Mona Al Geschrieben 6. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 6. Mai 2011 Salam liebe Geschwister! Ich hab eine Frage die hauptsächlich junge Muslime betrifft. Darf ein junger männlicher muslimischer Student (22 Jahre), der nicht zuhause studiert, in einer WG wohnen in der auch weibliche Studenten wohnen? Beziehungsweise dürfte er sich ein privates Untermietzimmer nehmen, in dessen Haushalt ein halbwüchsiges Mädchen (16, 17 Jahre), die nicht Mahram ist, also nicht schwester oder irgendein Familienmitglied sondern ein Na-mahram, wohnt? Wäre in der WG bzw. in dem gemieteten Zimmer sein Gebet gültig? Ich bitte um viele Antworten, wenn möglich mit rechtlichem Hintergrund. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
labbayk Geschrieben 6. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 6. Mai 2011 Im Koran (17:32) zum Beispiel heißt es: „Und nähert euch nicht der Unzucht. Gewiss, sie ist etwas Abscheuliches – und wie böse ist der Weg.“ In dem Fall,denke ich passt,dass sehr gut,man sollte es aufjedenfall vermeiden,denn man ist halt Jung und man steht in der Versuchung, deshalb einen großen Bogen machen, dies ist meine Meinung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AbuAziz Geschrieben 7. Mai 2011 Melden Teilen Geschrieben 7. Mai 2011 Das Gebet sollte nicht das Problem sein, eher ist es das Zusammenleben mit nicht-mahrams. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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