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Absicht zum Fasten


shi3at 3aly

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salam 3aleikum lieber Bruder/liebe Schwester,

 

ich habe eine Frage bezüglich des Monats Ramadan: ist es verpflichtend die Absicht zum Fasten im Monat Ramadan zu machen? Ist das Fasten ungültig wenn ich keine Absicht mache, sondern ich mir nur bewusst bin, dass der Monat Ramadan beginnt und ich ihn fasten will?

 

Wie sieht es bei freiwilligen Fasten aus? muss ich da auch eine Absicht haben diese zu fasten? reicht es da auch nicht wenn ich einfach nur sage/denke dass ich beispielsweise am tag x fasten will?

 

kheir inshallah!

 

wa salam

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#bismillah#

#salam#

 

Hätte diesbezüglich auch eine Frage: Ich wusste nicht, dass der Monat Ramadan nach dem ehrenwerten Khamenei am 2. August beginnt und habe diese Absicht vor dem Morgengebet des 1. August gefasst - ist mein Fasten und die Niyya nachwievor gültig?

 

#wasalam#

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#bismillah#

#salam#

 

So war es. Also an sich müsste dies doch noch gültig sein, einen Tag zu früh die Absciht im Herzen zu fassen müsste dies doch nicht ungültig machen, schließlich war es ja nicht ein Tag zu spät, oder nicht? :)

 

#wasalam#

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Muhsin ibn Batul

#bismillah#

#salam#

 

Dein Fasten am 1. August müsste ungültig sein, weil du mit der Absicht für Monat Ramadan gefastet hast, vielleicht zählt es ja als Mustahab Fasten weil du es nicht wusstest, das weiß nur Allah swt :)

 

Allerdings dein restliches Fasten müsste kein Problem sein, weil du ja die Absicht verinnerlicht hast, für den ganzen Monat zu fasten. Im Endeffekt sollte man sich auch nicht verrückt machen. Jeder weiß wieso er fastet und was er gerade tut und Monat Ramadan ist, man muss sich nichts einflüstern lassen. :)

 

#salam#

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