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Ist Hartz IV halal?


Fatima Özoguz

Empfohlene Beiträge

#bismillah#

Salam,

 

Das Thema "Hartz 4" ist ein sehr sensibles Thema.Auch wenn es Fatwas hierfür gibt, so möchte man trotzdem ,unabhängig von den Fatwas, seine Meinung dazu äußern.Und das ist nicht falsch. Solange man klarstellt, dass es um die eigene Meinung geht, ist es doch ok.

 

Es ist nicht okay, wenn jemand sagt: Ist es besser arbeitslos zu sein und sich von der Gesellschaft finanzieren zu lassen oder eine Halal-Arbeit mit Haram-Elementen nachzugehen?...Wenn wir wissen, dass einer der Kategorien haram ist. Wenn es darum geht zu sagen, dass Hartz 4 moralisch gesehen nicht in Ordnung ist,...dagegen habe ich nichts gesagt. Wie du aber siehst, heißt der Thread "Hartz 4 halal?", was ohnehin total verwirrend ist.

Ich weiß nicht genau, was dir an meinem Beitrag nicht gefällt. Vielleicht sollte man nicht so kleinlich bei der Ausdrucksweise sein. Ich habe nichts anderes gesagt, als Bruder 3aliy. Und wenn du meiner Meinung bist, verstehe ich deinen Einwand nicht. Es wäre vielleicht besser, es privat zu klären. Ich möchte wirklich nicht, dass wegen meinem Beitrag der Thread noch einige Seiten dazu gewinnt.

salam

 

 

 

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#salam#

 

@3aliy und hasouna

 

Es ist unabdingbar, dass die Fragen genauestens unter Berücksichtigung unserer Lebensumstände gestellt werden. Noch längst nicht alles, aber so einiges in Sachen Rechtsurteile gilt für uns im Westen anders, als für unsere Geschwister in muslimischen Staaten. Das heißt nicht, dass wir etwas dürfen, was sie ihnen verwehrt ist, sondern dass wir uns weitaus häufiger das Mittel des geringsten Übels bedienen müssen als sie. Sonst ist ein gesundes Leben für uns hier undenkbar. Die Frage für uns im Westen ist die, ob es besser ist auf Staatskosten zu leben, oder einer Arbeit nachzugehen, die dem Grunde nach Halal ist (Bsp. Taxifahrer), aber in einigen Ausprägungen es zwangsweise zu Elementen kommen kann, die nicht halal sind.

 

Allein schon das Bruder Dr. Yavuz mehrere Monate auf seine Antwort warten musste, obwohl er Beziehungen spielen gelassen hat, und dass jemand Normales wie ich immer noch keine Antwort von einigen Marjas zu der Frage erhalten hat (ich habe eine Antwort erhalten, die aber nicht zur Frage passte), zeigt die Sensibilität des Themas an.

 

Deshalb sollten wir uns erst recht davor hüten vorschnell zu urteilen bzw. jemanden zu verurteilen, denn das kann sehr schnell in die Hose gehen.

 

ya Ali

 

#wasalam#

 

 

salam

 

ich hoffe die antworten kommen bald (obwohl ich die bereits bestehnden fatwas schon eindeutig finde)

und wie gesagt es ist nicht möglich das man eine halalarbeit macht die haramelemente enthält, solange man selber für diese haram"elemente" oder wohl besser taten nachgehen muss, dann ist dieses doch haram. wobei ich nicht weiß wie ein taxifahrer haram begehen kann. denn er bringt personen von A nach B und mehr tut er doch nicht außer vllt koffer aus dem taxi tragen. wobei soll denn da eine haram tat bestehen? oder "element" wobei dieses wort nicht gerade eindeutig ist und eher für verwirrung sorgt.

 

salam

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Aliyun*Walyullah

#salam#

 

In den Beiträgen ist viel zu viel Emotion enthalten, dass verstehe ich überhaupt nicht. Es geht darum, was das Rechtsurteil bezüglich der Problematik ist. Bruder Dr. Yavuz bemängelt, dass wir Fatwas für uns ummünzen und etwas dann für haram oder halal erklären. Das meinte ich auch mit der Kombination der Fatwas. Deshalb ist eine genaue Befragung zum jeweiligen Thema zwangsweise nötig, die Antwort auf Frage B kann vollkommen anders sein als auf Frage A, obwohl sie scheinbar kaum unterscheiden, aber einige Details dafür sorgen, dass es plötzlich ein anderes Rechtsurteil gibt.

 

Das ist eine vollkommen legitime und vernünftige Herangehensweise und noch einmal, die ganzen Emotionen rund um das Thema sind absolut daneben. Vielleicht fürchtet sich hier ja jemand eine unbequeme Antwort zu erhalten, Allahu âlam.

 

Außerdem wäre ich sehr, sehr vorsichtig bei der Behauptung, anders kann man es nicht nennen, dass Hartz 4 auch bei Faulheit erlaubt wäre. Wo sind wir denn hier?! Es ist die islamische Verpflichtung arbeiten zu gehen, der Mann muss für seine Frau und seine Familie das Einkommen generieren, "ich habe keine Lust und lasse mich mal von meinem Nachbarn finanzieren" ist sowas von asozial und unislamisch, da soll man sich lieber einmal überlegen, welche Welt man nach diesem Leben anstrebt.

 

Weiterhin erinnere ich an folgenden Ausspruch:

 

 

Man berichtete Imam Sādiq (a.s.) von einem Mann, der gesagt hatte: „"Ich sitze zu

Hause und verbringe meine Zeit mit Beten, Fasten, Gottslob und bitte zudem Gott, mir

mein täglich Brot zu geben!"

Der Imam entgegnete: "Seine Bitte wird nicht erhört werden!"

 

Wir sollten uns wirklich zügeln mit solchen Behauptungen. Wir warten einfach mal ab, was Dr. Yavuz weiterhin berichtet, er hat ja bereits in seinem Text angekündigt, dass es noch weitere hierzu geben wird, insha allah. Und anders als wir hat er nicht so viel Zeit, deshalb sollten wir uns in Geduld und Weisheit üben und einfach mal abwarten.

 

ya Ali

 

#wasalam# #wasalam#

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#bismillah#

Assalamu Alaikum,

 

wer Zeit hat und wer nicht, das kann man nicht von sich selbst auf alle hier verallgemeinern. Daher ist deine Anmerkung nicht richtig Bruder. Zum anderen ist es nicht korrekt den anderen Emotionalität vorzuwerfen, wenn sie Fatwas posten oder sich auf solche beziehen.

 

Und nochmal soll betont werden, dass es nicht darum geht, ob es gut ist zu faulenzen oder nicht. Niemand von uns sagt, dass es islamisch ist ein "Nichtsnutz" oder eine "Belastung" für die Gesellschaft zu sein. Die Frage bezieht sich nur und nur auf das verdiente Geld. Die Frage ist nur, ob das Geld haram oder halal ist. Nicht mehr und nicht weniger.

 

Die Sachlage ist bis auf weiteres klar geworden. Thread wird daher geschlossen. Wenn andere Fatwas vorliegen, die für oder gegen Hartz IV oder für oder gegen gewisse Jobs sprechen, dann können wir den Thread auf Anfrage nochmal öffnen oder einen neuen Thread eröffnen. Dabei ist es egal, was dabei rauskommt. Wichtig ist nur, dass die Geschwister auf der sicheren Seite sind, in dem sie den Fatwas ihrer Marjas folgen.

 

Bis dahin gelten genau die Aussagen der Fatwas, die in diesem Thread gepostet wurden. Dazu gehört natürlich auch die Fatwa, die im Text von Br. Dr. Yavuz enthalten war.

 

Wassalam

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Missverständnisse durch Fatwa-Übersetzungen und Hartz 4

 

Sehr geehrte Geschwister im Islam,

 

as-salamu-alaikum. Viel zu sehr habe ich mich in den letzten Jahren um die "Abwehr" der Westpropaganda bemüht und Gott vergebe mir, dass ich in dem Zusammenhang sowohl meine eigene islamische Weiterentwicklung, als auch die Weitergabe von Wissen diesbezüglich vernachlässigt habe. Inschaallah können wir die innerislamische Lehre in Zukunft intensiver angehen.

 

Die Fatwa-Thematik ist derart sensibel, dass es von großer Bedeutung ist, die Dinge sachlich (ohne Emotionen) und im Kontext der Fragestellung zu behandeln. Wie bereits bei dem veröffentlichten Artikel „Vom Umgang mit Fatwas" verdeutlicht, gibt es keine einfachen Lösungen für die Probleme des Lebens in einer nichtislamischen Umgebung. Daher ist ein vernünftiger Umgang mit den Fatwas richtungweisend.

 

In der letzten Analyse wurde dargelegt, dass die Kindergärtnerin, die mittags den nichtmuslimischen Kindern Haram-Speise reichen muss, dennoch ihre Tätigkeit ausführen darf, da die Kinder minderjährig sind. Wie aber ist es in dem Fall, wenn eine Krankenschwester es bei Erwachsenen tun muss? Der Fall unterscheidet sich in mancherlei Hinsicht vom ersten. So sind die Patienten erwachsen und sie haben zudem die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Speisen (darunter auch Vegetarisches).

 

Nach Darlegung aller Details kam die Antwort, dass die "Tätigkeit" des Verteilens von Haram-Essen an Kranke nicht erlaubt ist. Diese Antwort allein war uns nicht hinreichend und eindeutig genug, so dass wir nachhaken mussten, ob dadurch der gesamte Beruf der Krankenschwester (bzw. Pflegers) unter diesen Umständen haram sei. Das wiederum ist nicht der Fall. Lediglich der Einkommensanteil ist verboten, der aus der verbotenen (erzwungenermaßen erfolgten) Tätigkeit herrühre. Hier gibt es nunmehr verschiedene "Ausweichmöglichkeiten". Zum einen kann die Krankenschwester die entsprechende Zeit "nacharbeiten". Zum anderen kann sie über den rechtsrelevanten Vertreter ihres Vorbildes der Nachahmung (Mardscha) eine individuelle Lösung für den Gehaltsanteil ausarbeiten. Das hat uns zwar als Hinweis genügt, da es im Rahmen einiger Grundprinzipien von Fatwas stand, aber es galt noch einen Widerspruch aufzulösen, der in der im deutschen Raum veröffentlichen Fatwa No. 148494 auftauchte. Die Frage lautete:

 

Frage: Wenn eine Krankenschwester neben vielen Halal Tätigkeiten, den Patienten auch Schweinefleisch servieren muss, ist dann das Geld, das sie für diesen Job erhält, halal oder haram?

 

Antwort: Solch einem Job nachzugehen ist verboten und das verdiente Geld dafür ist nicht halal.

 

Die Antwort wurde aus dem Englischen generiert, worin es hieß:

 

Englisch: To have such a job is impermissible and the income earned for it isn't halal.

 

Hier hat es offensichtlich einen kleinen aber feinen Nuancenfehler bei der Übersetzung gegeben, der im "to have" und "job" liegt. Denn es ist nicht der gesamte Beruf gemeint, sondern die Ausführung einer bestimmten Tätigkeit während des Berufes. Bliebe noch die Frage, warum jemand einen Job ausüben sollte, der – wenn auch nur zeitlich geringfügige – Haram-Elemente beinhaltet. Nun, es kann unzählige Gründe geben, warum sich jemand zur Krankenschwester hat ausbilden lassen und diesen Beruf ausübt, worüber wir hier nicht urteilen wollen. Tatsache ist, dass jene Tätigkeit ihr immer Unbehagen bereiten wird. Sie wird versuchen, ihr auszuweichen, so weit es ihr möglich ist. Allein dieses Unbehagen ist eine wunderbare Gnade für die Gesellschaft, daraus zu lernen, dass hier eine Abneigung besteht, die zum Wohl des Patienten ist. Das kann auch deutschen Krankenhäusern nützen.

 

Während in der bisherigen Darstellung sicherlich eine gewisse Übereinstimmung im Verständnis der Befolger von Mardschas bestehen wird, dürfte die Betrachtung im Zusammenhang mit Hartz 4 eher kontrovers sein.

 

Eines vorweg: Es muss nicht zum Schaden für unsere muslimische Gemeinschaft sein, wenn Themen kontrovers diskutiert werden. Vielmehr kann es sogar konstruktiv und hilfreich sein, so lange die Dinge nicht mit der "persönlichen Situation" verknüpft werden. Wenn z.B. jemand – aus welchen Gründen auch immer – Hartz 4 Empfänger ist, dann sollte er nicht aus dieser Situation heraus mitdiskutieren, sondern seine Beiträge sollten genau so gültig sein, wenn er einen aktuell gut bezahlten Job hätte und umgekehrt.

 

Ich vertrete eindeutig die Meinung – und daraus mache ich seit Jahren kein Geheimnis – dass wir Muslime in der deutschen Gesellschaft bestimmte Spielregeln der Gesellschaft einhalten müssen, damit wir dem Islam dienlich sind. Und wenn wir jene Spielregeln nicht einhalten, dann schaden wir dem Islam, und das kann in keinem Fall sinnvoll sein!

 

Der wahrhaft Bedürftige, die Alleinerziehende, die gar keinem Job nachgehen kann, der viel zu wenig Verdienende und deshalb zusätzliche Leistungen beziehende, der Kranke, der Alte, der keinen Job mehr bekommt, derjenige, der Privatinsolvenz anmelden musste, weil er kranke Kinder oder einen Pflegefall versorgt, usw. usf.. alle diese Fälle stehen außerhalb der Diskussion!! Sie sind nicht Gegenstand unseres Themas! Jene Personen haben ein gutes Recht von der Gesellschaft mitgetragen zu werden. Dafür werden schließlich Sozialabgaben von Arbeitern geleistet. Und es ist selbstverständlich, dass solch eine Person von dem Rest der Gesellschaft mitgetragen wird. An dieser Stelle spielt es auch keine Rolle, ob die Gelder eines Staates mit Haram vermischt sind oder nicht. Der Bedürftige hat keine Wahl!

 

Die Fragestellung bezüglich der Herkunft von Sozialleistungen war und wird ausschließlich für diejenigen gestellt, die arbeiten könnten, es aber nicht wollen. Hier stellt sich durchaus die Frage, in wie weit sein Handeln die bessere Lösung bzw. das geringere Übel ist. Dafür ist es notwendig, die Herkunft des Geldes zu analysieren. Dafür ist es notwendig, die Dinge sachlich gegenüberzustellen. Es genügt hierbei auch nicht eine Fatwa aufzuzeigen, die erlaubt Leistungen aus einem Staat anzunehmen, wenn man nicht sicher ist, ob es sich um Halal-Anteile handelt oder nicht. Es wäre ein Kinderspiel nachzuweisen, dass sämtliches Geld dieses Staates nach strengen Kriterien haram ist. Aber darum geht es nicht.

 

Halal und Haram sind im Islam keine Maßstäbe, die von sich aus existieren. Es sind Maßstäbe, die in einem bestimmten Kontext näher zu Allah führen und in einem anderen Kontext von Allah entfernen. Nur darum geht es. Was führt uns zu Allah? Insofern stellen sich für Hartz 4 folgende Fragen, die merkwürdigerweise kaum jemand so gerne seinen Mardscha fragen wird, denn eigentlich kennt man die Antworten schon, bevor man fragt:

 

- Darf man bei den Angaben zu Hartz 4 lügen, da man sonst die Sozialleistung nicht oder nur im geringeren Umfang erhalten würde?

- Darf man neben der erhaltenen Sozialleistung schwarz arbeiten, obwohl schwarz arbeiten ohnehin verboten ist, daran eine Steuerhinterziehung hängt und die Leistungen von Hartz 4 bei zusätzlichen Einnahmen betroffen wären?

- Darf man alle möglichen Tricks anwenden, um zugewiesenen Fortbildungskursen auszuweichen oder 1-Euro Jobs zu entgehen, weil das die nicht angegebene "Nebentätigkeit" beeinträchtigen würde?

- Welchen Stellenwert hat ein Haus, dass ich mir in der Heimat gebaut habe (ohne es hier jemals den Behörden anzugeben), während ich Hartz 4 bezogen habe und nebenbei durch diverse Handelstätigkeiten gut verdient habe?

- Darf ich mehrere Fahrzeuge besitzen, die auf andere Personen angemeldet sind, damit ich sie bei Hartz 4 nicht mit angeben brauche?

 

Ich nehme an, dass manche Geschwister derartige Fragelisten noch sehr lange ergänzen könnten!

 

Liebe Geschwister im Islam, erlaubt mir, dass ich mich an dieser Stelle noch einmal an sie alle direkt wende! Als ich das Thema im Frühjahr eröffnet habe, war es weder meine Absicht, Hartz-4 Empfänger zu kränken, noch die Fatwa-Kultur infrage zustellen! Die Diskussionen danach, die mir zugetragen wurden (und wahrscheinlich habe ich das meiste nicht mitbekommen), haben mir aber verdeutlicht, dass hier ein sehr hoher Informationsbedarf auf der einen Seite und moralische Diskussionen auf der anderen Seite notwendig sind, um unserer Funktion als vorbildhafte Menschen, zu der wir verpflichtet sind, nachzukommen.

 

Wir sind ein Bestandteil dieser Gesellschaft. Unser Wunsch und unsere islamische Moralvorstellung drängen uns dazu, die Gesellschaft zum Guten zu wenden bzw. zu entwickeln. Das Gute beginnt aber nicht beim Nachbarn, sondern bei uns selbst. Wir praktizierenden Muslime sind keine Diebe, keine Lügner, keine Sozialschmarotzer und keines dieser Dinge, die uns eine bestimmte krankhaft den Islam hassende Autorenschaft vorwirft. Gleichzeitig dürfen wir nicht die Augen davor verschließen, dass gerade unter uns, und damit meine ich unter uns Muslimen, viel zu viel Missbrauch in diesem Bereich vorliegt. Zweifelsohne sind es zumeist keine praktizierenden Muslime, sondern Kulturmuslime, aber wir könnten Einfluss auf sie nehmen. Und dazu drängt uns unsere Befreiungstheologie!

 

Hier noch eine vorläufig letzte Fatwa zum Thema. Im gleichen Zusammenhang hatten wir gefragt, ob ein Taxifahrer jemanden zu einer erwiesenermaßen Haram-Stätte (z.B. Bordell oder Disko) fahren darf. Es ist zu beachten, dass das deutsche Gesetz dem Taxifahrer nicht erlaubt, einen Fahrgast abzulehnen mit der Begründung, er würde einen islamisch verbotenen Ort fahren wollen. Auch hier ist die Antwort sehr differenziert ausgefallen. Zwar muss der Taxifahrer nach erlaubten Alternativen suchen. Er kann z.B. eine möglicherweise finanziell lukrative Fahrt einem anderen Taxifahrer übergeben, der es gerne annehmen wird (vorausgesetzt der Fahrgast ist einverstanden). Aber wenn es nicht möglich ist, dann darf der Taxifahrer die Fahrt ausführen und das Geld ist ihm dann halal. Wohlgemerkt gilt das für eine Umgebung, in der er gesetzmäßig gezwungen ist, die Fahrt auszuführen. Die Grenzen sind aber sehr sensibel.

 

Die Fatwas im Islam vom wahren Oberhaupt des Islam sind eine Erleuchtung für die ganze Welt. Und irgendwann werden wir Inschaallah auch darüber diskutieren, ob es heute noch verschiedener Mardschas bedarf, aber das ist ein anderes Thema. Ich wünsche gesegnetes Nachdenken und Gottes Segen bei der Umsetzung.

 

Euer Bruder im Islam

 

yavuz

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#bismillah#

#salam#

 

Mich wuerde mehr interessieren, welch andere geheimnisvolle Istifta sie bzgl. der Krankenschwester erhalten haben? Und weshalb genau diese ausschlaggebende nun geheimgehalten wird?

 

#wasalam#

 

[...]Wie aber ist es in dem Fall, wenn eine Krankenschwester es bei Erwachsenen tun muss? Der Fall unterscheidet sich in mancherlei Hinsicht vom ersten. So sind die Patienten erwachsen und sie haben zudem die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Speisen (darunter auch Vegetarisches).

 

Nach Darlegung aller Details kam die Antwort, dass die "Tätigkeit" des Verteilens von Haram-Essen an Kranke nicht erlaubt ist. Diese Antwort allein war uns nicht hinreichend und eindeutig genug, so dass wir nachhaken mussten, ob dadurch der gesamte Beruf der Krankenschwester (bzw. Pflegers) unter diesen Umständen haram sei[...]

 

#salam#

 

weil da noch nachgefragt werden musste. Es wurde also mitnichten etwas "geheimgehalten". Solche Unterstellungen sind der Aufklärung nicht unbedingt dienlich.

 

#wasalam#

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#bismillah#

#salam#

 

An Schwester Fatima Özoguz:

 

Was meinst du mit

Es wurde also mitnichten etwas "geheimgehalten". Solche Unterstellungen sind der Aufklärung nicht unbedingt dienlich.

 

Wer hätte denn Nutzen davon, etwas geheimhalten zu wollen?

 

 

wasalam

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#bismillah#

Salam,

 

Die Fragestellung bezüglich der Herkunft von Sozialleistungen war und wird ausschließlich für diejenigen gestellt, die arbeiten könnten, es aber nicht wollen. Hier stellt sich durchaus die Frage, in wie weit sein Handeln die bessere Lösung bzw. das geringere Übel ist. Dafür ist es notwendig, die Herkunft des Geldes zu analysieren. Dafür ist es notwendig, die Dinge sachlich gegenüberzustellen. Es genügt hierbei auch nicht eine Fatwa aufzuzeigen, die erlaubt Leistungen aus einem Staat anzunehmen, wenn man nicht sicher ist, ob es sich um Halal-Anteile handelt oder nicht. Es wäre ein Kinderspiel nachzuweisen, dass sämtliches Geld dieses Staates nach strengen Kriterien haram ist. Aber darum geht es nicht. <br style="color: rgb(28, 40, 55); line-height: 19px; background-color: rgb(243, 249, 246); ">Halal und Haram sind im Islam keine Maßstäbe, die von sich aus existieren. Es sind Maßstäbe, die in einem bestimmten Kontext näher zu Allah führen und in einem anderen Kontext von Allah entfernen. Nur darum geht es. Was führt uns zu Allah? Insofern stellen sich für Hartz 4 folgende Fragen, die merkwürdigerweise kaum jemand so gerne seinen Mardscha fragen wird, denn eigentlich kennt man die Antworten schon, bevor man fragt:

 

Ist das Verhalten des Mannes, der seine Familie nicht ernähren möchte, haram oder das Geld? - Diese Frage sollte nicht unbeantwortet bleiben. Es ist ein riesen Unterschied, ob das Verhalten des Mannes haram ist oder das Geld. Das Geld an sich ist nämlich nicht haram. Wenn der Staat herausfindet, dass jemand aus Faulheit nicht arbeitet, ihn dazu auffordert ab sofort arbeiten zu gehen, so ist derjenige nicht dazu verpflichtet das Geld zurückzuzahlen. Deswegen kann das Geld gar nicht haram sein.

 

salam

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#bismillah#

#salam#

 

An Schwester Fatima Özoguz:

 

Was meinst du mit

 

Wer hätte denn Nutzen davon, etwas geheimhalten zu wollen?

 

 

wasalam

#salam#

 

die entsprechende Bemerkung wurde von mir zitiert. Darauf bin ich nur eingegangen.

 

#wasalam#

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Bismihi Ta'ala,

Assalamu Alaikum,

 

der Thread wurde in diesen Bereich verschoben, da das Thema etwas fein ist und um klar zu stellen, dass es sich hier lediglich um eine sachliche Diskussion handelt. Lasst uns das Thema in einer ruhigen und sachlichen Atmosphäre behandeln.

 

Wassalam

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Muhsin ibn Batul

#bismillah#

#salam#

 

Es wäre ein Kinderspiel nachzuweisen, dass sämtliches Geld dieses Staates nach strengen Kriterien haram ist. Aber darum geht es nicht.

Es waere schoen, wenn wir dieses Thema naeher behandeln koennten, denn durch diese Aussage, waere es fuer uns alle verboten irgendeine staatliche Leistung anzunehmen, ob Kindergeld, Bafoeg usw.

 

Hier noch eine vorläufig letzte Fatwa zum Thema. Im gleichen Zusammenhang hatten wir gefragt, ob ein Taxifahrer jemanden zu einer erwiesenermaßen Haram-Stätte (z.B. Bordell oder Disko) fahren darf. Es ist zu beachten, dass das deutsche Gesetz dem Taxifahrer nicht erlaubt, einen Fahrgast abzulehnen mit der Begründung, er würde einen islamisch verbotenen Ort fahren wollen. Auch hier ist die Antwort sehr differenziert ausgefallen. Zwar muss der Taxifahrer nach erlaubten Alternativen suchen. Er kann z.B. eine möglicherweise finanziell lukrative Fahrt einem anderen Taxifahrer übergeben, der es gerne annehmen wird (vorausgesetzt der Fahrgast ist einverstanden). Aber wenn es nicht möglich ist, dann darf der Taxifahrer die Fahrt ausführen und das Geld ist ihm dann halal. Wohlgemerkt gilt das für eine Umgebung, in der er gesetzmäßig gezwungen ist, die Fahrt auszuführen. Die Grenzen sind aber sehr sensibel.

 

Zum einen waere es schoen, wenn Istifta komplett in ihrer Ursprungsform und eventuell mit Ursprungssprache gepostet werden koennen und nicht einfache Zusammenfassungen, nur damit wir sehen koennen, welche Details noch hinzugefuegt wurden, die wir uebersehen hatten.

 

Zum zweiten muss man hier fragen: wurde in der Frage angegeben, dass diese Person, die Moeglichkeit hat staatliche Hilfen zu beziehen? Dieses Detail koennte sehr viel in der Antwort aendern.

 

#wasalam#

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Salam alaikum

 

es gibt immer generelle Fatwas aber jeder hat das REcht seinen eigenen Fall präzise mit allen Punkte und HInweisen seinem Marja darzulegen und es kann dann durchasu sein, dass die Antwort dann von der "Allgemein Regelung " abweicht, weil eben viel mehr Faktoren berücksichtigt und hinterfragt wurden. Wer also ernsthaft in so einem Dilemma steckt kann seine Frage ja seinem Marja stellen. Ich finde übrigens die Fatwa zur Kindergärtnerin sehr sehr wichtig, auch wenn sie vielleicht jetzt einen Einzelfall darstellt aber sie ist Wegweisend. Es ist schön, dass nach so langem Warten klare Antworten kamen. Man sollte nicht immer so pauschal alles verurteilen oder erlauben. Viele Fälle haben so präkäre Einzelheiten, dass wir überhaupt gar nicht daran denken sollten, selbst "eine Fatwa" gemäss gelesener Fatwa abzugeben. Gerade deshalb rate ich jedem wenn er ein Anliegen hat seine Situation so präzise wie möglich darzustellen damit eben keine Missverständnisse vorkommen oder eben eine Allgemeingültige Antwort kommt. Ich gebe ein Beispiel. Zu Zeiten von Saddam Hussein war Sport durch die Meisten Gelehrten verboten. Jetzt würde man sagen, dasist doch Quatsch, das hat ja gar keinen Hintergrund. Aber jeder weiss, was mit Sportlern im Irak wenn sie keine gute Leistung gebracht haben passierte. HÄtte man aber z.B nur gefragt" ist Sport erlaubt" dann wäre mit Sicherheit die Fatwa anders gewesen als hätte man gefragt " ist Sport under der HErrschaft Saddam Husseins erlaubt, wenn man weiss, dass man wegen schlechter Leistung hingerichtet werden kann"?

Diese Diskussion und auch der Artikel von Bruder Yavuz sollte uns anhalten, Fragen an unsere Marja wenn sie spezifisch sind auch genau und präzise genug zu formulieren, damit eben keine Missverständnisse kommen, die wir selbst dann verschulden.

 

wa salam

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#salam#

 

Da gebe ich dir recht Schwester Zahra,

 

es wäre aber schön und wichtig zu erfahren, wie bereits von Bruder Muhsin ibn Batul erwähnt.

 

 

Zum einen waere es schoen, wenn Istifta komplett in ihrer Ursprungsform und eventuell mit Ursprungssprache gepostet werden koennen und nicht einfache Zusammenfassungen, nur damit wir sehen koennen, welche Details noch hinzugefuegt wurden, die wir uebersehen hatten.

 

Wa Salam

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#bismillah#

Assalamu Alaikum,

 

Nach Darlegung aller Details kam die Antwort, dass die "Tätigkeit" des Verteilens von Haram-Essen an Kranke nicht erlaubt ist. Diese Antwort allein war uns nicht hinreichend und eindeutig genug, so dass wir nachhaken mussten, ob dadurch der gesamte Beruf der Krankenschwester (bzw. Pflegers) unter diesen Umständen haram sei. Das wiederum ist nicht der Fall. Lediglich der Einkommensanteil ist verboten, der aus der verbotenen (erzwungenermaßen erfolgten) Tätigkeit herrühre. Hier gibt es nunmehr verschiedene "Ausweichmöglichkeiten". Zum einen kann die Krankenschwester die entsprechende Zeit "nacharbeiten". Zum anderen kann sie über den rechtsrelevanten Vertreter ihres Vorbildes der Nachahmung (Mardscha) eine individuelle Lösung für den Gehaltsanteil ausarbeiten. Das hat uns zwar als Hinweis genügt, da es im Rahmen einiger Grundprinzipien von Fatwas stand, aber es galt noch einen Widerspruch aufzulösen, der in der im deutschen Raum veröffentlichen Fatwa No. 148494 auftauchte. Die Frage lautete:

 

Frage: Wenn eine Krankenschwester neben vielen Halal Tätigkeiten, den Patienten auch Schweinefleisch servieren muss, ist dann das Geld, das sie für diesen Job erhält, halal oder haram?

 

Antwort: Solch einem Job nachzugehen ist verboten und das verdiente Geld dafür ist nicht halal.

 

Die Antwort wurde aus dem Englischen generiert, worin es hieß:

 

Englisch: To have such a job is impermissible and the income earned for it isn't halal.

 

Hier hat es offensichtlich einen kleinen aber feinen Nuancenfehler bei der Übersetzung gegeben, der im "to have" und "job" liegt. Denn es ist nicht der gesamte Beruf gemeint, sondern die Ausführung einer bestimmten Tätigkeit während des Berufes. Bliebe noch die Frage, warum jemand einen Job ausüben sollte, der – wenn auch nur zeitlich geringfügige – Haram-Elemente beinhaltet. Nun, es kann unzählige Gründe geben, warum sich jemand zur Krankenschwester hat ausbilden lassen und diesen Beruf ausübt, worüber wir hier nicht urteilen wollen. Tatsache ist, dass jene Tätigkeit ihr immer Unbehagen bereiten wird. Sie wird versuchen, ihr auszuweichen, so weit es ihr möglich ist. Allein dieses Unbehagen ist eine wunderbare Gnade für die Gesellschaft, daraus zu lernen, dass hier eine Abneigung besteht, die zum Wohl des Patienten ist. Das kann auch deutschen Krankenhäusern nützen.

 

Ich möchte zunächst einmal betonen, dass wir diese Diskussion als Brainstorming ansehen sollten, die uns hilft die Fatwas auf die Realität anzupassen und zu verstehen. Kreative Lösungsansätze sind immer willkommen, solange sie im Rahmen der Prinzipientreue bleiben. Und ich bin überzeugt, dass wir alle keineswegs beabsichtigen, diesen Rahmen zu verlassen.

 

Ich habe daher einige Punkte, die ich ansprechen möchte:

  1. Wenn die Fatwa (bzw. die Fatwas) in Textform vorliegt, wäre es wünschenswert, sie in ihrer Original-Form zu veröffentlichen, damit jeder darüber nachdenken kann, vor allem weil die Beschreibung, so wie ich es verstanden habe, auf viele weitere Jobs übertragbar wäre.
  2. Selbst wenn nur die Teiltätigkeit haram wäre, stellt sich die Frage, ob man hier nicht mehrere Fälle unterscheiden muss. Es hängt ja vom Vertrag ab und von der Absicht und Wissen vor Abschluss des Vertrags. Man gibt ja beim Abschluss des Vertrags sein Einverständnis etwas bestimmtes zu tun.
  3. Das mit dem "Zwang" ist nicht eindeutig. Hier wird man nicht gezwungen eine bestimmte Arbeit zu tun, damit man entschuldigt ist, sondern man wird nur bedingt gezwungen: Um diesem Job nachgehen zu dürfen, muss man so und so tun, sonst wird man "gefeuert". Aber den Job selbst muss man ja nicht nachgehen. Außerdem einen solchen bedingten Zwang gibt es bei allen Jobs, die auf einen Vertrag basieren.
  4. Basierend auf Punkt 3 ist die Tätigkeit des Servierens von Haram-Essen haram. Daher auch wenn man den verbotenen Geldanteil nicht nimmt und dann nacharbeitet, begeht man durch das Servieren von Haram-Essen dennoch etwas, was Haram ist. Daher ist die im Text vorgeschlagene Lösung nicht vollständig.
  5. Wie kann man festlegen, welchen Geldanteil das Servieren der Haramspeisen hat? Ist der Maßstab überhaupt die Zeit, die dafür notwendig ist? Mit welcher Rechtfertigung?

 

Wassalam

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#salam#

Ich weiß nicht, ob ein "Brainstorming" hier noch sinnvoll ist, denn, wie im Text vorgeschlagen, sollte man für die Klärung individueller Detailfragen den Stellvertreter des Waliyul amr kontaktieren, der legt dann auch fest, welcher Geldanteil für welche Haram-Tätigkeit anfällt , welcher Maßstab dafür angelegt wird usw.

 

#wasalam#

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#bismillah#

Assalamu Alaikum,

 

Dass man nach individuellen Lösungen beim Marja suchen kann, ist vom Anfang an deutlich. Schon bevor es diese Diskussion gibt. Daher denke ich schon, dass hier "brain storming" notwendig ist, wenn man allgemeine Empfehlungen und Urteile fällen will, auch wenn in einem eingeschränkten Rahmen. Wenn nicht, dann war die Diskussion vom Anfang an nicht notwendig. Im Text stand z.B., dass man die Zeit nacharbeiten kann. Das heißt, die Zeit wurde als Maßstab gelegt. Und dies ist ja nur ein Aspekt der genannten Punkte. Dass die Tätigkeit des Servierens an sich haram ist, wurde beispielsweise nicht genügend beleuchtet oder behandelt.

 

Wassalam

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Grüß Gott zusammen,

 

ich möchte dem Gesagten nichts Neues hinzufügen. Die Position, die Bruder Dr. Yavuz Özoguz darstellte, verbindet aus meiner Sicht die Grundsatzaussagen und erscheint mir vollständig und rational.

 

Denn die hier oft aufgemachte Alternative ist meiner Ansicht nach nicht logisch zwingend. Um euch die Möglichkeit zu geben, mich zu verbessern, möchte ich meinen Schluss kurz begründen.

 

Die oft genannte Alternative lautet: "Arbeit mit haram-Anteil ODER von Sozialleistungen leben"

 

Das Problem aber ist: Die Inanspruchnahme von Sozialleistungen beruht auf einem gesetzlichen Anspruch. Die Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich aus dem deutschen Gesetz. Das staatlichen Gesetz, seine Rechte, Voraussetzungen und Pflichten, sind meines Wissens nach "bestätigte Gebote". Im Gesetz ist grundsätzlich (d.h. außer in krassen Fällen soweit ich weiß, zB Menschenwürde im Sinne der deutschen Rechtsprechung, dies müsste man näher prüfen) die Bereitschaft zur Annahme von jeder zumutbaren Arbeit Bedingung für die Gewährung von Sozialleistungen. Dieser Maßstab des dt. Gesetzes deckt sich nicht mit dem Haram-Verbot.

Das haram-Verbot bleibt dabei unangetastet, aber wer Sozialleistungen erhalten möchte muß aus islamischer Sicht auch die Bedingungen des dt. Gesetzes erfüllen. Niemand wird zur haram-Arbeit gezwungen. Fazit: Wer irgendeine "zumutbare" Arbeit ablehnt, hat keinen Anspruch auf Leistung - auch aus islamischer Sicht. Ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht grundsätzlich nicht, außer man findet gar keine Arbeit im Sinne des deutschen Gesetztes.

 

Aus dem Gesagten ergeben sich daher zwei Alternativen:

 

1. Grundsätzliche Bereitschaft für jede "zumutbare" Arbeit mit der Möglichkeit zum Bezug von Sozialleistungen ODER Sozialleistungen betrügerisch beziehen ohne Anspruch darauf.

Der zweite Fall ist ungesetzlich und scheidet aus, weil er auch dem Islam widerspricht. Die Nichtschädigung anderer ist uns ein Gewinn.

 

 

رسولُ اللهِ‏ِ (صَلَّيَ اللهُ عَلَيهِ وَ آلِهِ) : كُفَّ أذاكَ عنِ النّاسِ ؛ فإنّهُ صَدَقةٌ تَصّدَّقُ بها عَلى نَفْسِك

 

Etwa:

The Prophet (SAWA) said, 'Abstain from harming others for this is your charity towards yourself.'[bihar al-Anwar, v. 75, p. 54, no. 19]

Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte: 'Enthalte dich der Schädigung anderer, weil dies deine Wohltätigkeit dir selbst gegenüber ist'

Scale of Justice (entnommen aus: Mizan al-Hikmah), 2009, S. 27

 

 

 

Im Ergebnis bleibt - anders gesagt - nur die folgende Alternative zwischen zwei Verhaltensweisen bestehen:

 

2. Bereitschaft für spezielle Arbeit mit Haram-Anteilen und Einkommen daraus und unter Umständen Sozialleistungen beziehen ODER pauschal Nichtarbeiten ohne Bezug von Sozialleistungen und ohne weiteres Einkommen.

 

Abhängig vom Grad des haram-Anteils wird man hier wohl grundsätzlich sagen können, dass der letzte Fall einen größeren Schaden für einen selbst und die Gemeinschaft mit sich bringt im Vergleich zu den meisten Varianten im Verhalten, zumal wenn man die Möglichkeit der Ausgleichshandlungen bei haram-Einkünften berücksichtigt. Was der Einzelne tragen kann, muss er selber feststellen - auch darauf wurde hingewiesen.

 

Eigentlich ist es unnötig soviel Worte zu verlieren, ich habe es mir trotzdem erlaubt. Möge bald eine Zeit kommen, in der uns das Wissen einfacher "serviert" wird :)

 

 

 

Zum Nachdenken möchte ich noch dies ergänzen:

 

1. Kritik daran, vorschnell nach einem Bedürfnis zu fragen

 

الإمامُ عليٌّ (عَلَيهِ الّسَلامُ) : امْنُنْ على مَن شِئْتَ تَكُنْ أميرَهُ ، واحْتَجْ إلى مَن شِئْتَ تَكُنْ أسيرَهُ ، واسْتَغْنِ عَمّن

شِئتَ تَكُنْ نَظيرَهُ.

 

Etwa:

Imam Ali (AS) said, ‘Grant to whomsoever you please and you will be his emir; ask your need from whomsoever you please and you will be his prisoner; be free of need from whomsoever you please and you will be his equal.’[al-Khisal, p. 420, no. 14]

 

Imam Ali (Friede sei mit ihm) sagte, 'Gib wem immer es dir beliebt und du wirst sein Fürst sein; frag bei wem auch immer es dir beliebt nach deinem Bedürfnis und du wirst sein Gefangener sein; sei frei von Bedürfnissen von wem auch immer es dir beliebt und du wirst ihm ebenbürtig seien.' [al-Khisal, S. 420, Nr. 14 (vgl. Scale of Justice, S. 316)]

 

 

 

2. Die Schwierigkeit der Suche nach dem Erlaubten (Halal)

 

الإمامُ الصّادقُ (عَلَيهِ الّسَلامُ) : مُجادَلَةُ السُّيوفِ أهْوَنُ من طَلَبِ الحَلالِ .

 

Etwa:

Imam al-Sadiq (AS) said, ‘Sword-combat is easier than seeking the lawful.’[al-Kafi, v. 5, p. 161, no. 1]

Imam -Sadiq (Friede sei mit ihm) sagte, 'Schwertkampf fällt leichter als die Suche nach dem Erlaubten' [al-Kafi, v. 5, p. 161, Nr. 1 (vgl. Scale of Justice, S. 310)]

 

 

 

Fazit: Wer schlau ist, hält sich an seinen Rechtsgelehrten.

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#salam#

Abhängig vom Grad des haram-Anteils wird man hier wohl grundsätzlich sagen können, dass der letzte Fall einen größeren Schaden für einen selbst und die Gemeinschaft mit sich bringt im Vergleich zu den meisten Varianten im Verhalten, zumal wenn man die Möglichkeit der Ausgleichshandlungen bei haram-Einkünften berücksichtigt. Was der Einzelne tragen kann, muss er selber feststellen - auch darauf wurde hingewiesen.

 

Das ist schon eine sehr gewagte Meinung die du hast.

Denn anderen Menschen bei Haram zu Unterstutzen fällt auch unter ( Nichtschädigung anderer ist uns ein Gewinn.)

 

Allah swt weiß am besten was schwerer wiegt.

 

 

An alle die Wissen zu diesen Thema besitzen,

 

Prophet Muhammad (s) sagte: „Nach Wissen zu streben ist eine Pflicht für jeden Muslim, Mann und Frau. Darum strebt nach Wissen, wo es zu finden ist, und erfragt es von all denen, die es besitzen.“

 

Imam Hassan (a.s) sprach: "Gib dein Wissen an die anderen weiter und eigne dir das Wissen der anderen an.“

(Bihar-ul-Anwar, B.75, S.111)

 

Allah swt weiß am besten, was jener erhält der Wissen besitzt und es nicht weiterreicht.

 

 

Wa Salam

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#bismillah#

Assalamu Alaikum,

 

@Student:

danke für deinen Beitrag.

 

Es wurde vom Anfang an gesagt, dass es haram ist betrügerisch Hilfe vom Staat zu beziehen. Diese Hilfe ist jedoch an sich erlaubt. Und es gibt sicherlich viele Fälle, in denen Menschen (auch wenn nicht krank oder alt) staatliche Hilfe wie Hartz IV nehmen dürfen. Zu diesen Menschen gehören auch Muslime. Auf der anderen Seite ist es ausdrücklich haram Jemanden (religionsrechtlich erwachsenen) Haram-Essen (als Speise) zu geben. Wenn jetzt Jemand meint, dass es für Person X haram ist Hartz IV zu nehmen, dann ist der richtige Schluss nicht, dass sie lieber eine Arbeit mit Haram-Elementen ausüben sollte. Denn dafür gibt es keinen religionsrechtlichen Anhaltspunkt. Es gibt eine dritte Möglichkeit, nämlich nach Halal-Arbeit zu streben und da sollte man den von dir erwähnten Hadith nicht falsch verstehen. Imam Sadiq (a.s) wollte uns nicht zum Verzweifeln bringen. Es geht in diesem Hadith um mehrere Aspekte, die mit dem Streben nach Halal verbunden sind. Der Imam wollte die Größe der Verantwortung, die wir in dieser Hinsicht tragen, unterstreichen.

 

Imam Ali (a.s) sagte.: O Händler, (Lernt) Fiqh dann (betreibt) Handel, (Lernt) Fiqh dann (betreibt) Handel, (Lernt) Fiqh dann (betreibt) Handel, Bei Allah die Zinsen in dieser Ummah sind versteckter als die Geräusche einer Ameise auf einem flachen breiten Stein. Der Händler ist ein Frevler und Frevler sind im Feuer außer denen die das Rechte nehmen und das Rechte geben.

 

Wassalam

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@Issa , sicherlich besteht in aller Regel eine größere Zahl an Alternativen, als die hier in der bisherigen Diskussion gegenübergestellten. Man darf keine Angst um seine Versorgung haben. Wer einmal gesehen hat, wie tief jemand mitsamt seiner von ihm ernährten Familie sinken kann allein durch eine schädliche Arbeit, würde sicherlich immer eine solche meiden und segensreiche Einkünfte anstreben. Da alle Regeln auf den Schutz der Würde abzielen, widersprechen sie sich natürlich nicht und es gibt immer eine Alternative zur Selbsterniedrigung, wenn man mitdenkt. Derjenige, der aber eine Vereinbarung zB mit einer Behörde schließt, die er nicht halten kann, gefährdet sich eben selber. Muss er das? Wie 3aliy sagte, muss sowas nicht sein, da es immer den Weg gibt, sich eine bessere Arbeit zu suchen, und Suchen geht immer. Man sollte also nicht Dritte die Kosten tragen lassen für eigene Fehlentscheidungen - zB bei der Berufswahl - und seine ihm geschenkte und zu verantwortende Freiheit leugnen, seine Lage selbst zu verbessern, was aber unterbleibt, wenn man allein eine Alternative sehen möchte und (irrtümlich) allen Herausforderungen dadurch ausweichen möchte, indem man sich zu Lasten anderer versorgen lässt.

Im Regelfall kann man sich also einfach einer Halal-Arbeit zuwenden, wie wir gemeinsam sagen. Wenn ich die Diskussion richtig mitverfolgt habe, wurde von dem Gedanken ausgegangen, dass einige ihre Freiheit und Möglichkeiten aber nicht sehen. Für genau diese habe ich gesagt, gibt es nur noch ihre (beschränkte) Alternative: "Bereitschaft für spezielle Arbeit mit Haram-Anteilen und Einkommen daraus und dann unter weiteren Umständen Sozialleistungen beziehen ODER pauschal Nichtarbeiten (weil keine bessere Arbeitsmöglichkeit angestrebt wurde) ohne Bezug von Sozialleistungen (weil ihr Bezug grds. ein Bemühen voraussetzt) und ohne weiteres Einkommen." Innerhalb dieser von den Adressaten selbstgewählten Alternative komm ich zu dem Schluß, dass wir "wohl grundsätzlich sagen können, dass der letzte Fall einen größeren Schaden" bedeutet. Damit meine ich, daß man sich nicht zum Bettler machen soll oder darf (um wie Diogenes irgendwann in einem Faß zu hausen) - die Aufgabe der Würde ist gar keine realistische Alternative. Derjenige, der sich im Arbeitsleben letztlich aus eigener Wahl mit haram-Tätigkeiten begnügt, handelte doch widersprüchlich, wenn er sich dann erst beim Bemühen um Sozialleistungen ganz wählerisch in Bezug auf die Auswahl von Arbeitsmöglichkeiten gibt. Halal nicht konsequent suchen um dann Halal komfortabel einzufordern - beides passt nicht zusammen und man kann nicht sagen, dass Gott uns keine erlaubten und erreichbaren Alternativen zu Haram-Arbeit gegeben hätte in seinem Land, um einen Lebensunterhalt zu erwirtschaften.

Vielleicht lässt sich mein Standpunkt jetzt besser verstehen. Danke insbesondere 3aliy für seine schöne Anmerkung zum Hadith.

 

Noch ein Gedanke zum Ausnahmefall, dass man in die schwierige Lage kommt, Hilfe annehmen zu müssen, womit die Gefahr der Erniedrigung verbunden ist. Eine kleine Erleichterung findet sich nach einer kurzen Recherche in einer Klausel der Sozialrechts-Vereinbarung mit der Behörde, wonach man keine Sanktionierung befürchten muss (ALG I, II), wenn man einen "wichtigen Grund" vorweisen kann (31 SGB II, § 144 SGB III), der vorliegt, wenn ein "Grundrecht wesentlich beeinträchtigt wird (z. B. die Religionsfreiheit ...)" (Punkt 9.1. der Durchführungsanweisung zu 144 SGB III), was man mit seinem Vertragspartner gegebenenfalls rational besprechen sollte. Von einer weiten Auslegung der Ausnahmeregelung kann man nicht ausgehen.

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