muslimin 100 Geschrieben 30. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 30. Dezember 2010 Salam w 3alaykum Ich bräuchte eine Fatwa von Sayed Ali Sistani Unzwar geht es um Folgendes: Ist der Mawled 7alel? Damit meine ich islamische Musik die dabei gespielt wird (Anasehd, Nadbyet), also alle Lieder in der Instrumente spielen. Beispeil: Ist Tanzen und Dabke unter Frauen 7aram? Wäre sehr nett wenn ihr mir helfen könnt Salam w 3alaykum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lockenkopf Geschrieben 30. Dezember 2010 Melden Teilen Geschrieben 30. Dezember 2010 Salamu Aleikum, aus dem Buch "Fiqh für Muslime im Westen" nach der Rechtsfindung von Ayatullah Sayyid Ali al-Husaini as-Sistani: "Allgemeine Regeln 545. Musik ist eine Kunst, die in diesen Tagen sehr weit verbreitet ist. Ein Teil dieser Kunsterscheinung ist als statthaft anzusehen, während ein anderer zum nicht statthaften unzuläsigen Bereich gehört. Von daher ist es erlaubt, dem Erstgenannten zuzuhören, während das Zuhören bei der letztgenannten Gruppe verboten ist. 546. Zulässige Musik ist Musik, die bei ausgemachten Zusammenkünften nicht speziell lahwu wa la'ib (haram Unterhaltung) dient. Unzulässige Musik ist Musik, die für Zusammenkünfte für lahwu wa la'ib geeignet ist. 547. Der Ausdruck "für Zusammenkünfte der lahwu wa la'ib geeignet" meint nicht jede Melodie oder Musik, ,die das Herz erfrischt oder die geistige STimmung verändert, denn darin liegt nicht Verkehrtes. Hier sind Musikstücke gemeint, die sich durch ihre Zugehörigkeit und Eignung für lahwu wa la'ib auszeichnen und von Beschaffenheit und Melodie sofort als solche erkennbar sind. 548. Es ist gestattet, sich an Plätzen aufzuhalten, an denen halal Musik gespielt wird und es ist auch gestattet, Musik zuzuhören, solange sie halal ist. 559. Frage: ISt es gestattet, religiös Lieder anzuhören, die vertlnt sind, z.B. Loblieder auf ahl-ul-bait (a.s.)? Antwort: Jede Art von Gesang ist absolut haram. Allerdings ist der Lobgesang (für den Propheten (s.a.a.s.) oder ahl-ul-bait)) mit einer schönen Melodie und nicht der Art von Gesang unproblematisch. Wenn es sich um "nur" Musikstücke ohne Text handelt, sind sie statthaft, sofern sie für lahwu wa la'ib ungeeignet sind. 563. Frage: Ist es gestattet, revolutionärer Musik begleitet von (elektr.) Klavier, Schlagzeug, Laute und Flöte zuzuhören? Antwort: Wenn die musikalische Begleitung der lahwu wa la'ib entspricht, ist es nicht gestattet, sie anzuhören. 572. Frage: ISt es einer Frau gestattet, vor anderen Freuaen (oder einem Mann vor anderen Männern) auf geschlechtsgetrennten Zusammenkünften zu tanzen, sei es mit oder ohne Musik? Antwort: Es ist problematisch für Männer vor anderen Männern und für Frauen vor anderen Frauen zu tanzen. Vorsorglich sollte man davon Abstand nehmen. Die Regeln, die die Musik betreffen sind weiter oben angeführt. " Ich hoffe dies hilft weiter. Nach meinem Verständnis würde ich sagen Nadbyiat und Nasheed mit religiösen (oder auch politischem/patriotischem) Inhalten sind erlaubt (vorausgesetzt der Beat animiert die Zuhörer nicht tanzend auf die Tanzfläche zu schwärmen ) Salamu Aleikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
muslimin 100 Geschrieben 1. Januar 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 1. Januar 2011 Salam w 3alaykum vielen, vielen Dank für diese Fatwa Salam w 3alaykum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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