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Salat nachbeten


Umm ali

Empfohlene Beiträge

bismillah.gif

 

salam.gif liebe Geschwister....

 

Ich habe da ein großes Problem und zwar bete ich erst seit kurzer Zeit und ich bin schon 19 Jahre alt und davor hab ich nie gebetet :-(

Ich muss also diese Gebete auch nachholen aber wie mach ich das?? Mit 9 Jahren ist es Pflicht zu beten d.h ich müsste ja von den

letzten 10 Jahren die Gebete nachholen wie kann ich das schaffen??

Bitte helft mir ich freue mich sehr über eure Beiträge

 

wasalam.gifrose.gifrose.gifrose.gif

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#bismillah#

#salam#

 

Bete doch doppelt. Also erstmal das Mittagsgebet z.B., aber danach nochmal das Mittagsgebet beten und dieses zweite Gebet halt als Nachholgebet.

 

#salam#

 

 

 

Salam :-)

 

 

Ja irgendwie so hab ich mir das auch gedacht aber ich weiß gar nicht wie viel ich da nach beten muss

 

wa salam

 

 

 

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Salam. Die Frage ist ja eher ob du das wikrlich nachbeten musst. Ich für meinen Teil muss theoretisch auch nachbeten, aber mache das nur selten.

 

Du musst dir einen Maraja nehmen und dessen Büro fragen. Dort erläterst du warum du nicht gebetet hast und dann bekommst du inshaAllah eine passende Antwort.

 

Weil so einfach 10 jahre nachbeten geht nicht so nebenbei ....

 

Salam Aleikum

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#bismillah#

#salam#

 

Als Muslimin, die ihre Gebete nicht gebetet hat, muss sie diese ganzen Gebete nachbeten. Wenn sie Nichtmuslimin war und Schiitin wurde, muss sie die Gebete, die sie versäumt hat, bevor sie ja Muslimin wurde, nicht nachbeten.

 

#salam#

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#bismillah#

#salam#

 

Wenn du schon immer Muslimin warst, dann ja. Ansonsten gilt das hier (nach Imam Khamenei):

F. 544: Wenn ein Ungläubiger nach einer Zeitspanne Muslim wird, muß er dann die rituellen Gebete und das Fasten , die er (in der Zeit als Ungläubiger) nicht verrichtet hat, nachholen?

 

A: Man ist dazu nicht verpflichtet.

 

Bei einem Muslim, der seine Gebete nicht verrichtet hat, gilt die Regel, dass er diese nachbeten muss.

 

Seit dem Zeitpunkt, in dem man die religiöse Reife erreicht hat, muss man die Gebete beten. Wenn man sie nicht gebetet hat, muss man diese nachholen. Das wird in der folgenden Fatwa (Khamenei) klar:

 

F. 537: Ich habe seit sieben Monaten das Alter der religiösen Verpflichtung erreicht. Und seit mehreren Wochen, seit meinem Erreichen des Alters der religiösen Verpflichtung, habe ich gedacht, daß das einzige Zeichen zur religiösen Reife die Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres gemäß dem Mondkalender nach der islamischen Zeitrechnung ist. Aber in der Zwischenzeit habe ich ein Buch gelesen, das die Zeichen zur religiösen Reife beim Mann behandelt. Dann habe ich erkannt, daß es auch andere Zeichen zur religiösen Reife gibt, und diese bei mir erfüllt waren. Aber ich weiß nicht, wann sie eingetreten sind. Und bin ich jetzt zum Nachholen des rituellen Gebets und des Fastens (aus jener Zeit) verpflichtet? Wie ist diese Angelegenheit zu beurteilen unter Berücksichtigung, daß ich manchmal gebetet habe, und den Monat Ramadan letztes Jahr vollständig gefastet habe?

 

A: Jedes rituelle Gebet und Fasten , bei dem Sie die feste Überzeugung haben, dieses nach dem Alter der religionsgesetzlichen Verpflichtung versäumt zu haben, muß nachgeholt werden.

 

Ich hab noch eine Fatwa bezüglich dem Nachbeten gefunden. Ich finde diese jedoch ungenau formuliert. Vielleicht erklärt es noch jemand von den Geschwistern.

 

F. 540: Wie muß jemand, der die rituellen Gebete von einem (ganzen) Jahr nachholen möchte, diese ausführen?

 

A: Man kann mit einem der rituellen Gebete anfangen und betet (danach) in der Art, wie man die täglichen fünf rituellen Gebete betet.

 

Also betet man nachdem man die Pflichtgebete gebetet hat einfach dasselbe Gebet als Nachholgebet, weil man es ja versäumt hat?

 

Wenn dein Marja3 Imam Khamenei ist, findest du seine Fatwas auf Deutsch hier: http://www.khamenei...._uebersicht.htm

 

#salam#

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salam

 

Danke liebe Geschwister aber könntet ihr mir noch ein Tipp geben wie ich das angehen könnte mit dem nachbeten

 

wa salam

#bismillah#

#salam#

 

Hier sind nochmal ein paar Tipps: http://www.shia-forum.de/index.php?/topic/11817-salatgebet-ohne-mustahabatempfohlene-zusaetze/page__hl__mustahab

 

Ansonsten würde ich, wie viele es auch schon durchmachen mussten, das Mittagsgebet z.B. doppelt beten, einmal Pflicht und einmal das Nachholgebet.

 

#salam#

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salam

 

ich habe leider auch viel nachzuholen udn da ich noch kids habe,geht das nicht einfach so.

ich denke das beste ist wenn du jedes mal ein gebet dazu betest,aber reihenfolge beachten,erst das morgen dann mittag dann nachmittag usw.

das beste dazu eine strichliste,so weist du wieviel du schon geschaft hast.

am abend dann einfach noch einen kompletten tag anhängen.geht ja abends gut.

 

in freier zeit am besten auch gleich noch eine tag nachbeten.so hast du es inschaallah schnell geschaft.

 

fasten musst du nicht nachholen?

 

wasalam

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salam

 

ich habe leider auch viel nachzuholen udn da ich noch kids habe,geht das nicht einfach so.

ich denke das beste ist wenn du jedes mal ein gebet dazu betest,aber reihenfolge beachten,erst das morgen dann mittag dann nachmittag usw.

das beste dazu eine strichliste,so weist du wieviel du schon geschaft hast.

am abend dann einfach noch einen kompletten tag anhängen.geht ja abends gut.

 

in freier zeit am besten auch gleich noch eine tag nachbeten.so hast du es inschaallah schnell geschaft.

 

fasten musst du nicht nachholen?

 

wasalam

 

 

 

Salam

 

Danke viel mals für deine Tipps so werd ich das inshallah machen

achja genau nach Fasten muss ich auch einiges wie mach ich das dann an welche Zeiten muss ich mich halten um zu essen???

 

 

wa salam

 

 

 

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salam

 

beim fasten nachholen gibt es einiges zu beachten,erstens wenn du absichtlich nicht gefastet hast,obwohl du wusstest das du es musst,musst du für jeden versäumten tag,60 tage nachfasten wobei die ersten dreissig tage am stück sein müssen.aber du kannst auch hingehen und dan für jeden tag 60 mud an arme zahlen(ein mud entspricht 750 gram mehl,also der wert davon)

die zeiten sind wie halt jeden tag,du siehst ja so oder so jeden tag die gebtszeiten und richtest dich einfach täglich an die.also vor der moregndämmerung bis zum abendgebet darfst du nichts essen und trinken usw.

 

im ramadan kannst du nicht nachholen und am 10 tag von aschura darfst du auch nicht,genauso wie bei deiner regel.

 

wasalam

 

ps noch fragen #mrgreen#

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salam

 

,aber reihenfolge beachten,erst das morgen dann mittag dann nachmittag usw.

 

 

wasalam

 

salam.gif

 

ist das jetzt nur ein tipp um nicht durcheinander zu kommen oder Pflicht bei Nacholgebete die Reihenfolge zu beachten?ich glaube die Reihenfolge und die Tageszeit bei Nacholgebeten ist egal oder Irre ich mich jetzt da?

 

wasalam.gif

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#salam#

 

ist das jetzt nur ein tipp um nicht durcheinander zu kommen oder Pflicht bei Nacholgebete die Reihenfolge zu beachten?ich glaube die Reihenfolge und die Tageszeit bei Nacholgebeten ist egal oder Irre ich mich jetzt da?

 

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#bismillah#

#salam#

 

Man muss es nicht so machen. Die Reihenfolge der Nachholgebete ist eigentlich egal. Wichtig ist, dass man diese Gebete nachholt.

 

#salam#

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#bismillah#

#salam#

 

Die Reihenfolge spielt auch eine Rolle:

 

F. 540: Wie muß jemand, der die rituellen Gebete von einem (ganzen) Jahr nachholen möchte, diese ausführen?

A: Man kann mit einem der rituellen Gebete anfangen und betet (danach) in der Art, wie man die täglichen fünf rituellen Gebete betet.

(von Imam Khamenei)

 

"Man darf nur nicht das Assr eines bestimmten Tages nachholen bevor man das Duhr dieses Tages nachgeholt hat. Man darf nicht das Ischa eines bestimmten Tages nachholen, bevor man das Maghreb dieses Tages nachgeholt hat. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen in dieser Hinsicht.

Quelle: Tahrir Al-Wasila"

 

http://www.shia-forum.de/index.php?/topic/20091-frage-wegen-nachholgebete/page__view__findpost__p__188251

 

#salam#

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#salam#

 

Muss ich auch die Gebete nachholen, wenn ich trotzdem Muslima bin,

aber eigentlich nichts vom Islam wusste, und ich auch nicht wusste

das es eigentlich Pflicht ist zu beten?

 

#wasalam#

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#bismillah#

#salam#

 

Die Reihenfolge spielt auch eine Rolle:

 

F. 540: Wie muß jemand, der die rituellen Gebete von einem (ganzen) Jahr nachholen möchte, diese ausführen?

A: Man kann mit einem der rituellen Gebete anfangen und betet (danach) in der Art, wie man die täglichen fünf rituellen Gebete betet.

(von Imam Khamenei)

 

"Man darf nur nicht das Assr eines bestimmten Tages nachholen bevor man das Duhr dieses Tages nachgeholt hat. Man darf nicht das Ischa eines bestimmten Tages nachholen, bevor man das Maghreb dieses Tages nachgeholt hat. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen in dieser Hinsicht.

Quelle: Tahrir Al-Wasila"

 

http://www.shia-foru...post__p__188251

 

#salam#

 

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Und was ist wen ich das doch "Unwissend" getan habe ist es trotzdem gültig :S

 

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#salam#

 

Muss ich auch die Gebete nachholen, wenn ich trotzdem Muslima bin,

aber eigentlich nichts vom Islam wusste, und ich auch nicht wusste

das es eigentlich Pflicht ist zu beten?

 

#wasalam#

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salam.gif

 

Meinst du mit ''nichts vom Islam wusste'', dass man sich gar nicht mit dem Islam auskennt oder dass man nichts davon wusste, dass man selber dem Islam angehört? Tut mir Leid, die Frage hört sich komisch an. Aber jemand, der ein Moslem ist und von einigen Bedingungen bzw. Pflichten nichts wusste, muss trotzdem diese Pflichten, die er versäumt hat zu praktizieren, nachholen. Ich habe keine spezielle Fatwa, aber das wird in dieser Fatwa deutlich (Vielleicht kommt Schw. Naynawa wieder mal mit einer Fatwa, um zu verbessern):

 

F. 534: Ich habe bis zum Alter von 17 Jahren nichts über den (Samen-) Erguß und die rituelle Vollkörperreinigung und ähnliches gewußt. Und ich habe von niemandem irgend etwas über diese Angelegenheiten gehört. Und ich selber habe nicht mitbekommen, was der Janaba-Zustand und die Verpflichtung zur rituellen Vollkörperreinigung bedeutet. Und deshalb ist mein rituelles Gebet und (mein) Fasten bis zu diesem Alter bedenklich. Darum bitte ich um den Gefallen, (mir) die religiöse Verpflichtungen, die ich erfüllen muß, zu erläutern.

 

A: Alle rituellen Gebete , die Sie im Janaba-Zustand gebetet haben, müssen Sie nachholen. Aber das Fasten , welches im Janaba-Zustand stattgefunden hat, ohne über den Ursprung des Janaba-Zustandes zu wissen, ist gültig und einwandfrei, und (man ist) nicht verpflichtet, es nachzuholen. (das mit dem Fasten ist eine andere Geschichte und hat einen anderen Hintergrund)

 

Er hat nichts von der Vollkörperreinigung gewusst und nicht mal etwas davon gehört und wusste dadurch automatisch nicht, dass das Gebet nach dem Samenerguss ohne rituelle Vollkörperreinigung ungültig ist. Jetzt könnte man ja sagen: ''Ja, er wusste doch nichts davon, wieso muss er das Gebet nachholen, der arme Junge.''

 

Aber Imam Khamenei sagt, dass man, auch wenn man nichts davon wusste, diese Gebete nachholen muss, da sie ja nach wie vor ungültig sind. Auch obwohl er nichts davon wusste. Manchmal erklären die Fatwas auch etwas, was in der Fatwa nicht direkt angesprochen wird. Daher müsste man diese Gebete als Muslima nachbeten.

 

Eine andere Fatwa:

 

F. 537: Ich habe seit sieben Monaten das Alter der religiösen Verpflichtung erreicht. Und seit mehreren Wochen, seit meinem Erreichen des Alters der religiösen Verpflichtung, habe ich gedacht, daß das einzige Zeichen zur religiösen Reife die Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres gemäß dem Mondkalender nach der islamischen Zeitrechnung ist. Aber in der Zwischenzeit habe ich ein Buch gelesen, das die Zeichen zur religiösen Reife beim Mann behandelt. Dann habe ich erkannt, daß es auch andere Zeichen zur religiösen Reife gibt, und diese bei mir erfüllt waren. Aber ich weiß nicht, wann sie eingetreten sind. Und bin ich jetzt zum Nachholen des rituellen Gebets und des Fastens (aus jener Zeit) verpflichtet? Wie ist diese Angelegenheit zu beurteilen unter Berücksichtigung, daß ich manchmal gebetet habe, und den Monat Ramadan letztes Jahr vollständig gefastet habe?

 

A: Jedes rituelle Gebet und Fasten , bei dem Sie die feste Überzeugung haben, dieses nach dem Alter der religionsgesetzlichen Verpflichtung versäumt zu haben, muß nachgeholt werden.

 

Die Person in diesem Beispiel war sich nicht sicher, ab wann man nun genau beten muss. Also betete diese Person einige Gebete nicht, da sie dachte, es sei Pflicht, nach Vollendung des 15. Lebensjahres zu beten. Jetzt kann man wieder sagen: ''Was kann sie denn dafür, die Arme wusste nichts davon, bis sie das eine Buch gelesen hat.''

 

Laut Imam Khamenei muss diese Person die Gebete, die sie ab der religiösen Reife versäumt hat, (obwohl sie nichts davon wusste) nachholen. Und eine Muslimin, die nichts vom Gebet wusste und im Nachhinein sieht, dass diese Gebete, die sie versäumt hat, eine Pflicht waren, müsste diese Gebete, die sie ja versäumt hat, auch nachbeten. Gebete, die man ''nach dem Alter der religionsgesetzlichen Verpflichtung versäumt hat, müssen nachgeholt werden.'' Beide Personen wussten von wichtigen Faktoren nicht bescheid und sind im Nachhinein trotzdem dazu verpflichtet, diese Gebete nachzuholen.

 

Vergessen wir nicht, wie wichtig das Gebet ist:

 

Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach: "Wer das Gebet auf die leichte Schulter nimmt, gehört nicht zu mir. Wahrlich, niemals wird er sich am Paradiesbrunnen (der Ort des göttlichen Segens) bei mir einfinden."

(Man la yadhuruh-ul-Faqih, B.1, S.206)

 

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Meinst du mit ''nichts vom Islam wusste'', dass man sich gar nicht mit dem Islam auskennt oder dass man nichts davon wusste, dass man selber dem Islam angehört? Tut mir Leid, die Frage hört sich komisch an. Aber jemand, der ein Moslem ist und von einigen Bedingungen bzw. Pflichten nichts wusste, muss trotzdem diese Pflichten, die er versäumt hat zu praktizieren, nachholen. Ich habe keine spezielle Fatwa, aber das wird in dieser Fatwa deutlich (Vielleicht kommt Schw. Naynawa wieder mal mit einer Fatwa, um zu verbessern):

 

F. 534: Ich habe bis zum Alter von 17 Jahren nichts über den (Samen-) Erguß und die rituelle Vollkörperreinigung und ähnliches gewußt. Und ich habe von niemandem irgend etwas über diese Angelegenheiten gehört. Und ich selber habe nicht mitbekommen, was der Janaba-Zustand und die Verpflichtung zur rituellen Vollkörperreinigung bedeutet. Und deshalb ist mein rituelles Gebet und (mein) Fasten bis zu diesem Alter bedenklich. Darum bitte ich um den Gefallen, (mir) die religiöse Verpflichtungen, die ich erfüllen muß, zu erläutern.

 

A: Alle rituellen Gebete , die Sie im Janaba-Zustand gebetet haben, müssen Sie nachholen. Aber das Fasten , welches im Janaba-Zustand stattgefunden hat, ohne über den Ursprung des Janaba-Zustandes zu wissen, ist gültig und einwandfrei, und (man ist) nicht verpflichtet, es nachzuholen. (das mit dem Fasten ist eine andere Geschichte und hat einen anderen Hintergrund)

 

Er hat nichts von der Vollkörperreinigung gewusst und nicht mal etwas davon gehört und wusste dadurch automatisch nicht, dass das Gebet nach dem Samenerguss ohne rituelle Vollkörperreinigung ungültig ist. Jetzt könnte man ja sagen: ''Ja, er wusste doch nichts davon, wieso muss er das Gebet nachholen, der arme Junge.''

 

Aber Imam Khamenei sagt, dass man, auch wenn man nichts davon wusste, diese Gebete nachholen muss, da sie ja nach wie vor ungültig sind. Auch obwohl er nichts davon wusste. Manchmal erklären die Fatwas auch etwas, was in der Fatwa nicht direkt angesprochen wird. Daher müsste man diese Gebete als Muslima nachbeten.

 

Eine andere Fatwa:

 

F. 537: Ich habe seit sieben Monaten das Alter der religiösen Verpflichtung erreicht. Und seit mehreren Wochen, seit meinem Erreichen des Alters der religiösen Verpflichtung, habe ich gedacht, daß das einzige Zeichen zur religiösen Reife die Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres gemäß dem Mondkalender nach der islamischen Zeitrechnung ist. Aber in der Zwischenzeit habe ich ein Buch gelesen, das die Zeichen zur religiösen Reife beim Mann behandelt. Dann habe ich erkannt, daß es auch andere Zeichen zur religiösen Reife gibt, und diese bei mir erfüllt waren. Aber ich weiß nicht, wann sie eingetreten sind. Und bin ich jetzt zum Nachholen des rituellen Gebets und des Fastens (aus jener Zeit) verpflichtet? Wie ist diese Angelegenheit zu beurteilen unter Berücksichtigung, daß ich manchmal gebetet habe, und den Monat Ramadan letztes Jahr vollständig gefastet habe?

 

A: Jedes rituelle Gebet und Fasten , bei dem Sie die feste Überzeugung haben, dieses nach dem Alter der religionsgesetzlichen Verpflichtung versäumt zu haben, muß nachgeholt werden.

 

Die Person in diesem Beispiel war sich nicht sicher, ab wann man nun genau beten muss. Also betete diese Person einige Gebete nicht, da sie dachte, es sei Pflicht, nach Vollendung des 15. Lebensjahres zu beten. Jetzt kann man wieder sagen: ''Was kann sie denn dafür, die Arme wusste nichts davon, bis sie das eine Buch gelesen hat.''

 

Laut Imam Khamenei muss diese Person die Gebete, die sie ab der religiösen Reife versäumt hat, (obwohl sie nichts davon wusste) nachholen. Und eine Muslimin, die nichts vom Gebet wusste und im Nachhinein sieht, dass diese Gebete, die sie versäumt hat, eine Pflicht waren, müsste diese Gebete, die sie ja versäumt hat, auch nachbeten. Beide Personen wussten von wichtigen Faktoren nicht bescheid und sind im Nachhinein trotzdem dazu verpflichtet, diese nachzuholen.

 

Vergessen wir nicht, wie wichtig das Gebet ist:

 

Der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) sprach: "Wer das Gebet auf die leichte Schulter nimmt, gehört nicht zu mir. Wahrlich, niemals wird er sich am Paradiesbrunnen (der Ort des göttlichen Segens) bei mir einfinden."

(Man la yadhuruh-ul-Faqih, B.1, S.206)

 

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nein hast mich falsch verstanden das war bezüglich dies hier:

"Man darf nur nicht das Assr eines bestimmten Tages nachholen bevor man das Duhr dieses Tages nachgeholt hat. Man darf nicht das Ischa eines bestimmten Tages nachholen, bevor man das Maghreb dieses Tages nachgeholt hat. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen in dieser Hinsicht.

Quelle: Tahrir Al-Wasila"

muss ich alle meine nachhol gebet wiederholen weil ich beispielweise das Assr eines bestimmten Tages nachgeholt habe bevor ich das Duhr dieses Tages nachgeholt habe?

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