Al-Wilayah Geschrieben 5. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 5. Februar 2011 F.: Können Sie uns bitte den islamischen Rahmen erläutern, inwiefern ein Muslim/a in Deutschland als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin tätig werden darf? Was muss man genau beachten? A.: Der Beruf des Rechtsanwalts stellt kein Bedenken dar, solange dies keine Taten hervorbringt, die aus islamischer Sicht haram sind. بسم الله الرّحمن الرّحيم الحمد لله ربّ العالمين و الصلاة و السلام على سيّدنا محمدٍ و آله الطيبين الطاهرين و لعنة الله على أعدائهم الى قيام يوم الدّين الســــلام عليكم و رحمة الله و بركاته Ich habe von mehreren Geschwistern gehört, dass es diesbezüglich Rechtsgutachten der Maraje gibt, das die Tätigkeit des Juristen in Staaten in denen kein islamisches Recht gilt, für unzulässig erklärt. Wende dich an deinen Marja Bruder. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ya Baqiyatullah Geschrieben 6. April 2012 Melden Teilen Geschrieben 6. April 2012 As salamu 'alaikum, während einer Suche im Forum, bin ich zufällig auf diesen Thread gestoßen. Werter Bruder, soviel Sachverstand kannst du deiner kleinen Schwester sicherlich zumuten. Ich habe meinen für mich relevanten Gelehrten gefragt, und auch noch andere Autoritäten. Die Sachlage ist eindeutig und klar.Ich habe es nicht gehört, sondern eindeutige Antworten erhalten. Im Übrigen betreibst du als Anwalt Rechtsberatung, du fällst kein Urteil "Im Namen des Volkes..." oder nimmst am Gesetzgebungsverfahren teil oder Ähnliches sehr Kritisches. Und Allah ist der Allwissende, Weise... Wa salamu 'alaikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Abbas Geschrieben 7. April 2012 Melden Teilen Geschrieben 7. April 2012 Imam al Ridha as. sagte : Jeder hat das Recht darauf sich zu verteidigen, egal ob nun schuldig ist oder nicht. Als Rechtsanwalt macht man nichts als andere zu verteidigen. Wo liegt das Problem?? wsalm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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