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Zinsen spizieller Fall


Karbala2

Empfohlene Beiträge

#salam#

 

Die Schwester möchte auf Nummer sicher gehen und stellt folgende Frage:

 

Ich war mit einer Person in der Bank und habe für diese Person einen hohen Kridet aufgenommen. Auf diesem hohen Betrag kam ein Zinssatz von über 500€. Diese Person fragte mich erst ob ich ihr das Geld leihen kann, aber leider hatte ich noch keinen Zugang zu meinen Geld und daher mussten wir diesen Kredit aufnehmen. Ich habe mir jedoch vorgenommen, diesen Kredit sofort abzubezahlen sobald ich mein geld habe und die Person würde mir dann monatlich das Geld geben. Diese Person wird nicht erfahren, dass ich das geld bereits abbezahlt habe, weil ich befürchte, dass sie nicht zeitlich bezahlen wird anders ist es bei der Bank, da weis sie , das man da nicht spaßen kann. Nun die Frage, darf ich dann diese 500€ ,die normalerweise bei der Bank anfallen würden, einbeziehen ? Wie gesagt, ich war mit der Person bei der Bank zusammen und sie weis, dass diese Zinsen auf sie zukommen und sie gab sich damit einverstanden

salam alykom

 

#salam#

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#bismillah#

Assalamu Alaikum,

 

Ich habe die Frage nicht ganz verstanden. Sie hat von der Bank eine Summe genommen. Und diese Summe hat sie einer Person X gegeben. Nun hat sie aber der Bank die Summe aus anderem Geld zurückgezahlt und will die Summe von X in Raten bekommen und sie fragt ob sie es verzinst bekommen darf?

 

Wassalam

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#bismillah#

Assalamu Alaikum,

 

Ich habe die Frage nicht ganz verstanden. Sie hat von der Bank eine Summe genommen. Und diese Summe hat sie einer Person X gegeben. Nun hat sie aber der Bank die Summe aus anderem Geld zurückgezahlt und will die Summe von X in Raten bekommen und sie fragt ob sie es verzinst bekommen darf?

 

Wassalam

 

 

#salam#

 

ja so in etwa, sie wird der Person nicht sagen das der Kredit schon abbezahlt wurde und sie befürchtet, dass wenn sie diese Zinsen nicht nimmt, die Person X erfahren wird, dass der Kredit von ihr ausgeglichen wurde und es könnte ihr unangenhem werden weil Person X denkt, dass sie vorher Geld hatte und es ihr nicht geben wollte.

Also würde sie die Zinsen nehmen, die normalerweise bei der Bank ausgefallen sind und Person X erfährt dadurch nicht, dass der betrag von ihr vorher ausgegelichen wurde

#salam#

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Khademet Zainab

salam schwester

 

es ist immer noch nicht ganz eindeutig finde ich.. also nochmal

 

die person die den kredit aufgenommen hat um der anderen person zu helfen, hat diese person nun zinsen an die bank zahlen müssen?

wenn ja und die andere person das geld in raten abbezahlt (mit zinsen) müsste dann die summe 0 zum schluss als ausgleich entstehen. somit gäbe es ja kein problem..

 

wenn die person die zinsen nicht zahlen musste, aber diese von der person "verlangt" die es in raten bezahlt um sie nicht zu beschämen (wie ich es verstanden habe) dann wäre die person ja im plus durch den zusätzlichen zinsen, richtig?

 

dann bedeutet es das der "helfer" vom "hilfeerbittenden" ja zinsen nehmen würde, und das ist nicht erlaubt. ich weiß aber nicht ob es einen unterschied macht um die person nicht in verlegenheit zu bringen..aber ich kann mir das nicht vorstellen.

aber es gibt bestimmt eine möglichkeit die zinsen dann nicht zu nehmen ohne die andere person in verlegenheit zu bringen..

 

salam

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#salam#

 

wenn die person die zinsen nicht zahlen musste, aber diese von der person "verlangt" die es in raten bezahlt um sie nicht zu beschämen (wie ich es verstanden habe) dann wäre die person ja im plus durch den zusätzlichen zinsen, richtig?

 

genauso, jedoch nimmt die Schwester die Zinsen nicht aus Gier oder weil sie es drauf abgesehen hat, sondern nur um nicht gegenüber dieser Person in Verlegenheit zu kommen da die Person aus der Verwandtschaft kommt. Und die Schwester meint, dass wenn Person X alles normal abbezahlen würde, würde niemand darüber erfahren, dass sie den Kredit bereits ausgegelichen hat.

 

#salam#

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Khademet Zainab

salam

 

ich verstehe, aber dennoch ist es kein grund denke ich um dennoch "harame" zinsen zu nehmen, auch wenn ich den grund verstehen kann, ist es keine "rechtfertigung" um es dennoch zu tun (das ist natürlich nicht böse gemeint.. ihr wisst schon was ich meine)

 

das ist jetzt was ich vermute.. ob es tatsächlich in so einem fall eine ausnahme gäbe, das weiß ich nicht, aber kann es mir nicht vorstellen w Allaho A3lam.

 

ich würde raten an ein gelehrtenbüro eine kurze und verständliche frage zu schicken.. das wäre das beste um 100% sicher zu gehen

und meiner meinung nach.. ganz besonders weil es eine verwandte person ist.. sollte das doch zu klären sein ohne das man sich schämen muss.. es sei denn es führt zu einem streit, was ich mir aber nicht vorstellen kann (hängt vllt auch von der beziehung der beiden ab)

 

salam

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#bismillah#

#salam#

 

Die Zinsen, die sie nimmt, sind in Wirklichkeit die Zinsen, die sie bereits an die Bank gezahlt hat, oder?

 

Wussten beide, dass es haram ist einen Kredit aufzunehmen? Daher müsste es eigentlich ebenfalls verboten sein, jemanden dabei zu unterstützen.

 

#salam#

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#bismillah#

#salam#

 

Die Zinsen, die sie nimmt, sind in Wirklichkeit die Zinsen, die sie bereits an die Bank gezahlt hat, oder?

 

Wussten beide, dass es haram ist einen Kredit aufzunehmen? Daher müsste es eigentlich ebenfalls verboten sein, jemanden dabei zu unterstützen.

 

#salam#

 

#salam#

 

Die Schwester verneint die Frage und sagt, dass sie es nicht wusste und möchte gerne wissen, was man machen sollte wenn man auf das Geld angewiesen ist und nur die Möglichkeit besteht einen Kredit aufzunehmen. Wäre es in diesem Fall auch Verboten ?

 

#salam#

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#bismillah#

#salam#

 

Ich habe diese beiden Rechtsgutachten von Imam Khamenei gefunden:

 

F. 706: Falls jemand von einem Anderen einen Zinskredit leiht, so dass eine dritte Person für ihn das Abkommen geschrieben hat für den Handel des Kredits und dessen Bedingungen, und es eine vierte Person gibt, die Buchhalter ist, und ihre Arbeit darin besteht, das Abkommen in dessen Rechnungsheft zu registrieren, wird dann dieser Buchhalter als Partner von ihnen gewertet beim Handel des Zinskredits, so dass seine Tat verboten ist und die Entlohnung dafür zu nehmen (ebenfalls) verboten ist? Und danach kommt einen fünfte Person hinzu, deren Arbeit es ist, die Buchhaltung des Buchhalters zu überprüfen. Seine Arbeit ist weder (eigenständiges) Schreiben noch etwas abzuschreiben, sondern er überprüft nur, ob sich bei der Buchhaltung der Zinshandlung Mängel oder Zusätze ereignet haben. Anschließend benachrichtigt er den Buchhalter darüber. Ist dann seine Tätigkeit als verboten zu betrachten?

A: Das, was mit dem Handel des Vertrags des Zinskredits oder mit der Durchführung und der Erfüllung von dessen Handel in einer Weise mit dem Einziehen und Erhalt des Wucherzins vom Schuldner zu tun hat, ist religionsrechtlich verboten, und dessen Durchführer hat kein Recht auf Lohn dafür.

 

F. 707: Die meisten Muslime sehen sich gezwungen, ein Kapital von Ungläubigen zu nehmen, weil sie kein Kapital besitzen, und diese Angelegenheit macht es nötig, Wucherzins zu zahlen. Wie ist das Urteil der Annahme eines Zinskredits von Ungläubigen oder von der Bank eines nicht-islamischen Staates?

A: Zinskredit ist verpflichtungsgemäß grundsätzlich verboten, selbst wenn es von einem Nichtmuslim ist, aber wenn man es (dennoch) ausleiht, dann ist der eigentliche Kredit gültig.

 

http://islam-pure.de/risala2/schulden_und_darlehen.htm

 

#salam#

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