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Fatwa von Imam Khamenei zu Gesang


AbuSumana

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Assalamu Alaikum meine Lieben Geschwister ,

 

InschaAllah geht es euch gut ?

 

Ich habe hier folgende Fatwa :

F. 59: Wie ist das Urteil zum Gesang [Ÿ in~ ’] sowohl für den Mann als auch für die Frau, unabhängig davon, ob er auf einer Kassette oder vom Rundfunk ist, und unabhängig davon, ob er mit Musik begleitet wird?

 

A: Gesang [Ÿ in~ ’] ist religionsrechtlich grundsätzlich verboten, und Singen und das Zuhören dazu ist nicht erlaubt, unabhängig davon, ob es vom Mann oder von der Frau erfolgt und unabhängig davon, ob dieses direkt ist oder auf einer Kassette, und unabhängig davon, ob das mit Verwendung von Vergnügungs-(Musik-) Instrumenten begleitet wird oder nicht.

 

 

Aber dann wären ja Latmiyat und Anasheed Haram ???

Dies ist ja eine eindeutige Aussage oder nicht ?

 

wassalam

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(von Imam Khamenei)

F. 42: Was unterscheidet die erlaubte Musik von der verbotenen Musik und ist klassische Musik erlaubt? Es wäre schön, wenn Sie uns einen Maßstab dafür geben?

 

A: Diejenige (Musik), welche nach Ansicht des Brauchs als vergnügende [lahã], stimulierende Musik gewertet wird, die sich für Veranstaltungen der Vergnügung und Falschheit [b~til] eignet, ist eine verbotene Musik, ohne Unterschied dabei zwischen klassischer und anderer Musik, und die Bewertung dieser Thematik ist der üblichen (am Brauch orientierten) Ansicht des religiös Erwachsenen überlassen. Und eine Musik, die nicht derartig ist, ist an sich zulässig.

 

Und Latmiyet und Anasheed haben keinen solchen Effekt. Im Gegenteil, es sind Lieder für die Ahlul Bayt (as) und daher nicht verboten.

 

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Salamu Aleikum liebe Geschwister

 

mit Musik sind hauptsächlich, jene Lieder und Gesänge gemeint, welche:

 

1. einen Text beinhalten, in dem es um eine verkehrte Ideologie der Welt zudem über Kapitalismus, Materialismus und allgemein sündigen Dingen, aus der Sicht des Islam geht

 

2. über eine Melodie verfügt, welche zum tanzen auffordert

 

 

Der Bruder (m7amadallaziz) hat Recht!

 

Wasalam

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#bismillah#

#salam#

F. 47: Was ist Gesang [Ÿ in~’]? Ist es nur die Stimme des Menschen, oder beinhaltet es auch die Stimmen, die aus Instrumenten entstehen?

 

A: Gesang [Ÿ in~ ’] ist die Stimme des Menschen, wenn diese mit Stimulierung erfolgt, die geeignet ist für Veranstaltungen von Vergnügung [lahã ] und Ungehorsam. Und Gesang nach dieser Art sowie ihm zuzuhören, ist verboten. Aber die Stimmen, die durch Instrumente entstehen, sind kein Gesang; falls jedoch diese Instrumente für Vergnügung bestimmt sind oder die Stimmen, die daraus entstehen, als vergnügende stimulierende Musik gelten, dann sind sie auch verboten.

 

Aber dann wären ja Latmiyat und Anasheed Haram ???

 

Latmiyat und Anasheed werden für gewöhnlich nicht mit einer Stimme gesungen, die "mit Stimulierung erfolgt, die geeignet ist für Veranstaltungen von Vergnügung [lahã ] und Ungehorsam".

 

Man versteht die Rechtsgutachten zur Musik besser, wenn man sich alle zu dem Thema durchliest, da sie sich manchmal gegenseitig erklären.

 

#salam#

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