Zum Inhalt springen

Fatwa von Sayyed Fadlallah


Abbas

Empfohlene Beiträge

#bismillah#

 

Salam alle Zusammen ,

 

ich hab ein bisschen auf der Seite von Imam Fadlallah geforscht und folgendes Entdeckt:

F: Wie ist das Urteil in Bezug auf das Arbeiten und das Essen in Läden/Geschäften, welche Wein (Alkohol) und verbotenes Essen verkaufen?

 

 

 

Grundsätzlich ist es erlaubt dort zu essen und zu arbeiten, aber die Weigerung, in solchen Läden zu arbeiten bzw. zu essen, bedeutet das Schlechte zu verbieten. Wenn durch die Gläubigen, die dort essen und arbeiten, der Besitzer dazu ermutigt wird, seine sündigen und verbotenen Taten fortzusetzen, dann ist es unzulässig nach dem Grundsatz: „Das Gute gebieten

 

 

Beduetet das dass man laut dem Sayyed in einrm Restaurant arbeiten dart indem Alkohol verkauft wird solange man das gute gebietet???

 

wasalm

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

salam

 

nein es ist eigentlich erlaubt,aber eben wen der besitzer dazu ermuntert wird,weiter haram zu begehen,dan darf man dort auch nicht arbeiten,noch essen.

Das heisst nichts anderes als,das man eigentlich da man schlechtes nicht fördern darf,auch dort nicht arbeiten und auch nicht essen soll.es sei den der besitzer sieht den fehler ein und ändert sich.

 

wasalam

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...