shi3at 3aly 96 Geschrieben 2. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2011 salam 3aleikum lieber Bruder/liebe Schwester, ich habe eine Frage bezüglich des Monats Ramadan: ist es verpflichtend die Absicht zum Fasten im Monat Ramadan zu machen? Ist das Fasten ungültig wenn ich keine Absicht mache, sondern ich mir nur bewusst bin, dass der Monat Ramadan beginnt und ich ihn fasten will? Wie sieht es bei freiwilligen Fasten aus? muss ich da auch eine Absicht haben diese zu fasten? reicht es da auch nicht wenn ich einfach nur sage/denke dass ich beispielsweise am tag x fasten will? kheir inshallah! wa salam Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Naynawa 693 Geschrieben 2. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2011 Die Absicht zum Fasten ist Pflicht. Die Absicht wird im Herzen gefasst und bedarf keiner mündlichen Formulierung. Es reicht nur eine Fastenabsicht für den ganzen Monat Ramadan. aus http://al-shia.de/furuuddin/richtlinienfasten.htm Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Mumin 2 Geschrieben 2. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2011 Hätte diesbezüglich auch eine Frage: Ich wusste nicht, dass der Monat Ramadan nach dem ehrenwerten Khamenei am 2. August beginnt und habe diese Absicht vor dem Morgengebet des 1. August gefasst - ist mein Fasten und die Niyya nachwievor gültig? Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Muhsin ibn Batul 799 Geschrieben 2. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2011 Wie meinst du das, Bruder? Du dachtest das schon am 1. August der Monat beginnt und hast dann aber die Absicht gehabt den ganzen Monat zu fasten? Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Mumin 2 Geschrieben 2. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2011 So war es. Also an sich müsste dies doch noch gültig sein, einen Tag zu früh die Absciht im Herzen zu fassen müsste dies doch nicht ungültig machen, schließlich war es ja nicht ein Tag zu spät, oder nicht? Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Muhsin ibn Batul 799 Geschrieben 2. August 2011 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2011 Dein Fasten am 1. August müsste ungültig sein, weil du mit der Absicht für Monat Ramadan gefastet hast, vielleicht zählt es ja als Mustahab Fasten weil du es nicht wusstest, das weiß nur Allah swt Allerdings dein restliches Fasten müsste kein Problem sein, weil du ja die Absicht verinnerlicht hast, für den ganzen Monat zu fasten. Im Endeffekt sollte man sich auch nicht verrückt machen. Jeder weiß wieso er fastet und was er gerade tut und Monat Ramadan ist, man muss sich nichts einflüstern lassen. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
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