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Reisen für das Studium und die Arbeit


Muhsin ibn Batul

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Muhsin ibn Batul

Istifta Nr.: 142376

Frage: Ich arbeite und studiere zur gleichen Zeit. In der gleichen Stadt in der meine Arbeit ist ist auch meine Universität. Ich gehe abwechselnd einen Tag zur Uni und einen zur Arbeit. Wenn nun der Tag eintritt, an dem ich zur Uni gehe, bete ich dann verkürzt oder bete ich an allen Tagen normal?

Antwort: Während der Reise für das Studium gilt der Student als Reisender, d.h. die Gebete sollten verkürzt verrichtet werden und das Fasten ist ungültig. Außer man hat die Absicht dort 10 Tage zu verbringen oder in dieser Angelegenheit zu einem anderen Mujtahid zu wechseln, welcher der Ansicht ist, dass das Gebet normal verrichtet werden kann und das Fasten erlaubt ist, während solch einer Reise. Daher, wenn deine Reise prinzipiell für das Studium gedacht ist, so gilt es als Reise für das Studium, selbst wenn du ein wenig Arbeit währenddessen haben solltest.

 

Allerdings wenn deine Reise prinzipiell für die Arbeit ist, jedoch ebenso für das Studium, so (ist das Urteil), dass wenn du mindstens alle 10 Tage einmal eine religiöse Entfernung (22,5 Km) reist und du nicht an einem bestimmten Ort bist, so verrichtest du das Gebet normal und das Fasten ist gültig auf dem Weg und am Zielort, außer während der ersten und zweiten Reise. Danach, wenn du an einem bestimmten Ort für 10 Tage oder mehr bist, so musst du bei der ersten Arbeitsreise verkürzt beten und danach normal.

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