Ahlul_bait Geschrieben 13. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 13. Februar 2011 Wo finde ich die Fatwas unsere Gelehrten für die Zeitehe (alles was zur zeitehe gehört) ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Al-Wilayah Geschrieben 13. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 13. Februar 2011 بسم الله الرّحمن الرّحيم الحمد لله ربّ العالمين و الصلاة و السلام على سيّدنا محمدٍ و آله الأطيبين الأطهرين و لعنة الله على أعدائهم الى قيام يوم الدّين الســــلام عليكم و رحمة الله و بركاته إخوة الإيمان Assalamo Alaykom Es kommt drauf an welchem Rechtsgelehrten zu Nachahmst ! Ich rate dir seine Fatawa seiner Homepage zu entnehmen. Wassalamo Alaykom Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ahlul_bait Geschrieben 13. Februar 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 13. Februar 2011 Imam Khomeini r. oder Imam Khaminei ..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Al-Wilayah Geschrieben 13. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 13. Februar 2011 Imam Khomeini r. oder Imam Khaminei ..... بسم الله الرّحمن الرّحيم الحمد لله ربّ العالمين و الصلاة و السلام على سيّدنا محمدٍ و آله الأطيبين الأطهرين و لعنة الله على أعدائهم الى قيام يوم الدّين الســــلام عليكم و رحمة الله و بركاته إخوة الإيمان Fatawa von Imam Khamenei (ha) findest du auf seiner Webseite: Homepage of the Grand Ayatollah Ali Khamenei + Newly asked Questions Bruder! Aber du kannst Imam Khomeini (ra) nicht folgen, da du ihm ja in seiner Lebzeit nicht gefolgt hast. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ahlul_bait Geschrieben 13. Februar 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 13. Februar 2011 بسم الله الرّحمن الرّحيم الحمد لله ربّ العالمين و الصلاة و السلام على سيّدنا محمدٍ و آله الأطيبين الأطهرين و لعنة الله على أعدائهم الى قيام يوم الدّين الســــلام عليكم و رحمة الله و بركاته إخوة الإيمان Fatawa von Imam Khamenei (ha) findest du auf seiner Webseite: Homepage of the Grand Ayatollah Ali Khamenei + Newly asked Questions Bruder! Aber du kannst Imam Khomeini (ra) nicht folgen, da du ihm ja in seiner Lebzeit nicht gefolgt hast. Wassalam ist mir bekannt, danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KARIMA2 Geschrieben 13. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 13. Februar 2011 salam Frage: Ich möchte eine Zeitehe abschließen. Begehe ich haram, bevor ich noch nicht die Zeitehe abgeschlossen habe, wenn ich das die Frau kennen lernen möchte? Ich mein, man kommt in Unterhaltungen oder man trifft sich. Antwort: "Wenn ein Zeitehevertrag geschlossen wird, und alle Bedingungen eingehalten werden, unter denen die - verpflichtende Vorsichtsmaßnahme- gilt, dass die Erlaubnis des Vormunds (Wali) des Mädchens notwendig ist, wenn sie noch Jungfrau ist, so ist es dann kein Problem." If mut`ah contract is concluded with observing all its conditions among which asking — by obligatory caution — for the permission of the girl's guardian (wali) in case she is virgin, it is no problem, then. Frage: Kann ich mit vier Frauen eine Zeitehe eingehen? Und müssen voneinander wissen? Antwort: 1) An sich ist es kein Problem. 2) Es ist nicht notwendig. Fatwa Nr.: 47762e Frage: Ist es verpflichtend, die Brautgabe sowie Zeitdauer einer Zeitehe, bei der Heiratsformel zu nennen? Und ist die Zeitehe ungültig, wenn man dies nicht tut? Antwort: Es ist eine Bedingung der mut'ah Ehe die Höhe des Brautgeldes (mahr), für das sich beide Seiten geeingt haben zu erwähnen, ohne dies, wäre der Ehevertrag ungültig (fehlerhaft). Ebenso ist die Erwähnung der Zeitdauer der Mut'ah beim Vertrag eine Bedingung. Daher, wenn die Zeitdauer - absichtlich oder versehentlich (?)- nicht erwähnt wurde, so ist die Ehe keine Zeitehe mehr (mut'ah) und es wird eine Dauerehe. Englisch: It is a condition in mut`ah marriage to mention the amount of mahr (dowry) that has been agreed upon by the two parties without which the marriage contract will be void. Also, mentioning the time period for the mut`ah within the contract is a condition. Thus, if the time period has — deliberately or absent-mindedly — not been mentioned, the marriage will no more be temporary (mut`ah) and it is rendered into a permanent marriage. Frage: Trage ich die Sünde, wenn das Mädchen, mit der ich eine Zeitehe geschlossen habe, nicht ihre Wartefrist einhält, nach dem ich sie geschieden habe. Trage ich die Sünde, nachdem ich ihr erzählte, dass sie drei Monate warten muss, nachdem ich mich mit ihr scheide. Muss sie drei oder zwei Monate nach der Scheidung in der Zeitehe warten? Antwort: 1) Im gegebenen Fall bist du für nichts verantwortlich. 2)Die Wartefrist ('iddah) einer Zeitehe (Mut'ah) muss zwei Menstruationsszyklen andauern. Wenn die Frau keine Menstruationen durchmacht, muss sie eine 45 Tage lange Wartefrist ('iddah) einlegen." 2) The `iddah of a temporary (mut`ah) marriage is to complete two menstrual cycles. If the wife does not experience menses, she has to wait for 45 days as `iddah. Frage: Ist es erlaubt die Zeitehe in deutscher Sprache oder in anderen Sprachen zu beenden - oder muss es unbedingt auf arabisch sein? Ist es ok zu sagen: "Ich beende die Zeitehe"? Oder auf arabisch:"Wahabtuki al Mudda"? Können sie mir erklären, wie ich eine Zeitehe beende? Antwort: Es ist nicht nötig den Rest der Zeiteheperiode in arabischer Sprache zu gewähren. Eigentlich ist es ok, die Scheidung in irgendeiner Sprache zu sagen, hauptsache es zeigt an, dass du ihr den Rest der Zeiteheperiode gewährst. It is not necessarily to grant the rest of the mut`ah period using Arabic words. Rather, it is enough to say it in any language using any words that indicate your granting her the rest of the period. (49153e) Fatwa Nr.: 46772e Fragen: Ist es möglich den Satz, womit die Zeitehe geschlossen wird, in deutscher Sprache zu sagen, wenn man ihn nicht aufArabisch sagen kann? Brauche ich die Genehmigung des Vaters, wenn das Mädchen zur Ahlulkitab gehört? Kann ich die Brautgabe nachreichen, wenn ich zur Zeit nicht das Geld habe? Ist es ok, wenn wir als Brautgabe ausmachen, dass ich für die Frau z.B. die Fatiha rezitiere? Können Sie mir ein Beispiel für einen Zeitehe-Vertrag geben? Antworten: Sofern der Vertrag nicht richtig in arabischer Sprache abgeschlossen werden kann, gibt es keine Bedenken, dies in Deutscher Sprache zu machen Die Heirat eines jungfräulichen Mädchens, sollte aus verpflichtender Vorsichtsmaßnahme, mit Einverständnis ihres Vaters, oder Großvaters väterlicherseits erfolgen. Es beruht auf die gegenseitige Abmachung. Dies reicht nicht aus. Wenn der Mann und die Frau selbst den Zeitehe-Vertrag rezitieren wollen, so sollte die Frau, nach dem sie sich beide auf die Zeitdauer und mahr (Brautgabe) geeinigt haben folgendes sagen: "Ich gebe mich dir zur Ehe für die festgesetzte Brautgabe (hier erwähnen) und für die festgesetzte Zeitdauer (hier erwähnen)" Dann sagt der Mann: "Ich habe akzeptiert" Wenn sie den Auftrag anderen Personen geben wollen, um dies für sie zu machen, so sagt die beauftragte Frau zuerst dem beauftragten Mann: "Ich verheirate meinen Repräsentanten mit deinem Repräsentanten für die festgesetzte Brautgabe (hier erwähnen) und für die festgesetzte Zeitdauer (hier erwähnen)." Dann sagt der beauftragte Mann daraufhin: Ich stimme der Beauftragung auf diese Weise zu. FatwaNr: 122737 Frage: Ein Mann hat sich mit einer Frau über eine Brautgabe und über eine Frist geeinigt, dann sagte sie ihm: "Ich gebe mich dir zur Ehe für die festgesetzte Brautgabe und für die festgesetzte Zeitdauer" ohne die Brautgabe und die Zeitdauer nochmal zu erwähnen, aber sie hatten sich ja drauf geeinigt, wie ich erwähnt hatte und dann sagte der Mann: Ich habe akzeptiert. Ist diese Zeitehe gültig? Antwort: Die Ehe ist, aus dieser Perspektive, gültig. Fatwa Nr.: 48931e Fragen: 1. Darf ich eine Zeitehe mit jemanden schließen, der zwar an Gott glaubt, allerdings weder Christ noch Jude ist? 2. Heutzutage glauben die Christen nicht daran, dass die Bibel volkommen richtig ist. Zählen diese trotzdem als Christen? Antworten: 1. Eine Zeitehe mit einer nicht-Muslima zu schließen, welche nicht der Ahlulkitab angehört, ist nicht erlaubt 2. In gegebenen Falle zählen sie weiterhin als Ahlulkitaab. Fatwa Nr.: 48039e Frage: Ich bin mit vier Frauen in einer Dauerehe verheiratet. Darf ich dazu noch eine Zeitehe mit einer weiteren Frau schließen? Antwort: An sich ist es kein Problem. suchfunktion hätte es auch getan wasalam ps noch fragen? Agit62 reagierte darauf 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ahlul_bait Geschrieben 13. Februar 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 13. Februar 2011 spielt das alter des mädchens eine rolle ? oder gibs eine begrenzung ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KARIMA2 Geschrieben 13. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 13. Februar 2011 SALAM soweit ich weis,ist es 9 jahre,du musst auch wissen zwangsheirat ist im islam auch bei zeitehe verboten. es spielt keine rolle ob das mädchen jünger oder älter als der partner ist,wen sie noch jungfrau ist,braucht es einfach die zustimmung der eltern,wen nicht,kann man es auch ohe zustimmung tun und wen die eltern einem gläubigen muslim ablehnend ist,dan darf sie auch ohne zustimmung heiraten. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ahlul_bait Geschrieben 13. Februar 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 13. Februar 2011 SALAM soweit ich weis,ist es 9 jahre,du musst auch wissen zwangsheirat ist im islam auch bei zeitehe verboten. es spielt keine rolle ob das mädchen jünger oder älter als der partner ist,wen sie noch jungfrau ist,braucht es einfach die zustimmung der eltern,wen nicht,kann man es auch ohe zustimmung tun und wen die eltern einem gläubigen muslim ablehnend ist,dan darf sie auch ohne zustimmung heiraten. wasalam ok danke das ist mir alles bewusst wollte nur das alter wissen danke schwester möge Allah dich belohnen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 13. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 13. Februar 2011 wen nicht,kann man es auch ohe zustimmung tun und wen die eltern einem gläubigen muslim ablehnend ist,dan darf sie auch ohne zustimmung heiraten. Auch in dem Fall darf sie nicht einfach ohne Zustimmung heiraten. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Question: In which situations will it not be necessary for a woman to seek the permission of her father or paternal grandfather, before getting married? Answer: If the virgin girl is in need of marriage and the boy who asks for her hand is her equivalent in shar` and according to common view and there is nobody else suitable for her, obtaining the permission of father or paternal grandfather is not necessary. http://www.khamenei.de/fatwas/further.htm Übersetzung: Wenn das jungfräuliche Mädchen einer Heirat bedarf und der junge Mann, der um ihre Hand anhält ihr religionsrechtlich gesehen und in allgemeiner Hinsicht ebenbürtig ist und kein anderer zu ihr passt, dann ist das Einholen der Erlaubnis des Vaters oder des Opas väterlicherseits nicht notwendig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
7assan ibn 3ali Geschrieben 14. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2011 Wie ist es denn wenn der Vater das nicht erlaubt, ohne islamisch gesehen einen ausreichenden Grund zu haben und sie deswegen ins etwas Verbotenes fällt? Ein Beispiel: Das Mädchen und der Junge möchten nichts verbotenes machen und haben vor eine Zeitehe einzugehen, doch der Vater des Mädchen würde des nicht erlauben. Darf sie eine Zeitehe eingehen ohne seine Erlaubnis? Darf sie ohne Erlaubnis des Vaters einen Vertrag schließen (Zeitehe), nicht um sich körperlich nahe zu kommen, sondern um zu telefonieren, weil sie da befürchtet das sie bwz. er auf falsche Gedanken kommen könnten, um sich auch besser kennenzulernen und hier kommt es auch vor, dass man sich mit Worten etwas näher kommt. (Die Absicht besteht eine Dauerehe einzugehen, doch momentan geht es nicht, deswegen die Zeitehe.) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KARIMA2 Geschrieben 14. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2011 salam das mädchen muss das einverständniss haben des vaters,es sei den eben,das der junge ein aufrichtiger muslim ist und der vater eben nur wegen anderen günden,nicht islamischen was dagegen hat. man kann auch eine zeitehe machen nur eben um sic anzufassen oder eben reden. wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 14. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2011 Wie ist es denn wenn der Vater das nicht erlaubt, ohne islamisch gesehen einen ausreichenden Grund zu haben und sie deswegen ins etwas Verbotenes fällt? Ein Beispiel: Das Mädchen und der Junge möchten nichts verbotenes machen und haben vor eine Zeitehe einzugehen, doch der Vater des Mädchen würde des nicht erlauben. Darf sie eine Zeitehe eingehen ohne seine Erlaubnis? Darf sie ohne Erlaubnis des Vaters einen Vertrag schließen (Zeitehe), nicht um sich körperlich nahe zu kommen, sondern um zu telefonieren, weil sie da befürchtet das sie bwz. er auf falsche Gedanken kommen könnten, um sich auch besser kennenzulernen und hier kommt es auch vor, dass man sich mit Worten etwas näher kommt. (Die Absicht besteht eine Dauerehe einzugehen, doch momentan geht es nicht, deswegen die Zeitehe.) Laut der Fatwa von Imam Khamenei muss das Mädchen einer Heirat bedürfen und der Mann muss ihr ebenbürtig sein. Zudem darf sie ihn nur ohne Einverständnis heiraten, wenn es keinen anderen Mann gibt, der zu ihr passt mit dem ihre Eltern einverstanden wären. Um nichts verbotenes zu machen, muss man nicht zwangsläufig heiraten. Wenn das telefonieren sie zu haram verleitet, dann gibt es noch andere Möglichkeiten sich kennenzulernen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KARIMA2 Geschrieben 14. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 14. Februar 2011 salam was meint man mit ''der mann muss ebenbürtig sein?heisst das also von der entwicklung her gleich oder wie ist das zu verstehen? wasalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 15. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 15. Februar 2011 heisst das also von der entwicklung her gleich oder wie ist das zu verstehen? Ja, z.B. Ich bin mir nicht 100% sicher, was es bedeutet. "Religionsrechtlich ebenbürtig" verstehe ich so, dass seine Religiösität ihrer entsprechen sollte. Und "ebenbürtig in allgemeiner Hinsicht", dass sie auch allgemein zueinander passen sollten, dass er auf "ihrem Niveau" sein sollte, wenn man das so ausdrücken kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali_K Geschrieben 17. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 17. Februar 2011 Salam wie meint es sajed Khamanei?Neben 4 Ehefrauen noch eine Frau zu haben,das wären 5 und dies klingt sehr unlogisch,da man nur 4 Ehefrauen haben darf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
matem-i kerbela Geschrieben 17. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 17. Februar 2011 Salam wie meint es sajed Khamanei?Neben 4 Ehefrauen noch eine Frau zu haben,das wären 5 und dies klingt sehr unlogisch,da man nur 4 Ehefrauen haben darf. As salamu Alaykum Die höchstens 4 Frauen ist bei der DAUERehe. Also, darfst du neben deinen höchstens 4 Ehefrauen, mit denen du eine Dauerehe führst, auch noch zusätzlich Zeitehe mit einer/zwei/drei..Frau/en machen. Ob die Anzahl der Frauen in der Zeitehe jedoch begrenzt ist, weiß ich leider nicht.. ws wr wb Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Al-Wilayah Geschrieben 20. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 20. Februar 2011 Assalamo Alaykom Die Zahl der Frauen, die man zur Zeitehe heiraten kann, ist unbegrenzt. Man soll jedoch beachten, dass die Ehe nicht dafür da ist damit man lüstern durch die Gegend geht und eine Frau nach der anderen ehelicht. Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*Zahraa* Geschrieben 21. Februar 2011 Melden Teilen Geschrieben 21. Februar 2011 Hat jemand zufällig glaubhafte Überlieferungen ,gerne Hadithe ,oder aber auch Fatwas darüber,dass ein Mann soviele Frauen wie er mag zeitlich ehelichen darf? Ist mir völig neu. InshaAllah kann jemand helfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khademet Zainab Geschrieben 1. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 1. März 2011 salam ich hab mal eine frage darf ein mann der verheirtatet ist (also dauerehe) zeitehe/n machen mit frauen die nicht-muslimisch sind? oder spielt es keine rolle? wieso ist es überhaupt erlaubt (auch in der heutigen zeit) das männer viele ehen eingehen dürfen sowohl dauer als auch zeitehen an sich dürfte es doch keinen wirklichen grund geben.. es sei denn seine erste frau kann/will nicht/nicht mehr das erfüllen was er benötigt.. was meint ihr dazu? und kann man irgendwo ein detailiertes thema dazu von gelehrten nachlesen? salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
*Zahraa* Geschrieben 1. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 1. März 2011 @ hasouna: Ja,ein Mann der normal,also zeitlich unbegrenzt ,verheiratet ist darf Zeitehen mit nicht-muslimischen Frauen haben.Jeddoch muss seine muslimische feste Ehefrau damit einverstanden sein (soweit ich weiß). Jeddoch raten Ayatollah Sistani und Ayatollah Khamenei davon ab,Zeitehen mit nicht-musimischen Frauen zu haben. Es wird immer Zeiten geben,in denen Männer mehrere Frauen heiraten.Denn es ist ein Gebot Allahs swt. Gründe wird es auch immer geben. Je nach Zeit und Land individuell. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khademet Zainab Geschrieben 1. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 1. März 2011 salam welche gründe denn zb? ich zweifle ja nicht an den gesetzten.. mir geht es nur darum sie besser zu verstehen. wenn man den hintergrund weiß bzw versteht dann kann man auch besser dahinterstehen bzw damit umgehen wenn ähnliches im familien und bekanntenkreis passiert was ist denn in der heutigen zeit ein grund für einen mann der eine ehefrau hat die ihm all seine wünsche erfüllt und kinder gebären kann usw usf, eine zweite, dritte, vierte frau zu heiraten und ggf noch ein paar zeitehen dazu? was wisst ihr zb darüber und woher? ich hätte auch nichts gegen einen netten vortrag zum anschauen/anhören mich interessiert das thema einfach und ich finde es besser dinge zu verstehen und zu akzeptieren als sie nur zu akzeptieren ohne sie zu verstehen salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chibiusa Geschrieben 13. April 2011 Melden Teilen Geschrieben 13. April 2011 Ahja das ist interessant ein Mann darf gleichzeitig 4 Frauen in einen Dauerehe haben und unbegrenzt Frauen in der Zeitehe?! Wenn ich so etwas höre kann ich die Zeitehe gar nicht ernst nehmen Ich dachte eine Zeitehe ist auch eine richtige Ehe und mit der Dauerehe gleichzusetzen. Wie kommen Gelehrte auf so was? Ich habe eine Frage Wenn eine Frau eine Zeitehe eingeht ohne mit ihrem Mann Geschlechtsverkehr gehabt zu haben muss Sie die Wartefrist trotzdem einhalten bis Sie eine neue Ehe eingehen darf? Wa Salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Naynawa Geschrieben 13. April 2011 Melden Teilen Geschrieben 13. April 2011 Unsere Gelehrte extrahieren ihre Rechtsgutachten aus den heiligen Schriften. D.h. wenn du etwas "dagegen" hast, dann hast du in Wirklichkeit etwas gegen ein göttliches Gebot. Daher sei da bitte etwas vorsichtig... Wenn eine Frau eine Zeitehe eingeht ohne mit ihrem Mann Geschlechtsverkehr gehabt zu haben muss Sie die Wartefrist trotzdem einhalten bis Sie eine neue Ehe eingehen darf? Wenn eine Frau in ihrer Dauer- oder Zeitehe kein GV hatte, dann hat sie keine Wartezeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nasser-Eddine Geschrieben 28. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 28. Mai 2011 darf ich mit ein mädchen zeit ehe machen die nicht muslim ist aber an Allah also Gott glaubt an den einzigen aber nicht sicher ist ob sie christ oder noch was ist ungefähr 3 jahre älter als ich ist und keine jungfrau mehr ist (muss der vater zustimmen wenn sie keine jungfrau mehr ist oder weil sie keine mehr ist brauche ich die zustimmung nicht?) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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