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Tradition über Islamisches Recht?


Tyrus

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#salam#

 

Heute habe ich gehört, das es eine Fatwa geben soll, das wenn zwei islamisch Heiraten,

das Mädchen jedoch noch bei den Eltern lebt, sich beide an die Traditionen halten müssen.

D.h. wir Libanesen haben die Tradition, das ein Mädchen nur mit der Erlaubnis ihrer Eltern bei dem Jungen schlafen darf.

Oder das sie keinen GV haben dürfen, solange sie noch bei den Eltern lebt. Stimmt dieses? Geht das Gesetz nach der Tradition?

 

Dann habe ich eine Frage bzgl. dem Recht. Mal angenommen die Eltern verbieten dem Mädchen, mit ihrem Ehemann (in der Verlobungszeit, aber islamisch verheiratet) eine Fahrt nach Musterhausen, welches 500 Km weit weg ist, zu unternehmen. Auch wenn sie am selben Tag zurück wären. Darf sie trotzdem, auch ohne deren Einverständnis fahren? Und was ist mit dem draußen schlafen? Also kurz gesagt, haben die Eltern religionsrechtlich mehr zu sagen, als der Ehemann/Verlobte (Islamisch verheiratet)

 

Und eine letzte Frage noch. Mal angenommen sie geht einfach von zuhause und lebt dann auf einmal bei dem Jungen. Auch ohne Hochzeit. Darf sie das?

 

Wie gesagt, es geht hier um das Islamische Recht nach Imam Khaminai und nicht nach der Moral.

 

#wasalam#

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#bismillah#

#salam#

 

Heute habe ich gehört, das es eine Fatwa geben soll, das wenn zwei islamisch Heiraten,

das Mädchen jedoch noch bei den Eltern lebt, sich beide an die Traditionen halten müssen.

 

Wo findet man diese Fatwa?

 

Wie gesagt, es geht hier um das Islamische Recht nach Imam Khaminai und nicht nach der Moral.

 

Man kann die Moral nie außen vor lassen. Auf der einen Seite muss die Frau in bestimmten Angelegenheiten ihrem Ehemann gehorchen, d.h. nach islamischen Recht dürfte sie sich ihrem Mann nicht verweigern, aber auf der anderen Seite darf sie ihre Eltern nicht verärgern oder sich ihnen respektlos verhalten. Laut einer Fatwa von Sayyid Sistani sollten beide in dem Fall einen Kompromis eingehen.

 

Dass Eltern ihre Tochter verheiraten und sie bis zur Hochzeit bei sich wohnen lassen, ist etwas, wofür man dankbar sein sollte, viele sehen es als Selbstverständlichkeit an. Als Gegenleistung kann man, finde ich, die Meinung der Eltern respektieren und ihnen auch etwas entgegenkommen. Sie könnten es einem auch "erschweren" und erst die Zustimmung zur Heirat geben, wenn die Wohnung schon fertig eingerichtet und die Hochzeit vorbereitet wurde...

 

#salam#

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#salam#

 

 

Wo findet man diese Fatwa?

 

 

Weiß ich leider nicht. Daher meine Frage, ob diese bekannt ist.

 

 

Man kann die Moral nie außen vor lassen. Auf der einen Seite muss die Frau in bestimmten Angelegenheiten ihrem Ehemann gehorchen, d.h. nach islamischen Recht dürfte sie sich ihrem Mann nicht verweigern, aber auf der anderen Seite darf sie ihre Eltern nicht verärgern oder sich ihnen respektlos verhalten. Laut einer Fatwa von Sayyid Sistani sollten beide in dem Fall einen Kompromis eingehen.

 

Dass Eltern ihre Tochter verheiraten und sie bis zur Hochzeit bei sich wohnen lassen, ist etwas, wofür man dankbar sein sollte, viele sehen es als Selbstverständlichkeit an. Als Gegenleistung kann man, finde ich, die Meinung der Eltern respektieren und ihnen auch etwas entgegenkommen. Sie könnten es einem auch "erschweren" und erst die Zustimmung zur Heirat geben, wenn die Wohnung schon fertig eingerichtet und die Hochzeit vorbereitet wurde...

 

#salam#

 

Was das "erschweren" angeht. Dürfen sie es denn rechtlich gesehen? Kann der Mann nicht einfach sagen, jetzt zieht meine Frau zu mir, auch wenn die Eltern dagegen sind. Nur als Beispiel?

 

Wie gesagt. Moralisch gesehen hast du recht. Nur die Frage ist hier, wie es rechtlich gesehen ist. Mal angenommen der Mann sagt ihr, sie solle heute nicht zu Schule gehen. Würde sie sündigen, wenn sie es doch tut? Wie ist es hier mit der Angelegenheit, das der Ehemann erst das "Wort" hat, wenn er auch für sie sorgt. D.h. solange ihre Eltern/Vaterstaat sich um die Versorgung kümmern, sie dementsprechend auch nur ihnen gehorchen muss. Und mal angenommen, es ist so. Dann könnte er sie von heute auf morgen mit in seine Wohnung nehmen. Oder nicht? Ist denn nicht das Wort des Ehemannes, über dem Wort der Eltern? Egal ob die Eltern sauer werden oder nicht?!

 

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Wie gesagt. Moralisch gesehen hast du recht. Nur die Frage ist hier, wie es rechtlich gesehen ist. Mal angenommen der Mann sagt ihr, sie solle heute nicht zu Schule gehen. Würde sie sündigen, wenn sie es doch tut? Wie ist es hier mit der Angelegenheit, das der Ehemann erst das "Wort" hat, wenn er auch für sie sorgt. D.h. solange ihre Eltern/Vaterstaat sich um die Versorgung kümmern, sie dementsprechend auch nur ihnen gehorchen muss. Und mal angenommen, es ist so. Dann könnte er sie von heute auf morgen mit in seine Wohnung nehmen. Oder nicht? Ist denn nicht das Wort des Ehemannes, über dem Wort der Eltern? Egal ob die Eltern sauer werden oder nicht?!

 

Es ist vielmehr seine Pflicht sie zu versorgen und ihr eine angemessene Unterkunft bereitzustellen. Und genauso hat auch sie Pflichten ihm gegenüber.

 

Als Ehemann sollte man doch seine Frau dabei unterstützen die eigenen Eltern gut zu behandeln und sie nicht dazu zu bringen, ihre Eltern zu verletzen o.ä. Das, was du ansprichst, sind Angelegenheiten, die man vorher abklären sollte, bevor man heiratet, dann entstehen diese Probleme nicht. Was bringt es denn auf Rechte zu beharren und diese kompromislos durchsetzen zu wollen, wenn man dafür eine Fitna zwischen den Eltern und dem Mädchen verursacht? Ist es das denn wert?

 

Mal angenommen der Mann sagt ihr, sie solle heute nicht zu Schule gehen. Würde sie sündigen, wenn sie es doch tut?

 

Soweit ich weiß, dürfte sie sich nicht widersetzen. Aber in dem Fall muss sich der Mann dafür verantworten, wieso er ihr das verboten hat. Er kann ihr ja nicht einfach nach Lust und Laune verbieten das Haus zu verlassen. Er muss eines Tages Rechenschaft dafür ablegen, wofür er seine Rechte genutzt oder auch missbraucht hat. In vielen Hadithen heißt es, dass der Mann kein Tyrann sein darf.

 

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Vielen Dank für deine Antworten.

Es war ein kleines Diskussionsthema,

wo es mir Hauptsächlich um die erste Frage ging, bzgl. der Traditionsfatwa.

Sollte so eine mal auftauchen, würde ich mich über einen Post freuen.

 

#wasalam#

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