasten kann oder (nicht) sechzig Arme speisen kann, man (zumindest) jede mögliche Menge an die Armen spenden muß. http://islam-pure.de/iw/antworten/kapitel_zum_fasten.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maryam a.s. Geschrieben 3. Dezember 2010 Autor Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Vielen Dank liebe Schwester für die Fatwa. Nochmal zum Verständnis, das heißt also, dass das versäumte Fasten durch das zwei monatige Fasten oder die Verspeisung von sechzig Armen ersetzt wird? ws Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 3. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 3. Dezember 2010 Nein, das heißt, dass du die Tage aufjedenfall nachholen musst. Und wenn man das Fasten absichtlich gebrochen hat oder die Unwissenheit über die Pflicht selbst verschuldet war, dann muss man zusätzlich Sühne entrichten. Das wäre pro Tag entweder 60 Arme speisen oder 60 Tage fasten. Zusätzlich muss man Auslösung entrichten, wenn man die Tage, die man nicht gefastet hat, nicht bis zum nächsten Monat Ramadan nachgefastet hat. Das trifft ebenfalls auf dich zu. Das verwirrt dich jetzt wahrscheinlich alles. Wenn du möchtest, kann ich dir helfen alles auszurechnen. Meld dich einfach per privater Nachricht. Hier noch diese Fatwa von Imam Khamenei zur Ergänzung: Frage: Somebody didn't fast in the month of ramadan because he didn't know that it is wajib. Anotherone didn't even know that there is a month called ramadan and that muslims have to fast in it. Do they have to pay kaffarah even if their ignorance was through no fault of one's own? Antwort: In the given situation, making up for it in qada' is a must but there is no need for paying the kaffaarah. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Licht des Islams Geschrieben 9. Mai 2013 Melden Teilen Geschrieben 9. Mai 2013 wenn man zb letzten ramadan eine woche nicht gefastet hat, dann muss man diese ja nachfasten bevor der naechste ramadan beginnt. wieviel muss man dann zahlen wenn man das nicht bevor eintreten des naechsten ramadans fastet? hier ist die rede von 60 Armen speisen.wieviel waere das denn ? wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 13. Mai 2013 Melden Teilen Geschrieben 13. Mai 2013 wenn man zb letzten ramadan eine woche nicht gefastet hat, dann muss man diese ja nachfasten bevor der naechste ramadan beginnt. wieviel muss man dann zahlen wenn man das nicht bevor eintreten des naechsten ramadans fastet? hier ist die rede von 60 Armen speisen.wieviel waere das denn ? wasalam Slm Wenn du einen Grund (Reise, Krankheit) hattest nicht zu Fasten und das Nachholfasten nicht bis zum nächsten Monat Ramadan vollzogen hast musst du für jeden Tag 750 gr vom Reis, Weizen o. ä entrichten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Licht des Islams Geschrieben 13. Mai 2013 Melden Teilen Geschrieben 13. Mai 2013 danke dir geehrter bruder! und wenn es ohne grund ist dann pro tag 60 mal 750 g oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JamilabdAllah Geschrieben 13. Mai 2013 Melden Teilen Geschrieben 13. Mai 2013 danke dir geehrter bruder! und wenn es ohne grund ist dann pro tag 60 mal 750 g oder? Slm Ja bzw 60 Tage Fasten pro versäumter Tag Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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