Lovingislam Geschrieben 2. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 2. März 2011 Salam, Soweit ich weiß, kann (oder muss?) über einen Apostaten, der seinen Abfall(hehe Abfall kann man hier zweideutig interpretieren) öffentlich macht und auch dafür Werbung macht die Todesstrafe verhängt werden. Wie ist das,wenn man ein Apostat ist und weder Werbung macht, noch es geheim hält. Also z.b. wenn er zum Judentum konvertiert und dann Judenlocken hat , aber er redet nicht über diese Locken (klingt etwas komisch ) wa salam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rasulalrahma Geschrieben 2. März 2011 Melden Teilen Geschrieben 2. März 2011 alsalamu aleikum also ich glaube mal dass du dich täuschst bei uns schiiten gibt es keine diesseitige strafe für jmd der den islam verlässt und dies ist auch soweit ich weiß nicht in der gesetzgebung des irans verankert. wir sehen für das verlassen des islams jeglich eine strafe im jenseit denn im diesseits la ikraha fi din. habe ich von einer schiitichen quelle anders sieht es aus wenn jmd konvertiert udn anfängt in einem land dass islamisch ist den islam zu kritisieren und die ganzenn leute konvertieren will und all das nur in einem land das die scharia als gesetz hat und das mit : Tötet den Murtad ist ein hadith bei sunniten nicht bei uns wir lehnen das ab quelle: http://eslam.de/begriffe/a/apostasie.htm salamu aleikum Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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