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Zeitehe noch gültig, trotz Regelbruch?


Samidin

Empfohlene Beiträge

Salam Aleykum liebe Geschwister im Islam,

 

neulich war ich in einer schiitischen Moschee beim Gebet. Nach dem Gebet haben wir uns hingesetzt und über Allah und die Welt gesprochen, dabei kamen ein paar Frage auf, auf die keiner eine Antwort hatte.

 

Frage 1)

Wenn eine Regel/Bedingung von beiden Seiten wohl wissend gebrochen wird, welche beide Parteien im einvernehmen aufgestellt haben, ist die Zeitehe dann noch gültig oder muss diese dann erneuert werden?

 

Frage 2)

Kommen Tiere eigentlich ins Paradies?

 

Frage 3)

Darf man als Muslim Organe nach seinem Tod spenden?

 

Frage 4)

Darf man hinter Sunniten (die vier Rechtsschulen) oder hinter Wahabiten beten????

 

Ich bedanke mich im vorhinein für die Antworten.

 

Wa Salam

 

Danke

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Frage 4)

Darf man hinter Sunniten (die vier Rechtsschulen) oder hinter Wahabiten beten????

 

Auf Frage 4 gab es schon antworten, jedoch unterschiedliche :D

Würde gerne wissen, welche Meinung es unter den Gelehrten gibt!?!?!?

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#bismillah#

#salam#

 

Frage 1)

Wenn eine Regel/Bedingung von beiden Seiten wohl wissend gebrochen wird, welche beide Parteien im einvernehmen aufgestellt haben, ist die Zeitehe dann noch gültig oder muss diese dann erneuert werden?

 

Meinst du die Regel kein GV miteinander zu haben? Wenn beide während der Zeitehe sich umentscheiden, dann bleibt die Zeitehe gültig und muss nicht erneuert werden, wobei man darauf achten muss, dass die Voraussetzungen für die Gültigkeit der Zeitehe erfüllt sein müssen. (Z.B. das Einholen der Erlaubnis des Vaters.)

 

Frage 2)

Kommen Tiere eigentlich ins Paradies?

 

Tieren wird weder Gutes, noch Schlechtes angerechnet. Sie werden am Tag des Jüngsten Gerichts versammelt, um Rechenschaft abzulegen, da Allah (swt) gerecht ist und z.B. jedem sein Recht gibt, falls es ihm auf Erden genommen wurde. Danach werden sie zu Staub(, wobei dies nicht 100% bewiesen ist, aber man nimmt es an).

 

Es gibt besondere Tiere, die das Paradies betreten werden, wie z.B. das Pferd "Dhuljannah" von Imam Hussein #as#.

 

Frage 3)

Darf man als Muslim Organe nach seinem Tod spenden?

 

Eine Fatwa von Imam Khamenei:

 

F. 212: Ich möchte meine (Körper-)Glieder spenden und meinen Körper (bereit stellen, um ihn) nach meinem Ableben (zu) nutzen. Und ich habe den Verantwortlichen meinen Wunsch bekanntgegeben. Dann haben sie mich aufgefordert, dieses im Testament zu registrieren und die Erben darüber zu informieren. Bin ich dazu berechtigt?

 

A: Die Nutzung einiger Glieder des Körpers eines Verstorbenen, um diese in den Körper einer anderen Person einzupflanzen, um ihr Leben zu retten oder ihre Krankheit zu behandeln, ist zulässig, und es besteht keine Hindernis zum testamentarischen Festhalten davon mit Ausnahme der Glieder, bei deren Abtrennung vom Körper des Verstorbenen die Bezeichnung der Verstümmelung gültig ist, oder deren Amputation die Entwürdigung der Unantastbarkeit des Verstorbenen gemäß dem Brauch bewirkt.

 

Frage 4)

Darf man hinter Sunniten (die vier Rechtsschulen) oder hinter Wahabiten beten????

 

Hinter Sunniten darfst du beten, wenn es der Einheit zwischen Sunniten & Schiiten dient. Hinter Feinden der Ahl-ul-Bayt #as# jedoch nicht, wobei dies nicht auf alle Wahabiten zutrifft.

 

#salam#

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#bismillah#

#salam#

 

Man darf nur die Organe spenden, die, wenn man sie entnimmt, keine Entwürdigung beim Toten verursachen, sodass er gemäß des Brauchs wie ein "Verstümmelter" aussieht. Wenn man die inneren Organe entnimmt, dann ist das von außen eigentlich nicht erkennbar, weshalb diese z.B. für das Spenden erlaubt wären.

 

#salam#

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