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Frage zu einer Fatwa


bedo

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Fatwa von Imam Khamenei

Nummer: 47412

 

Frage:

Mein Marja al Taqleed war Sayyed Mohammad Hussein Fadlallah (ra). Er wurde nicht als der Meistwissende betrachtet. Wenn ich Ihre Eminenz in neuen Angelegenheiten nachahme, kann ich Sayyed Fadlallah (ra) weiterhin in den alten nachahmen, obgleich er nicht der Meistwissende war?

Bezüglich der Bestimmung des islamischen Monats, wie der Monat Ramadan, muss ich Ihre Ansicht darin nachahmen oder kann ich bei der Ansicht Sayyed Fadlallahs (ra) bleiben, welcher nach der globalen Sichtung ging und die astronomischen Berechung durchführte?

 

Antwort:

1. Was auch immer der Fall sein möge, es ist erlaubt einen verstorbenen Mujtahid weiterhin nachzuahmen.

2. Wie in der Vergangenheit, dürfen sie ihm in Angelegenheiten folgen, bei denen sie im Taqleed eines anderen Mujtahid (EDIT:)noch nicht gewechselt sind.

 

salam.gif

Gerade die erste Frage würde mich auch sehr interessieren. Ich habe gehört, dass man einen verstorbenen Marja' al Taqlid auch nach seinem Tad noch befolgen kann. Voraussetzung ist aber, dass man für zukünftige neue Rechtsfragen, einen anderen Marja' wählt und dieser der Nachahmung des verstorbenen Marja's für die vergangenen Rechtsfragen zustimmt. Ob das stimmt weiß ich aber nicht.

Weiß da jemand genaueres?

Wasalam.gif

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Nummer: 47412

 

Frage:

Mein Marja al Taqleed war Sayyed Mohammad Hussein Fadlallah (ra). Er wurde nicht als der Meistwissende betrachtet. Wenn ich Ihre Eminenz in neuen Angelegenheiten nachahme, kann ich Sayyed Fadlallah (ra) weiterhin in den alten nachahmen, obgleich er nicht der Meistwissende war?

Bezüglich der Bestimmung des islamischen Monats, wie der Monat Ramadan, muss ich Ihre Ansicht darin nachahmen oder kann ich bei der Ansicht Sayyed Fadlallahs (ra) bleiben, welcher nach der globalen Sichtung ging und die astronomischen Berechung durchführte?

 

Antwort:

1. Was auch immer der Fall sein möge, es ist erlaubt einen verstorbenen Mujtahid weiterhin nachzuahmen.

2. Wie in der Vergangenheit, dürfen sie ihm in Angelegenheiten folgen, bei denen sie im Taqleed eines anderen Mujtahid (EDIT:)noch nicht gewechselt sind.

 

 

Assalamu Aleikum Bruder

 

An wen hattest du deine Frage gerichtet ?

 

 

Voraussetzung ist aber, dass man für zukünftige neue Rechtsfragen, einen anderen Marja' wählt und dieser der Nachahmung des verstorbenen Marja's für die vergangenen Rechtsfragen zustimmt.

 

 

Dies stimmt Bruder. Du brauchst einen neuen Marja, den du als meistwissenden unter allen Gelehrten betrachtest und nur mit Erlaubnis von diesem, kann man weiterhin den verstorbenen Marja nachahmen.

 

Es empfieht sich an folgende Maraje zu wenden:

 

- Ayatollah Al-Udhma Sheich Vahid Khorasani Homepage

- Ayatollah Al-Udhma Sayyed Ali Sistani Homepage Syrien - Homepage London

- Ayatollah Al-Udhma Sayyed Ali Hussaini Khamenei Homepage

 

- Ayatollah Al-Udhma Sayyed Mohammad Saeed Tabatabae Al-Hakeem Homepage Najaf

- Ayaollah Al-Udhma Sayyed Sadiq Ar-Rohani Homepage Qum

- Ayatollah Al-Udhma Sheikh Lotfollah Saafi Golpayegany Homepage Qum

- Ayatollah Sayyed Sadiq Al-Shirazi Homepage Qum

 

 

Ich wünsche dir viel Erfolg:-)

 

Salam

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