Abbas Geschrieben 13. Januar 2011 Melden Teilen Geschrieben 13. Januar 2011 Salam alle Zusammen , ich hab ein bisschen auf der Seite von Imam Fadlallah geforscht und folgendes Entdeckt: F: Wie ist das Urteil in Bezug auf das Arbeiten und das Essen in Läden/Geschäften, welche Wein (Alkohol) und verbotenes Essen verkaufen? Grundsätzlich ist es erlaubt dort zu essen und zu arbeiten, aber die Weigerung, in solchen Läden zu arbeiten bzw. zu essen, bedeutet das Schlechte zu verbieten. Wenn durch die Gläubigen, die dort essen und arbeiten, der Besitzer dazu ermutigt wird, seine sündigen und verbotenen Taten fortzusetzen, dann ist es unzulässig nach dem Grundsatz: „Das Gute gebieten Beduetet das dass man laut dem Sayyed in einrm Restaurant arbeiten dart indem Alkohol verkauft wird solange man das gute gebietet??? wasalm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KARIMA2 Geschrieben 13. Januar 2011 Melden Teilen Geschrieben 13. Januar 2011 salam nein es ist eigentlich erlaubt,aber eben wen der besitzer dazu ermuntert wird,weiter haram zu begehen,dan darf man dort auch nicht arbeiten,noch essen. Das heisst nichts anderes als,das man eigentlich da man schlechtes nicht fördern darf,auch dort nicht arbeiten und auch nicht essen soll.es sei den der besitzer sieht den fehler ein und ändert sich. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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