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Menschen mit einer Geistlichen Behinderung


Sofie

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Ich Betreue einen Patient von mir der ist 22 Jahre Alt und hat eine Geistliche Behinderung...der ist leider wie ein 3 Jähriges Kind. Er kann nicht Sprechen außer: Ja,seinen Namen und meinen Namen und er legt immer gerne seinen Kopf an meine Schulter, wenn er Traurig ist und wenn er unruhig wird, dann nehme ich den auch immer im Arm, damit er sich beruhigen tut, denn er ist gefährdet an Anfällen....

Er hängt so sehr an mir und ich könnte ihn nicht von mir Abweisend, denn ich bin seine Bezugsperson, aber meine Frage und große Angst ist, ob es Haram ist, was ich da tue??

 

Darf ich einen Menschen an einer Geistlich Behinderung überhaupt Anfassen, da ich Kopftuch trage??

 

 

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Salam Alekum Schwester,

 

also ich habe jetzt keine Fatwa,aber ich denke ob du jetzt Kopftuch trägst oder nicht ist nicht relevant,sondern das du muslimin bist :)

Auch denke ich, dass es muslimische Ärztinnen gibt. Die Behandeln ja auch und müssen den Patienten anfassen. Ich denke und hoffe auch nicht das es Haram sein sollte mit der Absicht ihm zu helfen. Da er im geistigen Alter von 3 Jahren ist, dürften es ja auch keine falschen Gedanken sein, die Nähe zu suchen (wie ein kleines Kind eben).

 

Inshallah gibt es hier noch jemand,der das belegen kann...bin auch sehr gespannt weil meine Ausbildung auch in dem Bereich ist :D

 

Wasalam Mina

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#bismillah#

 

#wasalam#

 

Der Mensch mit der Behinderung kann natürlich nichts dafür dass er es ist, und ich denke darin besteht kein Problem, da er ja behindert ist und fast nichts mitbekommt oder dass du ihn irgendwie reizen könntest usw. Auserdem hilfst du ja diesem Menschen, dasselbe wenn du im Krankenhaus arbeiten würdest, und du hast Patienten und bei der Operation musst sie auch berühren.

 

Insha Allah habe ich deine Frage beantwortet, und möge Allah swt mir verzeihen wenn ich was falsches sagte.

 

#salam##herz#

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Salam!

 

Die zu behandelnde Person ist ja Geistig nicht fähig schlechte Gedanken bei der Umarmung zu haben deshalb ist es bestimmt nicht Haram. Du als Pflegende Person bist sein Schutz und seine Geborgenheit wenn Er Unruhig und Ängstlich ist. Möge Allah swt dir die Arbeit erleichtern und Dich dafür reichlich Belohnen.

 

ws Salime

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Salam!

 

Die zu behandelnde Person ist ja Geistig nicht fähig schlechte Gedanken bei der Umarmung zu haben deshalb ist es bestimmt nicht Haram. Du als Pflegende Person bist sein Schutz und seine Geborgenheit wenn Er Unruhig und Ängstlich ist. Möge Allah swt dir die Arbeit erleichtern und Dich dafür reichlich Belohnen.

 

ws Salime

 

 

 

 

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Vielen Dank liebe Schwester smile.gif

 

 

 

 

Salam

 

 

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Muhsin ibn Batul

#bismillah#

#salam#

 

Der Mensch mit der Behinderung kann natürlich nichts dafür dass er es ist, und ich denke darin besteht kein Problem, da er ja behindert ist und fast nichts mitbekommt oder dass du ihn irgendwie reizen könntest usw. Auserdem hilfst du ja diesem Menschen, dasselbe wenn du im Krankenhaus arbeiten würdest, und du hast Patienten und bei der Operation musst sie auch berühren.

 

Die zu behandelnde Person ist ja Geistig nicht fähig schlechte Gedanken bei der Umarmung zu haben deshalb ist es bestimmt nicht Haram. Du als Pflegende Person bist sein Schutz und seine Geborgenheit wenn Er Unruhig und Ängstlich ist. Möge Allah swt dir die Arbeit erleichtern und Dich dafür reichlich Belohnen.

Habt ihr eine Fatwa, die das beweist, geehrte Schwestern, oder sind das eure eigenen Meinungen?

 

#salam#

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Salam aleikom wa Rahmatollahi wa barakatou,

 

wenn ich mich Recht erinnere steht in den meisten Fatwas immer dabei, dass eine Berührung (bei alten,, behinderten oder geistig gestörten Leuten) immer nur dann Haram ist, wenn sie mit sexuellen Hintergedanken geschieht. Dass ein geistig gesehen 3jähriger Mann seinen Kopf an die Schulter seiner Pflegerin legt, liegt eher daran dass er auf die Hilfe angewiesen ist und sic nicht kontrollieren kann. Er wird sicherlich von einer solchen Handlung keinen sexuellen Hintergrund im Sinn haben, und da das ja immer bei allen Fatwas ausschlaggebend ist, müsste es doch auch in diesem Fall so sein. (Ich verstehe natürlich worauf BRuder Muhsin herauswill, nämlich dass keiner aus eigenem Ermeßen Fatwas aufstellt, die vielleicht ganz anders lauten.)

 

Wsalam,Mahdi

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