Al-Wilayah Geschrieben 5. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 5. Mai 2011 Im Namen Allahs des All-Erbarmenden سوال: اگر دختر باكرهاي راضي به عقد باشد و بدون اجازه پدر (كه ترس مخالفت ايشان مي رود) عقد شود، حكم آن چيست ؟ جواب: باسمه جلت اسمائه چنانچه رشيده است؛ يعني خوب و بد را تشخيص مي دهد اشكال ندارد واجازه پدر شرط نيست Frage: Wie steht es mit der Eheschließung einer jungfräulichen Dame, die ohne Erlaubnis ihres Vaters (Vormundes) -wegen Befürchtung seines Widerstandes- die Ehe schließt? Antwort: Im Namen Allahs Wenn sie "Rascheeda" ist, d.h. zwischen Gut und Böse unterscheiden kann, dann steht einer solchen Ehe nichts im Wege. Die Erlaubnis des Vaters ist entbehrlich. Quelle: Webseite des Sayyed Rohani (h) Und hier eine vergleichbare Fatwa seiner Eminenz in Arabisch: سوال: هل يجوز للبكر ان تتزوج مؤقتاً بدون علم ولي الامر؟ ماهو العمر للبكر الرشيدة؟ وهل يمكنها ان تتزوج مؤقتاً و ولي امرها من يصرف عليها ويعولها؟ الجواب: باسمه جلت اسمائه يجوز للبكر الرشيدة ان تتزوج موقتاً بدون اذن الولي و يعتبر في ذلك غير كونها رشيدة بالغة وذلك انما يكون بتمامية تسع سنين و دخولها في العاشرة و معنى الرشيدة ظاهراً لا يتوقف على سن خاص . Fatwa: Es ist dem jungfräulichen (Bakirah) und mit Entscheidungsfähigkeit (Rascheedah) ausgestatteten Mädchen erlaubt auf Zeit zu heiraten ohne dass diese der Erlaubnis des Vormundes bedarf.... Religiöes Reifealter (Sin-al-Bulugh) bei Mädchen ist, wenn diese das 9. Lebensjahr vollendet haben und das 10. Lebensjahr eingetreten ist. Die Entscheidungsfähigkeit (Reschadah) ist jedoch nicht abhängig vom Alter. Quelle: Webseite seiner Eminenz - Fatwadirektlink Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TaHa Geschrieben 5. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 5. Mai 2011 Da die Fatwa, so wie sie derzeit da steht, missverständlich erscheinen könnte, sollte die Bedingung (also das Rascheed-"Sein") noch einmal erklärt werden. Denn es gibt zwei Arten von Stufen der zwischen Gut und Böse unterscheidungsfähigen Personen: a)Mumayez Das ist eine Person, die bereits zwischen Gut und Böse unterscheiden kann, jedoch nicht den Schaden und Nutzen abwägen kann. Dieser Zustand trifft meist auf Kinder zu, die noch nicht die religiöse Reife erreicht haben, hält aber normalerweise auch an, nachdem die Kinder ihre religiöse (körperliche) Reife erlangt haben. b) Rascheed Das ist eine Person, die sowohl zwischen Gut und Böse unterscheiden als auch den Schaden und den Nutzen abwägen kann. Beispielsweise in Bezug auf die Heirat erkennen kann, ob der mögliche Ehepartner für sie geeignet ist oder nicht. Dieser Zustand wird nicht vor der religiösen Reife erreicht und meist im fortgeschrittenen Jugendalter, wobei es nicht möglich ist, ein genaues Alter zu nennen. Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass man nicht automatisch durch Erlangung der religiösen Reife (Balaghat) gleichzeitig auch ein Rascheed wird. Ayatullah Rohani (h) meint die zweite Form. Die Person muss also auch den Nutzen und den Schaden einer Heirat erkennen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ali_K Geschrieben 5. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 5. Mai 2011 Salam,danke Taha! Bitte beachtet sein Beitrag!!!!!^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Al-Wilayah Geschrieben 5. Mai 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 5. Mai 2011 Salam Ayatollah Udhma Rohani (h) meint hier speziell die Damen die das religiöse Reifealter erreicht haben und zusätzlich auch zwischen Gut und Böse unterscheiden können. Dies ist bei Damen ab vollendung des 9. Mondlebensjahres gegeben. Wobei es muss gesagt werden, dass dies das Reifealter anbelangt und nicht die "Reschadah", was heisst, sie könnte nach Erreichen des Reifealters (Vollendung des 9. Mondlebensjahres) und nur wenn sie auch zwischen Gut und Böse unterscheiden kann, ohne Erlaubnis heiraten. Selbstverständlich subsumiert sich die Interessenabwägung zur "Reschadah" (Unterscheidungsfähigkeit zwischen Gut und Böse bzw. Richtig und Falsch). Wassalam Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TaHa Geschrieben 6. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 6. Mai 2011 Lieber Bruder al-Wilaya, wie bereits oben erwähnt, ist die Unterscheidungsfähigkeit zwischen Gut und Böse allein nicht ausreichend bei einer Rascheeda. Es gibt nämlich zwei Definitionsstufen für die Entscheidungsfähigkeit. Die für eine Rascheeda ist daran gekoppelt, dass diese auch den Nutzen und den Schaden ihres Handelns abwägen kann. Wohingegen eine einfache Unterscheidungsfähigkeit, ohne den Nutzen und Schaden abwägen zu können, lediglich zum "Mumayez"-Grad führt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Al-Wilayah Geschrieben 6. Mai 2011 Autor Melden Teilen Geschrieben 6. Mai 2011 Lieber Bruder al-Wilaya, wie bereits oben erwähnt, ist die Unterscheidungsfähigkeit zwischen Gut und Böse allein nicht ausreichend bei einer Rascheeda. Es gibt nämlich zwei Definitionsstufen für die Entscheidungsfähigkeit. Die für eine Rascheeda ist daran gekoppelt, dass diese auch den Nutzen und den Schaden ihres Handelns abwägen kann. Wohingegen eine einfache Unterscheidungsfähigkeit, ohne den Nutzen und Schaden abwägen zu können, lediglich zum "Mumayez"-Grad führt. Lieber Bruder TaHa Assalamu Alaikom Ich habe doch bereits erwähnt, dass es richtig ist, wie du es beschrieben hast. Es sollte jedoch ergänzt werden, dass das Reifealter bei Mädchen (nach herrschender Ansicht) mit Vollendung des 9. Mondlebensjahres erreicht wird und wenn sie auch Rascheedah ist, dann sei die Erlaubnis des Vaters für eine Eheschließung entbehrlich. Darüberhinaus soll hier an die obige Fatwa verweisen, denn da hat seiner Eminenz auch erklärt was für ihn "Reschadah" bedeutet und sagt: يعني خوب و بد را تشخيص مي دهد das heißt, wenn sie zwischen Gut und Böse unterscheiden kann..... Wassalam PS.: DER ERSTE BEITRAG WURDE BEARBEITET .... BITTE DIE ARABISCHE FATWA EBENFALLS LESEN !! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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